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DefShop GmbH: Rückerstattung lässt weiter auf sich warten

Stand:
Bei den Verbraucherzentralen häufen sich seit Monaten Beschwerden über den Onlineshop DefShop. Dabei geht es hauptsächlich um keine oder stark verzögerte Rückzahlungen trotz nachweislich erfolgter Retouren, Probleme mit Zahlungsdienstleistern und dem Kundenservice.
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Hinweis:

Am 7. Oktober 2025 hat die DefShop GmbH beim Amtsgericht Darmstadt Insolvenz angemeldet. Weitere Informationen zum vorläufigen Insolvenzverfahren finden Sie im verlinkten Artikel.

Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

Zwischen Januar und Juli 2025 wurden in den Verbraucherzentralen bundesweit über 700 Verbraucherbeschwerden zum Anbieter DefShop erfasst. Insbesondere haben sich die Beschwerden von Juni zu Juli 2025 mehr als verdoppelt. 83 Prozent der Beschwerden bezogen sich auf Probleme mit der Vertragsbeendigung. Davon bezogen sich wiederum 52 Prozent auf ausbleibende Rückzahlungen des Kaufpreises.

Verbraucher:innen beschwerten sich bei den  Verbraucherzentralen, dass sie Waren bestellt und diese fristgemäß im Rahmen des 14-tägigen Widerrufsrechts zurückgesandt hatten. Aus den Einlieferungsbelegen, die den Verbraucherzentralen vorliegen, geht hervor, dass die Retouren bei DefShop angekommen sind. Teilweise bestätigte der Anbieter sogar den Erhalt der Ware. Auf die Rückzahlung des Kaufpreises warten die Betroffenen noch heute, teils seit Wochen und Monaten.

Andere Betroffene berichteten, dass DefShop nicht auf Kontaktversuche per E-Mail, WhatsApp oder Telefon reagierte. Andere erhielten standardisierte E-Mails vom Kundenservice, in denen wiederholt um Geduld bei der Bearbeitung der Retoure gebeten wird. 

Das sind Ihre Rechte:

  • Wenn Sie einen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, muss der Händler 14 Tage nach Eingang des Widerrufs alle erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten.
  • Verweigern darf er die Rückerstattung nur, bis er die Waren zurückerhalten hat oder bis Sie nachgewiesen haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben. Als Nachweis reicht in der Regel der Einlieferungsbeleg.
  • Erfolgt trotz allem keine Rückerstattung, gerät der Händler in Zahlungsverzug.  
     
Icon Informationen

Was können Sie tun?

 
  • Dokumentieren Sie mit Fotos oder Videos, wie Sie die unversehrte Ware ins Paket legen und verschließen. Lassen Sie eine weitere Person diesen Vorgang bezeugen. Nutzen Sie in jedem Fall die Sendungsverfolgung. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf. Denn: Im Streitfall müssen Sie die ordnungsgemäße Retoure beweisen können.
  • Fordern Sie den Händler auf, Ihnen das Geld zurückzuerstatten. Setzen Sie dafür eine Frist von 14 Tagen. Fügen Sie, wenn möglich, eine Kopie des Einsendebelegs bei.
  • Lassen Sie sich bei Ihrer Verbraucherzentrale beraten, sollten Sie weiterhin Probleme mit dem Shop haben.

Anmerkung: Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung aller Verbraucheranliegen dar, die an die Verbraucherzentralen herangetragen werden. Direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar. 

Beschwerden, die die Verbraucherzentralen erreichen, repräsentieren nur einen Bruchteil der tatsächlichen Verbraucherprobleme, da sich nicht alle betroffenen Verbraucher:innen an ihre Verbraucherzentrale wenden.

Hinweis: Die Erhebung der Daten erfolgte mit Unterstützung der Unternehmensdatenbank OpenCorporates. 

 

Icon Informationen

Weitere Informationen und Wissenswertes

 

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