Kostenloses Online-Seminar "Nahrungsergänzung – gesünder leben durch Pillen und Pulver?" am 26. Juni um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Von Aspartam bis Zuckersirup - Dem Süßen auf der Spur

Stand:
Ein Leben ohne Süßes ist für Viele kaum vorstellbar. Doch auch, wer bewusst auf Zucker in Lebensmitteln verzichten möchte, tut sich schwer. Wer achtet beim kurzen Blick auf die Zutatenliste schon darauf, dass Süßmacher oft mehrere Namen tragen können? Und wer hätte geahnt, dass selbst ein Müsli mit der Aufschrift „ohne Zuckerzusatz“ bei näherem Hinsehen unliebsam hohe Zuckergehalte aufweisen kann?
Kochlöffel mit verschiedenen Zuckersorten
Off

Darum geht’s

Der Workshop der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt an mehreren Stationen über unterschiedliche Süßmacher von A wie Aspartam über K wie Kokosblütenzucker bis Z wie Zuckerrübensirup auf.


An einer Station schätzen Schüler:innen beispielsweise mit Hilfe eines Ampelchecks die Zuckergehalte verschiedener Produkte und ordnen sie nach den Ampelfarben. An einer anderen Station wird den Portionsangaben von Süßwarenherstellern ordentlich auf den Zahn gefühlt. Schüler:innen erfahren hier, wie groß ihre Zuckerportion ist, wenn sie eine Tüte mit Gummibärchen aufreißen und einfach nicht mehr aufhören können.

Außerdem zeigt der Workshop, welche Süßmacher es gibt, wie hoch ihre Süßkraft ist und was es mit Werbeaussagen wie „weniger süß“ auf sich hat. Darüber hinaus lernen die Schüler:innen einige Alternativen zum Haushaltszucker kennen, um anschließend darüber zu diskutieren, ob diese eine geeignete Alternative sind. 
 

Zielgruppe

Schüler:innen der Klassen 8-10

Dauer

Der Workshop ist für circa zwei Schulstunden (1 ½ Stunden) konzipiert und wird von Fachkräften der Verbraucherzentrale vor Ort oder abhängig von der Klassengröße in den Räumen der Verbraucherzentrale umgesetzt.

Hinweise zur Umsetzung

Die Anwesenheit und Begleitung der Lehrkraft ist bei der gesamten Veranstaltung erforderlich.

Kosten

Für die Durchführung an der Schule berechnen wir 3 Euro pro Schüler:in, zusätzlich stellen wir die entstandenen Reisekosten in Rechnung.

Findet der Workshop in den Räumen der Verbraucherzentrale statt, ist die Durchführung kostenfrei.

Terminvereinbarung

Schreiben Sie gerne eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage samt gewünschtem Zeitraum an ernaehrung@vz-bw.de oder rufen Sie uns unter 0711/66 91 211 (Montag bis Freitag, 9 - 12 Uhr) an. Bitte nennen Sie uns auch die Adresse der Schule, an der der Workshop stattfinden soll.

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Ältere Menschen schauen auf ein iPad in einer Beratung

Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen ADAC Versicherung AG vor

Versicherer muss gesondert auf Beratungsverzicht hinweisen
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.