Kostenloses Online-Seminar "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind" am 11. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

DefShop GmbH hat Insolvenz angemeldet: Was können Kund:innen jetzt tun?

Stand:
Der Berliner Onlinehändler DefShop befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Schon vorher häuften sich Beschwerden über nicht erstattete Rückzahlungen und Probleme im Kundenservice. Jetzt bangen viele Verbraucher:innen um ihr Geld.
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Das Wichtigste in Kürze:

  • DefShop, Anbieter von Streetwear und Hip-Hop-Mode, hat Insolvenz angemeldet. Am Amtsgericht Darmstadt wurde ein Verfahren eröffnet.
  • Verbraucherzentralen registrierten bereits hunderte Beschwerden.
  • Häufige Probleme: fehlende Rückzahlungen und schlechter Kundenservice.
  • Ob das Unternehmen gerettet werden kann, ist noch offen.
On

DefShop insolvent: Verbraucherzentralen kritisierten Geschäftspraktiken schon länger

Der Berliner Onlinehändler DefShop, Anbieter für Urban- und Streetwear und Hip-Hop-Mode, ist zahlungsunfähig. Laut dem Insolvenzportal der Gerichte wurde beim Amtsgericht Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eröffnet. Bereits seit geraumer Zeit hatten Verbraucherzentralen das Unternehmen wegen zahlreicher Beschwerden im Blick. Zwischen Januar und Juli 2025 gingen bundesweit etwa 700 Beschwerden ein.

Bei den meisten Beschwerden ging es um ausbleibende oder verspätete Rückerstattungen, obwohl Kund:innen ihre Waren ordnungsgemäß zurückgeschickt hatten und auch eine Bestätigung der Retoure bekommen hatten. Auch über Schwierigkeiten mit Zahlungsdienstleistern und einen schlechten Kundenservice berichteten sie. 

Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet: Was bedeutet das für Kund:innen? 

Seit Anfang Oktober läuft das Insolvenzverfahren. Demnach ist Rechtsanwalt Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner vom Amtsgericht Darmstadt als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. 

Ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt wird, ist derzeit offen. Für Kund:innen, die auf Rückzahlungen warten, ist nicht sicher, ob sie Ihr Geld zurückbekommen. Im Fall, dass DefShop zahlungsunfähig ist, dürften es mit Rückzahlungen für Kund:innen schwierig werden.

Wie melde ich meine Forderungen im Insolvenzverfahren an?

Sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet ist, müssen Sie Ihre offenen Forderungen – etwa auf Rückerstattung des Kaufpreises oder Schadensersatz – zur Insolvenztabelle anmelden. In der Regel schreibt der Insolvenzverwalter Sie als Betroffene:n automatisch an.

Legen Sie Belege bei, zum Beispiel Rechnungen, Zahlungsnachweise oder Bestätigungen über den Retoureneingang, wenn Sie sich zum Insolvenzverfahren anmelden. 

Falls möglich, versuchen Sie, Gutscheine noch einzulösen. Sollte das nicht funktionieren, können Sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Ob sich dieser Aufwand lohnt, hängt davon ab, wie hoch der Gutscheinwert ist. 

Muss ich bereits gelieferte Ware noch bezahlen? 

Wenn Sie Ihre Bestellung erhalten haben, bleibt der Kaufvertrag wirksam – Sie sind also weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Wenn Sie nicht zahlen, müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen

Von Vorkasse bei einem insolventen Händler raten die Verbraucherzentralen dringend ab: Das gezahlte Geld kann in der Insolvenzmasse verschwinden, wenn die Lieferung ausbleibt. 

Bei Waren, die Sie bereits bezahlt haben, die aber noch nicht geliefert wurden, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob eine Lieferung noch erfolgt oder nicht.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.