Wer kann die Verhinderungspflege durchführen?
Wenn die pflegebedürftige Person zu Hause bleiben möchte, kann eine andere Person oder ein professioneller Pflegedienst die Verhinderungspflege übernehmen. Meist wird die Verhinderungspflege von Verwandten übernommen, die zeitweise einspringen.
Was übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt für die Verhinderungspflege in den Pflegegraden 2 bis 5 im Rahmen des gemeinsamen Jahresbetrags bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr. Im gemeinsamen Jahresbetrag werden die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zusammengefasst. Der Anspruch auf Verhinderungspflege gilt für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr.
Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege zur Hälfte weiter gezahlt.
Wenn die Pflegeperson weniger als 8 Stunden am Tag verhindert ist, dann erfolgt die Anrechnung nur auf den Höchstbetrag, also die 3.539 Euro, nicht auf die Höchstdauer. In diesem Fall besteht auch der Anspruch auf das volle Pflegegeld.
Zu beachten: Helfen Familienangehörige ersten oder zweiten Grades, zum Beispiel Kinder, Enkel oder Schwiegerkinder oder Personen, die im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnen, gibt es geringere Beträge.
Der auszuzahlende Betrag darf dann den Betrag des Pflegegeldes für 6 Wochen, also den 1,5-fachen Monatsbetrag des Pflegegeldes, nicht überschreiten.
Zusätzlich können Verwandte ihre angefallenen Kosten bei der Pflegekasse geltend machen, zum Beispiel Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Insgesamt dürfen 3.539 Euro pro Jahr jedoch nicht überschritten werden.
- Möchten Sie diese Leistung für sich selbst in Anspruch nehmen, können Sie unser kostenloses Musterschreiben zur Beantragung der Verhinderungspflege herunterladen.
- Sind Sie die/der Bevollmächtigte der pflegebedürftigen Person, verwenden Sie bitte zur Beantragung dieses Musterschreiben.