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Wurzelbehandlung: Was zahlt die Krankenkasse?

Stand:
Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen die Krankenkassen die Kosten einer Wurzelbehandlung übernehmen.
Verschiedene Krankenkassen Versichertenkarten liegen auf einem Haufen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Wurzelkanalbehandlung ist mit Einschränkungen Kassenleistung.
  • Häufig bieten Zahnärzt:innen Zusatzleistungen an, die privat abgerechnet werden.
  • Als letztes Mittel bleibt die Wurzelspitzenresektion, ein chirurgischer Eingriff, bei dem die Wurzelspitze abgetrennt wird.
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Wann ist die Wurzelkanalbehandlung Kassenleistung?

Eine Wurzelkanalbehandlung ist nur mit Einschränkungen eine Kassenleistung. Die Kosten werden übernommen, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. In der Richtlinie für die zahnärztliche Behandlung heißt es: Grundsätzlich müssen die Wurzelkanäle bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze aufbereitet und gefüllt werden können.

Bei den hinteren Seitenzähnen (Molaren) ist eine Wurzelkanalbehandlung in der Regel Kassenleistung, wenn

  • damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, das heißt, dass von dem zu behandelnden Zahn bis zur Mitte des Kiefers alle Zähne vorhanden sein müssen oder, dass die entsprechenden Lücken bereits mit Zahnersatz (auch Implantaten) versorgt worden sind.
  • die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
  • durch die Behandlung ein schon vorhandener Zahnersatz erhalten werden kann.
Ist ein Zahn nicht erhaltungswürdig, ist als Kassenleistung eine Extraktion vorgesehen, also das Ziehen des Zahns.

Was ist selbst zu zahlen?

Ist eine Kassenleistung möglich, kann eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt zusätzlich private Leistungen anbieten. Das sind vor allem elektrophysikalisch-chemische Methoden für die Reinigung und Desinfektion der Kanäle und die elektrometrische Längenbestimmung der Kanäle. Dies wird nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet, die Längenbestimmung in einer Sitzung maximal zweimal je Kanal. Nach den entsprechenden GOZ-Ziffern 2400 und 2420 kostet das je nach Steigerungsfaktor zwischen 9 und knapp 14 Euro je Kanal.

Auch die Verwendung eines Operationsmikroskops ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und muss von Patient:innen privat bezahlt werden.

Gilt ein Zahn nach den gesetzlichen Kriterien nicht als erhaltungswürdig, können Patient:innen trotzdem eine Wurzelkanalbehandlung wählen. Diese ist dann komplett selbst zu bezahlen, abgerechnet nach der privaten Gebührenordnung. Die Kosten können vierstellig sein.

Zahlt die Kasse eine erneute Wurzelkanalbehandlung?

Eine erneute Wurzelkanalfüllung an einem bereits behandelten Zahn ist laut Richtlinie lediglich bei im Röntgenbild erkennbaren nicht randständigen oder undichten Wurzelkanalfüllungen als Kassenleistung angezeigt, und auch dann nur, wenn damit

  • eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
  • eine einseitige Freiendsituation - eine verkürzte Zahnreihe auf einer Seite, in welcher die letzten Zähne im Seitenzahnbereich fehlen - vermieden wird,
  • der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird.

Zeigt das Röntgenbild eine krankhafte Veränderung an der Wurzelspitze, sind bei wurzelgefüllten Zähnen laut Richtlinie "primär chirurgische Maßnahmen angezeigt." Dann ist also eher eine Wurzelspitzenresektion Kassenleistung, bei der die Wurzelspitze abgetrennt wird.

Information der KZBV: Wurzelbehandlung — Wann bezahlt die Krankenkasse?

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