Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Anzahlung im Möbelhaus: Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage

Stand:
Viele Möbelhändler möchten von ihren Kund:innen eine Anzahlung beim Abschluss des Kaufvertrages. Allerdings müssen sich Kund:innen nicht darauf einlassen.
Eine junge Frau sitzt in einem Möbelhaus auf einem Sessel und liest das Preisschild.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kein Käufer ist gesetzlich zu Anzahlungen verpflichtet.
  • Verlangt ein Händler eine Anzahlung, sollten Sie mit dem Wechsel zur Konkurrenz drohen.
  • Bekommen Sie die Möbel dort nicht, sollten Sie sich allenfalls auf eine geringfügige Anzahlung von bis zu 10 Prozent einlassen.
Off

Die Verbraucherzentralen raten davon ab, hohe Anzahlungen zu leisten, bevor die bestellten Möbel geliefert sind. Denn wenn ein Möbelhaus Insolvenz anmeldet, riskieren Sie, dass Ihre Anzahlungen weg sind.

Kein Käufer und keine Kundin ist gesetzlich zu Anzahlungen verpflichtet. Das Gesetz sieht Zahlung bei Lieferung vor. Auf Anzahlungsklauseln im Kleingedruckten kann sich der Händler nicht berufen, da diese in der Regel unwirksam sind. Nur wer sich im Kaufvertrag durch seine Unterschrift mit einer Anzahlung einverstanden erklärt, muss diese bezahlen und riskiert im Insolvenzfall ihren Verlust.

Verlangt ein Händler eine Anzahlung, sollten Sie drohen, zur Konkurrenz zu wechseln. Bekommt man die Möbel dort nicht, sollten Sie höchstens bis zu 10 Prozent anzahlen.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Kind macht Kühlschrank auf

Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

Schmuckbild

Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.
Schmuckbild

Sommer, Sonne, Sparpotenzial

Solarthermie-Anlage richtig nutzen

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.