Kostenloses Online-Seminar "Berufsunfähigkeitsversicherung“ am 22. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

dein-rundfunkbeitrag.de verlangt Geld für kostenlosen Service

Stand:
Über die Webseite dein-rundfunkbeitrag.de stellt ein privates Unternehmen Verbraucher:innen Online-Formulare für die Kontaktaufnahme zum Beitragsservice der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten zur Verfügung. Für die Übermittlung der Formulare an den Beitragsservice verlangt die Firma 39,99 Euro.
Grafische Darstellung: Links im Bild eine wütende Frau, rechts daneben ein Smartphone, auf dem die Seite dein-rundfunkbeitrag.de zu sehen ist, daran ein roter Kreis mit Euroscheinen. Ganz rechts befindet sich ein großes rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.
Off

 

Icon Warnung

Worum geht es?

 

Den Verbraucherzentralen liegen zahlreiche Beschwerden zu der Webseite dein-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen, die über diese Seite dem Beitragsservice der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten Informationen zum Rundfunkbeitrag übermitteln wollen (zum Beispiel Ab- oder Anmeldung einer Wohnung), werden mit Kosten in Höhe von 39,99 Euro konfrontiert. 

Der Hinweis auf die Kosten, die das Unternehmen für das Übermitteln der Formulare an den Beitragsservice verlangt, sind im Kleingedruckten versteckt. Wichtig zu wissen: Beim Beitragsservice selber ist das An- und Abmelden einer Wohnung oder das Ändern von Daten zum Beitragskonto für Verbraucher kostenlos. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier: www.rundfunkbeitrag.de

Im Impressum der Seite findet sich das Unternehmen Digitaler Post Service - FZCO mit Sitz in Dubai. dein-rundfunkbeitrag.de taucht zurzeit prominent beworben in den Google-Suchergebnissen auf, wenn nach Schlagworten wie „Rundfunkbeitrag“ gesucht wird. Diese Anzeigen wurden laut dem Google-Anzeigen-Center von SSS-Software Special Service GmbH geschaltet. 

Die Website ist praktisch baugleich mit der Seite service-rundfunkbeitrag.de des Unternehmens SSS-Software Special Service GmbH, gegen das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sammelklage führt.

Update (Stand: 28. August 2025): rundfunkbeitrag-service.de

Seit Juni 2025 liegen den Verbraucherzentralen Beschwerden über eine weitere Website vor: rundfunkbeitrag-service.de. Im Impressum dieser Seite wird das Unternehmen Rundfunkbeitragshilfe L.L.C mit Sitz in Dubai genannt. Auch diese Website ist praktisch baugleich mit den Seiten service-rundfunkbeitrag.de und dein-rundfunkbeitrag.de. Diese beiden Angebote waren zwischenzeitlich nicht mehr erreichbar. Die Seiten sind wieder online.

 

Icon Informationen

Was können Sie tun?

 

 

Icon Informationen

Weitere Informationen und Wissenswertes

 

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Jemand schließt ein Bankschließfach auf

Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen in solchen Fällen haften.
Kind am Kühlschrank

Unterstützung für einkommensschwache Haushalte beim Einsparen von Energiekosten

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Schmuckbild

Frische Luft und warme Räume: So heizen und lüften Sie richtig

Gerade in der kalten Jahreszeit verbringen viele Menschen mehr Zeit zu Hause. Doch wie bleibt es warm, trocken und angenehm in den eigenen vier Wänden – ohne unnötig Energie zu verschwenden? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden Württemberg gibt praktische Tipps, wie Verbraucher:innen im Alltag einfach und effizient Heizen.
Schmuckbild

Gewährleistung gilt auch für Schnäppchen

Ein Möbelhändler verweigerte das Recht auf Gewährleistung für ein reduziertes Produkt – zu Unrecht.
Schmuckbild

Neues Abo statt Kündigung

Eine Verbraucherin wollte mit Hilfe eines Service-Anbieters ein Abo kündigen. Doch der Anbieter kündigte den Vertrag nicht, sondern schob ihr ein weiteres Abo unter.