Kostenloses Online-Seminar "Photovoltaik - Mit Sonne rechnen!" am 28. April um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Endlich Schnee - dann eingeschneit!

Stand:
Welche Rechte haben, wenn man wegen starkem Schneefall oder Lawinenabgängen, die Abreise aus dem Skiort verzögert oder man nicht in den Skiort gelangt?
Hütte in den verschneiten Bergen

Oft lässt der Winter lange auf sich warten, wenn er aber kommt, können vermehrter Schneefall oder Lawinenabgänge auch dafür sorgen, dass der langersehnte Winterurlaub ausfällt. Hier stellt sich oft die Frage, was passiert, wenn man wegen eines Unwetters nicht in den Skiort gelangt oder wenn sich aufgrund des Wetters die Abreise verzögert und man vor Ort mehr Übernachtungen als geplant im Hotel benötigt.

Off

Ist der Skiort eingeschneit, so ist dies höhere Gewalt. Unter höherer Gewalt versteht man ein von außen kommendes, unabwendbares und nicht voraussehbares Ereignis, das die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder vereitelt. Darunter fallen neben Krieg und Epidemien auch Naturkatastrophen. Können Reisende ihr Hotel nicht erreichen, weil es eingeschneit ist, kann die Urlaubsleistung nicht erbracht werden. Betroffene können dann ihre Unterkunft stornieren. Das Gleiche gilt, wenn das Hotel oder die Urlaubsregion durch ein Unwetter zerstört ist.

Kündigen Verbraucher den Vertrag vor Reisebeginn, müssen sie den Reisepreis nicht zahlen und können bereits im Voraus bezahlte Beträge zurückverlangen. Wer sich schon am Urlaubsort befindet, muss nur die Leistungen bezahlen, die tatsächlich beansprucht wurden, also beispielsweise die Beträge für getätigte Übernachtungen.

Wenn Urlauber jedoch wegen starken Schneefalls das Hotel nicht verlassen können und noch ein paar Tage länger bleiben müssen, müssen sie die Mehrkosten selbst bezahlen. Viele Hoteliers zeigen sich jedoch kulant und kommen den Gästen preislich entgegen.

Bei einem verlängerten Zwangsurlaub sind aber noch viele weitere Dinge zu regeln: Neben der Absage möglicher Termine sind auch Kindergärten, Schulen oder der Arbeitgeber zu informieren. Zwar dürfen Urlaubern wegen höherer Gewalt und dem Fernbleiben von Terminen keine Nachteile entstehen, dennoch ist man in diesen Fällen verpflichtet, unverzüglich die entsprechenden Stellen zu informieren. Erfolgt diese Information nicht, geht dies zu Lasten des Urlaubers.

Ein Glas cremige Sojamilch steht im Zentrum dieser hellen, minimalistischen Komposition auf einem weißen Stoffuntergrund, während ein darüber balancierter Holzlöffel eine Häufung runder, gelblicher Sojabohnen präsentiert. Die sanfte Beleuchtung in warmen Beigetönen betont die natürliche Textur der Zutaten, die durch weitere dekorativ verstreute Bohnen im weichgezeichneten Hintergrund ergänzt werden.

Mythen, Risiken und Chancen: Soja im Faktencheck

Verbraucherzentralen ordnen Sorgen und Hoffnungen rund um den Verzehr von Soja ein
Schmuckbild

Weitere Rentenfaktorklauseln vor Gericht

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Allianz und R+V eingereicht
Eine ältere Frau sitzt im Rollstuhl und wird von einem jungen Mann angeschoben

Pflege zuhause organisieren

Viele Angehörige fühlen sich mit der Pflegesituation zunächst überfordert. Oft unerwartet ist z.B. die Mutter oder der Vater, die Partnerin oder der Partner auf Pflege angewiesen. Was in dieser Situation für alle Beteiligten wichtig ist, erläutern wir in diesem Podcast.
Mehrere Steckdosen in der Wand, teils mit Steckern

Zu hohe Stromkosten? So gelingt der Anbieterwechsel

Verbraucherzentrale erklärt Schritt für Schritt, wie Verbraucher:innen einfach und sicher wechseln können.
Schmuckbild

Doppelter Ärger nach falschem Jobangebot

Ein Verbraucher erhält Rechnungen und Mahnungen für zwei Mobilfunkverträge, die er nicht abgeschlossen hat. Sein Verdacht: Bei einem falschen Bewerbungsgespräch haben Kriminelle seine Daten geklaut.