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Treppenlifte: Das müssen Sie über Planung und Umsetzung wissen

Stand:
Für Menschen, die auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen sind, sind Stufen und Treppen oft unüberwindbare Hindernisse. Treppenlifte können eine große Hilfe sein. Hier erfahren Sie, was Sie zu Planung, Vertrag, Einbau bis zur Instandhaltung einer barrierefreien Transporthilfe beachten sollten.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

Das Wichtigste in Kürze:

  • Planung und Umsetzung der teuren Treppenlift-Technik sind nicht zu unterschätzen.
  • Vergleichen Sie Angebote und verschiedene technische Lösungen von Treppenliften miteinander.
  • Pflegebedürftige können Zuschüsse zum Treppenlift erhalten.
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Warum ist gute Planung von Treppenliften so wichtig?

Nur ein Bruchteil an Wohnungen ist angemessen auf Hürden wie Treppen oder Stufen eingerichtet. Ein Treppenlift befördert Menschen mit starken Gehbehinderungen sicher in die gewünschte Etage. Die barrierefreie Technik hat jedoch auch ihren Preis. Dies sind die eigentlichen Barrieren, die Kund:innen häufig aus dem Weg räumen müssen:

  • Untergeschobene Verträge,
  • Verweigerung des Verbraucher-Widerrufsrechtes,
  • Planungsfehler beim Einbau,
  • Sicherheitsmängel,
  • schludrige Wartung und
  • nachlässiger Service.

Bevor Sie sich für einen Treppenlift entscheiden, sollten Sie den tatsächlichen Bedarf sorgfältig abklären. Prüfen Sie Ihre gesundheitliche Situation.

Auch die Einschätzung, ob sich Ihr Zustand durch Therapie verbessern kann oder ob eher mit einer Verschlechterung zu rechnen ist, spielt bei der Entscheidung eine Rolle. Ebenso wichtig ist die Frage, ob Sie Unterstützung aus Ihrem Umfeld erhalten oder auf eine technische Lösung angewiesen sind.

Worauf sollte ich beim Verkaufsgespräch achten?

Es gibt immer wieder Fälle, bei denen sich Betroffene von Treppenlift-Firmen unter Druck gesetzt oder finanziell über den Tisch gezogen fühlen. Sie sollten sich deshalb zunächst bei der Bundesgemeinschaft Wohnungsanpassung neutral über das Angebot am Markt, Finanzhilfen und rechtliche Fragen informieren. Erst danach macht es Sinn, einen geeigneten Anbieter, am besten in Wohnortnähe, für ein erstes, unverbindliches Gespräch zu suchen. 

Holen Sie am besten mehrere Vergleichsangebote ein und achten Sie darauf, dass der Anbieter einen kostenlosen Kostenvoranschlag erstellt. Keinesfalls sollten Sie sich zu einem Vertragsabschluss drängen lassen. Stattdessen sollten Sie Ihre Entscheidung in Ruhe überlegen und erneut von einer neutralen Instanz prüfen lassen.

Besonders vorsichtig sollten Sie bei Verkaufsportalen im Internet sein. Oft sind echte und gefälschte Bewertungen bei Online-Anbietern schwer voneinander zu unterscheiden. Außerdem sammeln einige Portale persönliche Daten, um sie für weitere Werbezwecke zu verwenden.

Wenn Sie in Ihrer Wohnung oder am Telefon einen  Vertrag über den Einbau von Treppenliften abschließen, steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Es gibt auch ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs, das die Rechte von Verbraucher:innen stärkt: Verkauf und Montage von Treppenliften sind als Werkvertrag anzusehen und können daher grundsätzlich widerrufen werden. Näheres zum Widerrufsrecht auch bei Treppenliften lesen Sie im verlinkten Artikel. 

Gut zu wissen: Werden Sie beim Abschluss eines Vertrages nicht über das Widerrufsrecht informiert oder wird gar behauptet, dass kein Widerruf möglich ist, verlängert sich die Möglichkeit des Widerrufs. Der Widerruf ist dann 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich.

Wie läuft die Planung eines Treppenlifts ab?

Lifter lassen sich in fast jedem Treppenhaus installieren. Auch für enge Wendeltreppen gibt es Lösungen. Der Einbau ist jedoch kompliziert und erfordert sorgfältige Planung. Bei Versprechen wie "Maßanfertigung und Lieferung sofort" sollten Sie skeptisch werden. Der Treppenlift muss so installiert sein, dass Sie sicher ein- und aussteigen können und ein unbedenklicher Transport möglich ist. 

Vor dem Einbau sollten Sie daher genau prüfen, ob die baulichen Voraussetzungen gegeben sind:

  • Reicht der Platz zum Ein- und Aussteigen aus?
  • Können Pflegekräfte und andere Hausbewohner:innen weiterhin sicher passieren, gegebenenfalls auch mit einem Rollator?
  • Stimmt die Statik, also ist die Treppe tragfähig?
  • Werden Brandschutzvorschriften eingehalten?
  • Wie sieht es mit Fluchtwegen aus?

Wenn Sie in einem Mehrparteienhaus wohnen, kann es sein, dass Sie die Zustimmung der Miteigentümer:innen oder des Vermieters brauchen. Je nach Bundesland ist auch eine Baugenehmigung nötig.

Wie sollte der Treppenlift beschaffen sein?

Ein Treppenlift sollte auf alle Fälle der körperlichen Konstitution der Benutzer:innen entsprechen: Für Gehbehinderte ist ein Sitzlift die passende Lösung. Rollstuhlfahrer benötigen oftmals einen Plattform-Lift.

Jede Anlage sollte ohne fremde Hilfe bedienbar und mit einem Notfallalarm sowie einer selbst zu betätigenden Notabsenkung ausgerüstet sein.

Kann ich für meinen Treppenlift einen Zuschuss von der Pflegekasse bekommen?

Wenn Sie pflegebedürftig sind, kann sich die Pflegekasse an den Einbaukosten beteiligen und einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro gewähren. Da es sich um eine bauliche Veränderung handelt, wird der Zuschuss im Rahmen der Maßnahmen gewährt, die das Wohnumfeld verbessern. 

Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung kann die Förderung zusammen bis zu 16.720 Euro betragen. Leben mehr als vier Pflegebedürftige in einer Wohnung zusammen, werden die Kosten anteilig auf die jeweiligen Pflegekassen aufgeteilt. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass Pflegebedürftigkeit in den Pflegegraden 1 bis 5 anerkannt ist. Wer pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist und wie ein Pflegegrad festgestellt wird, erfahren Sie auf der verlinkten Seite. 

Außerdem muss durch den Einbau des Treppenlifts die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein pflegebedürftiger Mensch bisher beim Treppensteigen von der Pflegeperson gestützt werden musste und die Treppe mit einem Treppenlift wieder alleine bewältigen könnte.

Haben Pflegebedürftige in der Vergangenheit bereits einen Zuschuss zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen erhalten, etwa für den Einbau einer bodengleichen Dusche, muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein erneuter Anspruch besteht. Das ist der Fall, wenn in der Zwischenzeit eine Veränderung in der Pflegesituation eingetreten ist, die jetzt den Einbau des Treppenlifts erforderlich macht.

Tipp: Reichen Sie den Kostenvoranschlag vor der Umbaumaßnahme bei Ihrer Pflegekasse ein. Mit dem Umbau sollten Sie erst beginnen, nachdem der Antrag bewilligt wurde, sonst bleiben Sie eventuell auf den Kosten sitzen. Das Sozialamt springt ein, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und Eigenmittel fehlen. Bei einem Berufs- oder Verkehrsunfall können Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung zur Leistung verpflichtet sein.

Welche Finanzhilfen gibt es für Menschen ohne Pflegegrad? 

Für Eigenheimbesitzer:innen und Mieter:innen, die das Einverständnis des Hausbesitzers haben, bietet die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Zuschuss oder einen günstigen Kredit. Für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es darüber hinaus besondere Baudarlehen. Wichtig: Sie sollten die Bewilligung der Finanzspritze durch die KfW abwarten, bevor Sie mit einem Bau oder einer Anpassung beginnen.

Neben Aufbaubanken unterstützen auch Länder und Kommunen altersgerechte Umbauten teils mit speziellen Förderprogrammen, Zuschüssen oder günstigen Krediten. Prüfen Sie deshalb vor Vertragsabschluss, welche Programme in Ihrem Bundesland in Frage kommen und welche Bedingungen für einen Antrag gelten. Für eine passgenaue Beratung zu Ihrer Situation vor Ort wenden Sie sich bitte an das zuständige Landratsamt oder Bürgerbüro Ihrer Stadt. Sie können Ihnen Auskunft dazu geben. 

Gut zu wissen: Die Kosten für einen Treppenlift können auch mit dem zu versteuernden Einkommen reduziert werden. Dies kann zu einer Ersparnis bis zu 40 Prozent der Kosten führen. Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Worauf sollte ich beim Vertrag für einen Treppenlift achten?

  • Lesen Sie Verträge immer aufmerksam. Hier sind einige Punkte, auf die Sie beachten sollten: Prüfen Sie, ob Wartungsintervalle und eventuelle Zusatzkosten klar geregelt sind, und zahlen Sie erst, wenn der Lift eingebaut und funktionstüchtig ist.
  • Achten Sie auf die versteckten Kosten im Wartungsvertrag. Wie oft soll es Inspektionen oder Wartungsarbeiten geben?
  • Auch wichtig: Wie können Sie bezahlen? Müssen Sie etwas anzahlen, alles auf einmal zahlen oder geht auch Ratenzahlung?
  • Gibt es eine Notrufnummer im Falle einer Störung? Ist ein Ansprechpartner in der Nähe genannt? Im Falle einer Reklamation muss schnell Abhilfe geschaffen werden.
  • Vereinbaren Sie möglichst einen Festpreis für den Einbau. Bei einem Kostenvoranschlag ist eine Überschreitung bis zu 20 Prozent ohne Anzeige möglich. Achten Sie auf Qualitätsangaben und Garantien. Bei der Abwicklung über Garantie sind Kostenbeteiligungen möglich. Prüfen Sie daher Ihre Garantievereinbarung. Beim gesetzlichen Nacherfüllungsanspruch aus einem Werkvertrag ist die Reparatur dagegen kostenfrei.
  • Sind Referenzobjekte vorhanden, um sich ein eingebautes Modell anzuschauen? Falls ja, testen Sie schon im Vorfeld die Handhabung.
  • Suchen Sie nach Erfahrungsberichten und Bewertungen über die Unternehmen im Internet oder im privaten Umfeld.
  • Gibt es Prüf- oder Zulassungszeichen wie ein TÜV-Siegel oder eine andere seriöse Zertifizierung?
  • Vorsicht bei Hausbesuchen: Einen Beratungstermin sollten Sie nicht allein wahrnehmen.
  • Unterschreiben Sie nicht vorschnell Lassen Sie sich nicht zu einer Unterschrift drängen.

Womit muss ich bei den Kosten für einen Treppenlift rechnen?

Damit Kosten und Aufwand nicht aus dem Ruder laufen, sollten Sie in der Planungsphase mehrere Angebote einholen und die einzelnen Posten miteinander vergleichen. Denn die Preisunterschiede sind enorm: Je nach Aufwand, etwa durch Treppenverlauf und -länge, kostet der Einbau eines Treppenlifts zwischen 3.500 und 15.000 Euro. 

Die Preisunterschiede ergeben sich durch unterschiedliche technische Lösungen. Aber auch bei ein und demselben Modell kann der Preis schwanken. Hinzu kommen jährliche Wartungs- und Servicekosten von 200 bis 300 Euro.

Neben den Anschaffungs- und Wartungskosten sollten Sie auch mögliche Reparaturen einkalkulieren. Achten Sie bei Wartungsverträgen auf klare Regelungen zu Häufigkeit und Kosten der Inspektionen. Um Kosten zu sparen, lohnt der Besuch einer Hilfsmittel-Börse im Internet. Achten Sie bei einem Kauf aus zweiter Hand jedoch darauf, dass Schienen in der Regel maßangefertigt werden und deshalb neu beschafft werden müssen. Außerdem sollte ein Reparatur- und Wartungsservice in der Nähe sein.

Wie funktionieren Prüfung und Zulassung bei Treppenliften?

Beim Einbau von Lifteranlagen müssen die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes beachtet werden. Die Treppenlift-Firma muss Sie über die Prüf- und Zulassungsverfahren informieren und, falls nötig, sämtliche Genehmigungen einholen. 

Zahlen Sie erst, wenn alle Unterlagen, etwa eine Prüfbescheinigung, vorliegen und der Lifter mängelfrei funktioniert. Mängel beim Produkt und bei der Montage können Sie zwei Jahre lang beim Anbieter kostenfrei reklamieren.

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