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Angehörige pflegen: Finanzielle Unterstützung nur mit Pflegegutachten

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Worauf Sie achten müssen, wenn Sie Angehörige pflegen und wie Sie finanzielle Unterstützung bekommen: Im Interview gibt Felizitas Bellendorf, Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW, wertvolle Tipps zum Thema.
Frau legt ihre Hand auf ihre Schulter. Eine Person hinter ihr fasst ihre Hand
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Das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes ist ein folgenreiches Dokument: Erstellt nach nur einem Hausbesuch, wird es zur Grundlage für eine mögliche Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Es ist entscheidend für die Höhe der finanziellen Hilfe. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Kriterien bei der Beurteilung des Grads der Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen.

Felizitas Bellendorf, Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale NRWWas sieht sich der Gutachter oder die Gutachterin an, wenn der Besuchstermin ansteht? 

Angeschaut wird, wie selbstständig die betroffene Person ist und ob bestimmte Fähigkeiten noch vorhanden sind. Das geschieht in verschiedenen Lebensbereichen, die im Begutachtungsinstrument Module genannt werden, und nach festgelegten Kriterien. 

Was genau sind denn diese Module? 

Das erste Modul beschäftigt sich mit dem Bereich Mobilität, das heißt: wie selbstständig kann sich der Mensch noch bewegen – im Bett, beim Aufstehen, beim Gehen oder Treppensteigen. Es geht in diesem Modul nur um die körperliche Fähigkeit sich zu bewegen.

Im zweiten Modul geht es um kognitive und kommunikative Fähigkeiten, also darum, was ein Mensch versteht und ob er sich dazu ausdrücken kann. 

Das dritte Modul beschäftigt sich mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen. Hier geht es darum zu schauen, ob durch die Unterstützung einer Pflegeperson die Verhaltensweise oder die psychische Problemlage positiv beeinflusst werden kann. 

Das vierte Modul, Selbstversorgung, hat die körperliche Versorgung wie essen und trinken, Toilettengänge, waschen und sich an- und ausziehen zum Thema. 

Das fünfte Modul, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen beinhaltet in der Hauptsache die Umsetzung ärztlicher Anordnungen wie sach-und zeitgerechte Einnahme von Medikamenten, Messung von zum Beispiel Blutzucker, und zeitaufwendige Arztbesuche. 

Im letzten Modul geht es um die Gestaltung des Alltagslebens, also, ob es dem Menschen noch möglich ist, seinen Alltag selbständig zu gestalten und an Veränderungen anzupassen. 

Und wie kann ich mich darauf vorbereiten? 

Das Buch "Das Pflegegutachten" gibt Ihnen einen Überblick, wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten können. Darüber hinaus finden Sie darin die unterschiedlichen Kriterien für die einzelnen Module, nach welchen Definitionen eine Gutachterin oder ein Gutachter bewertet sowie eine eigene Spalte für Ihre Beispiele aus dem Alltag

So können Sie sich anhand der eigenen Pflegesituation gut vorbereiten. Dann kann bei der Begutachtung, die immer wie eine Art Prüfungssituation empfunden wird, in der Aufregung nichts vergessen werden.

Zum Schluss: Haben Sie noch einen persönlichen Tipp?

Ja, geben Sie dem Gutachter oder der Gutachterin so präzise wie möglich Auskunft. Schildern Sie die Situation, wie sie wirklich ist. Übertreiben Sie nicht, wenn Sie als pflegebedürftige Person alles geben und Ihr tatsächliches Können schildern, aber stellen Sie Ihr Befinden auch nicht schlechter dar, als es ist. Das wirkt unglaubwürdig.

Ratgeber-Tipps

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