Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 2. März um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel - keine Arznei

Stand:
Nahrungsergänzungsmittel werden häufig mit Arzneimitteln verwechselt. Vor allem zusammen mit falschen Heilversprechen kann das gesundheitlich riskant sein.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich gesehen Lebensmittel, keine Medikamente. Es ist nicht ihre Aufgabe, gegen Krankheiten zu helfen.
  • Trotzdem können sie aus verschiedensten Gründen gesundheitlich riskant sein.
  • Die Gefahr steigt vor allem, wenn Sie zusätzlich tatsächliche Medikamente einnehmen (Wechselwirkungen).
  • Die Platzierung im Handel fördert die Verwechselungsgefahr.
Off

Pflanzenextrakte, Vitamin- oder Mineralstoffpräparate für bessere Haut und mehr Wohlbefinden neben Pillen zum Abführen oder Pulver gegen Magenbeschwerden: In den Regalen von Drogerien und Apotheken oder auf Online-Portalen ist das Angebot an Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmitteln zum Diätmanagement bestimmter Krankheiten, Arzneimitteln und Medizinprodukten bunt gemischt. Kunden fällt es bei dem wilden Mix schwer, die Flut an Produkten in ihrem Nutzen voneinander zu unterscheiden.

Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich definiert als Lebensmittel, die lediglich dazu bestimmt sind, mögliche Defizite in der Ernährung von gesunden Menschen auszugleichen z.B. beim Verzicht auf Milchprodukte (z.B. Calcium) oder überhaupt auf tierische Lebensmittel (z. B. B12 ). Verwechslungen mit Arzneimitteln und falsche Heilversprechen der Extra-Kost im Pillengewand können jedoch gesundheitlich riskant sein.

Eine fehlgeleitete Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln kann dazu führen, dass Anwender:innen auf die Wirkung der Präparate vertrauen, dadurch auf eine ärztliche Behandlung verzichten und es durch die Verwendung zu unerwünschten Wechselwirkungen mit wirklichen Medikamenten kommt. Verantwortlich für diese fatale Verwechselungsgefahr ist das Zusammenspiel folgender Faktoren:

  • Aufmachung: Nahrungsergänzungsmittel werden in arzneimittelähnlichem Gewand als Tabletten, Kapseln oder Ampullen verkauft. Ein Großteil von Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln enthalten scheinbar gleiche Inhaltsstoffe – etwa Vitamine und Pflanzenstoffe. Verpackungen und Werbeaussagen beider Produktgruppen sind häufig kaum voneinander zu unterscheiden.
  • Bewerbung: Werbung mit Heil- und Gesunderhaltungsversprechen – vor allem bei den Angeboten im Online-Handel – schürt bei vielen Kund:innen die Erwartung, dass Nahrungsergänzungsmittel krankheitslindernd, heilend oder verhütend wirken. Diese Erwartung dürfen Nahrungsergänzungsmittel nicht wecken und können sie auch nicht erfüllen. Krankheiten bekämpfen und lindern ist Sinn und Zweck von Arzneimitteln.
  • Angebot im Super- oder Drogeriemarkt: Es fehlt eine klare räumliche Abgrenzung zwischen Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln. Vitaminpillen, Pflanzenextrakte und Co. liegen im Einzelhandel nicht dort, wo sie hingehören – nämlich bei normalen Lebensmitteln, sondern die spezielle Extra-Portion zur Nahrung wird im bunten Mix zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten zum Kauf angeboten. Ob es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel handelt, erfahren Kunden lediglich durch die gezielte Suche nach der Bezeichnung, die oft nur klein auf der Rückseite der Verpackung steht.
  • Verkauf in Apotheken: Auf Infobildschirmen, im Internet oder im Schaufenster preisen viele Apotheken Nahrungsergänzungsmittel immer wieder mit unerlaubten Werbeaussagen zur Linderung und Heilung von Krankheiten an, unterscheiden nicht konsequent zwischen Nahrungsergänzung und Arzneimittel. Missverständlich für Kund:innen, wenn ihnen im Beratungsgespräch neben Nasentropfen auch ein Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin C gegen Erkältung angeboten wird.
  • Rolle von Arztpraxen: Immer wieder werden auch in Arztpraxen Nahrungsergänzungsmittel zur Linderung von Leiden empfohlen. Patient:innen erhalten Proben und können empfohlene Mittel manchmal direkt in der Praxis bestellen oder sogar käuflich erwerben – allerdings darf das nur außerhalb der Sprechzeiten sein. Vielen Ärzt:innen ist gar nicht bewusst, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht für die Therapie gedacht sind.

 

Zum Weiterlesen:

 

Informationen zum Download:

Richter unterzeichnet Urteil

Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich gegen Volksbank pur durch.
älteres Paar lässt sich von Berater etwas auf dem Tablet zeigen

Stärken was alle stärkt: Verbraucherschutz

Verbraucherschutz betrifft viele Lebenslagen. Er verhindert Übervorteilung, stärkt Verbraucher:innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und sichert so selbstbestimmte wirtschaftliche Teilhabe. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt ihre verbraucherpolitischen Forderungen zur Landtagswahl 2026 und Antworten von sechs Parteien dazu vor.
Handy und Laptop mit YouTube offen

Dauerwerbesendung auf YouTube? So nicht!

Verbraucherzentrale setzt mit Klage ein Zeichen gegen versteckte Werbung in Influencer-Videos.
Schmuckbild

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen zwei neue Beratungsangebote an. Dabei können sich Wohnungseigentümergemeinschaften gezielt zur Sanierung und zum Heizungstausch beraten lassen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Regulier mich (4/4)

Wenn Verbraucherschützer:innen von der "Selbstregulierung" oder "Eigenverantwortung" der Wirtschaft hören, rollen sie meist nur mit den Augen. Aber selbst im Falle vermeintlich effektiver Gesetze für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb finden schlaue Anbieter Wege, um diese auszuhebeln.