Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie als Pflegebedürftiger selbst zahlen. Dazu gehören zum Beispiel Aufwendungen für Mahlzeiten und die Zimmerreinigung. Diese Kosten sind – mit wenigen Ausnahmen – für alle Bewohner gleich.
Die Kosten für die Verpflegung müssen Sie dann nicht in voller Höhe bezahlen, wenn Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, die Nahrung aufzunehmen. Sollte der Gesundheitszustand eines Heimbewohners so eingeschränkt sein, dass die Ernährung ausschließlich oder überwiegend über eine Magensonde (PEG) erfolgt, muss der Heimbetreiber den Kostenanteil für die Verpflegung reduzieren.
Die Kosten für die Unterkunft müssen bei längerer Abwesenheit reduziert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Wichtig zu wissen: Wenn der Pflegeunternehmer seine Berechnungslage für Verpflegung und Unterkunft ändert, kann es sein, dass Sie mit einer Entgelterhöhung rechnen müssen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Artikel Pflegeheim wird teurer - in diesen Fällen ist eine Preiserhöhung möglich.
Investitionskosten
Investitionskosten sind Kosten für Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, Modernisierungsarbeiten oder Instandhaltung. Ein neuer Aufzug, die Renovierung der Gemeinschaftsräume aber auch Maßnahmen für den Brandschutz sind Kosten, die ein Pflegeunternehmen möglicherweise investieren muss. Die Aufwendungen dafür werden auf einen monatlichen Betrag umgerechnet und jedem Bewohner in Rechnung gestellt.
Reichen das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Investitionskosten zu zahlen, beteiligen sich in einigen Bundesländern die Sozialhilfeträger mit dem so genannten Pflegewohngeld an den Investitionskosten. Auskünfte dazu erhalten Sie direkt bei den Pflegeeinrichtungen oder den Sozialämtern.
Ausbildungskosten
Je nach Heim und Bundesland kann der Heimbetreiber den Bewohnern einen Beitrag zur Ausbildungsvergütung in Rechnung stellen. Damit sollen die Kosten finanziert werden, die bei der Vergütung von Auszubildenden in der Altenpflege und Altenpflegehilfe entstehen.
Für die Kostenbeiträge gibt es unterschiedliche Bezeichnungen. Beispielsweise Ausbildungszuschlag, Ausbildungsrefinanzierungsbeitrag oder Ausbildungsumlage. Weil derzeit zwei Systeme der Ausbildung gleichzeitig existieren, ist es auch möglich, dass zwei Kostenpositionen zur Ausbildungsfinanzierung abgerechnet werden.
Zusatzleistungen
Über die üblichen Kosten hinaus können Bewohner mit dem Heim Zusatzleistungen vereinbaren. Damit sind vor allen Dingen Komfortleistungen für Unterkunft und Verpflegung und besondere pflegerisch-betreuende Leistungen gemeint. Die Reparatur von Kleidung oder Nutzung der Gemeinschaftsräume für private Feiern, eine aufwendige Frisur oder ein individueller Vorleseservice sind Beispiele für Zusatzleistungen.
Gut zu wissen: Vereinbarungen über Zusatzleistungen müssen vertraglich festgehalten werden. Nur wenn sie schriftlich festgehalten sind, dürfen sie auch in Rechnung gestellt werden.
Was tun, wenn das Einkommen nicht reicht?
Reichen Einkommen und Vermögen zusammen mit den Zahlungen der Pflegekasse und dem Pflegewohngeld nicht aus, um die gesamten Heimkosten zu finanzieren, steht Heimbewohnern "Hilfe zur Pflege" durch das Sozialamt zu. Wann Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig sind, lesen Sie hier.
Darüber hinaus können Sie sich bei einer der folgenden Stellen zum Thema Heimplatzkosten beraten lassen:
- beim örtlichen Sozialamt
- den Verbraucherzentralen
- den Pflegestützpunkten
- der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA)