Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 11. Juni um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

DefShop GmbH hat Insolvenz angemeldet: Was können Kund:innen jetzt tun?

Stand:
Der Berliner Onlinehändler DefShop befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Schon vorher häuften sich Beschwerden über nicht erstattete Rückzahlungen und Probleme im Kundenservice. Jetzt bangen viele Verbraucher:innen um ihr Geld.
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Das Wichtigste in Kürze:

  • DefShop, Anbieter von Streetwear und Hip-Hop-Mode, hat Insolvenz angemeldet. Am Amtsgericht Darmstadt wurde ein Verfahren eröffnet.
  • Verbraucherzentralen registrierten bereits hunderte Beschwerden.
  • Häufige Probleme: fehlende Rückzahlungen und schlechter Kundenservice.
  • Ob das Unternehmen gerettet werden kann, ist noch offen.
On

DefShop insolvent: Verbraucherzentralen kritisierten Geschäftspraktiken schon länger

Der Berliner Onlinehändler DefShop, Anbieter für Urban- und Streetwear und Hip-Hop-Mode, ist zahlungsunfähig. Laut dem Insolvenzportal der Gerichte wurde beim Amtsgericht Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eröffnet. Bereits seit geraumer Zeit hatten Verbraucherzentralen das Unternehmen wegen zahlreicher Beschwerden im Blick. Zwischen Januar und Juli 2025 gingen bundesweit etwa 700 Beschwerden ein.

Bei den meisten Beschwerden ging es um ausbleibende oder verspätete Rückerstattungen, obwohl Kund:innen ihre Waren ordnungsgemäß zurückgeschickt hatten und auch eine Bestätigung der Retoure bekommen hatten. Auch über Schwierigkeiten mit Zahlungsdienstleistern und einen schlechten Kundenservice berichteten sie. 

Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet: Was bedeutet das für Kund:innen? 

Seit Anfang Oktober läuft das Insolvenzverfahren. Demnach ist Rechtsanwalt Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner vom Amtsgericht Darmstadt als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. 

Ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt wird, ist derzeit offen. Für Kund:innen, die auf Rückzahlungen warten, ist nicht sicher, ob sie Ihr Geld zurückbekommen. Im Fall, dass DefShop zahlungsunfähig ist, dürften es mit Rückzahlungen für Kund:innen schwierig werden.

Wie melde ich meine Forderungen im Insolvenzverfahren an?

Sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet ist, müssen Sie Ihre offenen Forderungen – etwa auf Rückerstattung des Kaufpreises oder Schadensersatz – zur Insolvenztabelle anmelden. In der Regel schreibt der Insolvenzverwalter Sie als Betroffene:n automatisch an.

Legen Sie Belege bei, zum Beispiel Rechnungen, Zahlungsnachweise oder Bestätigungen über den Retoureneingang, wenn Sie sich zum Insolvenzverfahren anmelden. 

Falls möglich, versuchen Sie, Gutscheine noch einzulösen. Sollte das nicht funktionieren, können Sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Ob sich dieser Aufwand lohnt, hängt davon ab, wie hoch der Gutscheinwert ist. 

Muss ich bereits gelieferte Ware noch bezahlen? 

Wenn Sie Ihre Bestellung erhalten haben, bleibt der Kaufvertrag wirksam – Sie sind also weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Wenn Sie nicht zahlen, müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen

Von Vorkasse bei einem insolventen Händler raten die Verbraucherzentralen dringend ab: Das gezahlte Geld kann in der Insolvenzmasse verschwinden, wenn die Lieferung ausbleibt. 

Bei Waren, die Sie bereits bezahlt haben, die aber noch nicht geliefert wurden, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob eine Lieferung noch erfolgt oder nicht.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Jemand betätigt einen Lichtschalter.

Wenn das Licht ausgeht: Neue Regelung erhöht Risiko von Stromsperren

Mehr Haushalte in Deutschland sind von Strom- und Gassperren bedroht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beobachtet seit Monaten eine steigende Zahl an Beschwerden über angedrohte oder bereits vollzogene Energiesperren. Grund dafür ist eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Seit Dezember 2025 dürfen nicht mehr nur Grundversorger, sondern auch sogenannte Sondervertragsanbieter Stromanschlüsse sperren.
Bundespreis der Stiftung Verbraucherschutz: Ein rote Figürchen, das die Arme wegstreckt und auf einem Holzsockel befestigt ist

Bundespreis Verbraucherschutz 2026: Jetzt mit abstimmen!

Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz würdigt Menschen, Projekte und Initiativen, die sich für die Rechte von Verbraucher:innen einsetzen. 2026 vergibt die Stiftung zum achten Mal den Bundespreis Verbraucherschutz. Wer ist Ihr:e Held:in des Verbraucherschutzes? Stimmen Sie jetzt mit ab!
Schmuckbild

Höhere Abschläge vom Energieanbieter? Jetzt genau prüfen!

Viele Strom- und Gaskund:innen erhalten derzeit Post von ihrem Energieanbieter: Die monatlichen Abschläge sollen erhöht werden – häufig mit Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten oder angeblich höheren Verbrauch. Doch nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig, wie die Erfahrung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt.
Eine junge Frau sitzt wegen einer Stromsperre bei Kerzenlicht im Dunkeln

Wenn das Licht ausgeht – Stromsperren vermeiden

Was passiert genau bei einer Stromsperre? Wann dürfen Stromanbieter mir den Strom abklemmen und wie werde ich davor gewarnt? Und am wichtigsten: Wie kann ich verhindern, dass es zu einer Stromsperre kommt?
Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Einfach abgeklemmt? - Kosten für Stilllegung des Gasanschlusses

Viele Eigentümer:innen denken über einen Heizungstausch nach oder haben das bereits getan. Wer sich für ein klimaneutrales Heizsystem, wie z. B. die Wärmepumpe, entschieden hat, steht nun vor der Frage, ob der Gasanschluss stillgelegt werden sollte.