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Verhinderungspflege: Das müssen Sie als pflegende Angehörigen beachten

Stand:
Wer sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, braucht Auszeiten für andere Aktivitäten. Auch kann die Pflegeperson selbst krank werden oder aus anderen Gründen ausfallen. Dann braucht es eine Vertretung. Damit für eine Verhinderungspflege Geld fließt, müssen Sie einiges beachten.
Eine ältere Dame sitz auf ihrem Bett, eine Pflegerin legt Bettwäsche neben ihr ab

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Pflegekasse übernimmt nachgewiesene Kosten der Verhinderungspflege (Ersatzpflege) für maximal 8 Wochen pro Jahr.
  • Zu dem Zeitpunkt, an dem Betroffene die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen wollen, müssen sie mindestens den Pflegegrad 2 haben.
  • Seit dem 1. Juli 2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag. Er umfasst 3.539 Euro und kann flexibel für die Verhinderungs-und/oder Kurzzeitpflege genutzt werden.
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Was ist die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt?

Die Verhinderungspflege dient der zeitlich begrenzten Entlastung der Pflegeperson und darf nicht zum regelmäßigen pflegerischen Alltag gehören. Beispiel: Die regelmäßige Berufstätigkeit mit Wechselschicht fällt nicht darunter, die Teilnahme an einem Lehrgang oder einer Prüfung allerdings schon.

Verhinderungspflege ist meist die erste Wahl, wenn pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder eine Auszeit brauchen. Die pflegebedürftige Person kann dann weiterhin zuhause versorgt werden - nur durch eine oder mehrere andere Personen.

Grundsätzlich können ehrenamtliche Helfer:innen, Verwandte und Bekannte oder auch ein Pflegedienst die Verhinderungspflege übernehmen. Eine Kombination ist ebenfalls möglich.

Wer hat einen Anspruch auf Verhinderungspflege?

Anspruch auf Verhinderungspflege haben grundsätzlich alle Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5. Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch.

Zusätzlich gibt es zwei entscheidende Voraussetzungen:

  1. Mindestens eine ehrenamtliche Person, also ein Verwandter, Freund oder Nachbar, muss regelmäßige Pflege leisten. Wer ausschließlich von einem Pflegedienst versorgt wird, hat keinen Anspruch. Grund: Der  Pflegedienst wird gegen Bezahlung tätig und löst deshalb keinen Anspruch auf Verhinderungspflege aus.
  2. Diese Pflegeperson muss wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert sein. Sie fällt zeitweise aus und muss ersetzt werden.

Tipp:

Pflegebedürftige können auch dann eine Ersatzbetreuung in Anspruch nehmen, wenn sie neben ehrenamtlichen Helfern zusätzlich professionelle Hilfe durch Pflegedienste bekommen. Wichtig ist nur, dass auch ein ehrenamtlicher Pfleger regelmäßig kommt.

Wer kann die Verhinderungspflege durchführen?

Wenn die pflegebedürftige Person zu Hause bleiben möchte, kann eine andere Person oder ein professioneller Pflegedienst die Verhinderungspflege übernehmen. Meist wird die Verhinderungspflege von Verwandten übernommen, die zeitweise einspringen.

Was übernimmt die Pflegekasse?


Die Pflegekasse übernimmt für die Verhinderungspflege in den Pflegegraden 2 bis 5 im Rahmen des gemeinsamen Jahresbetrags bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr. Im gemeinsamen Jahresbetrag werden die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zusammengefasst. Der Anspruch auf Verhinderungspflege gilt für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr. 

Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege zur Hälfte weiter gezahlt.

Wenn die Pflegeperson weniger als 8 Stunden am Tag verhindert ist, dann erfolgt die Anrechnung nur auf den Höchstbetrag, also die 3.539 Euro, nicht auf die Höchstdauer. In diesem Fall besteht auch der Anspruch auf das volle Pflegegeld.


Zu beachten: Helfen Familienangehörige ersten oder zweiten Grades, zum Beispiel Kinder, Enkel oder Schwiegerkinder oder Personen, die im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnen, gibt es geringere Beträge.

Der auszuzahlende Betrag darf dann den Betrag des Pflegegeldes für 6 Wochen, also den 1,5-fachen Monatsbetrag des Pflegegeldes, nicht überschreiten.


Zusätzlich können Verwandte ihre angefallenen Kosten bei der Pflegekasse geltend machen, zum Beispiel Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Insgesamt dürfen 3.539 Euro pro Jahr jedoch nicht überschritten werden.

  • Möchten Sie diese Leistung für sich selbst in Anspruch nehmen, können Sie unser kostenloses Musterschreiben zur Beantragung der Verhinderungspflege herunterladen.
  • Sind Sie die/der Bevollmächtigte der pflegebedürftigen Person, verwenden Sie bitte zur Beantragung dieses Musterschreiben.
Alle Musterschreiben, Anträge und Formulare sowie viele hilfreiche Erläuterungen finden Sie auch im Handbuch Pflege.

Tipps:

  • Sie können ambulante Pflege – oder Betreuungsdienste oder ehrenamtliche Personen ansprechen und mit der Verhinderungspflege beauftragen.
  • Für die Abrechnung der Kosten muss die pflegebedürftige Person einen Antrag auf Verhinderungspflege bei seiner Pflegekasse stellen. Dies kann auch nachträglich geschehen. Dafür halten die Pflegekassen Vordrucke bereit.
  • Sie müssen die entstandenen Kosten mit Belegen nachweisen. Sammeln Sie also alle Rechnungen, senden Sie diese an die Pflegekasse und beantragen Sie die Übernahme der Kosten.
  • Während der Ersatzpflege bekommen Sie die Pflegesachleistung in voller Höhe weiter erstattet. Das Pflegegeld wird zur Hälfte weiter gezahlt. Eine Ausnahme gibt es für den ersten und letzten Tag. An diesen beiden Tagen wird das Pflegegeld zu 100 Prozent gezahlt.
  • Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson weniger als 8 Stunden am Tag verhindert ist. Bei einer solchen stundenweisen Verhinderung wird das Pflegegeld für die Tage der stundenweisen Verhinderungspflege in voller Höhe weiter gezahlt. Eine Anrechnung findet also nicht statt. Besonders bei der Betreuung von Menschen mit Demenz ist dies eine hilfreiche Alternative, wenn Angehörige beruhigt das Haus verlassen wollen.
  • Ist die Pflegeperson weniger als 8 Stunden am Tag verhindert, gilt auch nur die Begrenzung auf die 3.539 Euro pro Jahr. Die zeitliche Begrenzung entfällt. Sie können dann also an mehr als 56 Tagen Verhinderungspflege beanspruchen.
  • Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner bei Ihrer Pflegekasse auf.

 

Die Höhe der Leistungen im Überblick:

PflegegradVerhinderungspflege durch nahe Angehörige bis zu 6 Wochen im KalenderjahrVerhinderungspflege durch Professionelle bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr
1keine Leistungenkeine Leistungen
2maximal 694 Euromaximal 3.539 Euro
3maximal 1.198 Euromaximal 3.539 Euro
4maximal 1.600 Euromaximal 3.539 Euro
5maximal 1.980 Euromaximal 3.539 Euro

 

Eine Pflegerin sitzt mit einer älteren Dame draußen und hält ihre Hand.

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