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Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist

Stand:
Ist die Arbeit erledigt, Sie entdecken dann aber Mängel, drohen komplizierte Rechtsstreite mit Handwerksbetrieben. Wir geben Tipps, worauf Sie vor der Auftragserteilung, während der Arbeiten und bei der Rechnung achten sollten.
Werkzeug eines Handwerkers

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeiten Handwerker mangelhaft, haben Sie als Verbraucher:in ein Recht auf Nachbesserung.
  • Sie können dann einen Teil des Rechnungsbetrags erst einmal zurückhalten.
  • Auch bei Problemen mit Kostenvoranschlägen und Terminvereinbarungen sollten Sie reagieren.
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Verstopftes Rohr, defekte Waschmaschine oder ein Auto, das nicht mehr fährt: In solchen Fällen ist schnelle Hilfe vom Fachmann gefragt. Doch nicht bei jeder Reparatur läuft alles zur Zufriedenheit der Kund:innen. Und auch bei Arbeiten durch Maler, Fliesenleger, Elektriker und Co. kann es Probleme geben: Was ist zu tun, wenn Termine nicht eingehalten, die Kosten überschritten oder die Arbeiten mangelhaft ausgeführt wurden?

Worauf muss ich vor dem Auftrag achten?

Sie sollten den Auftrag so genau wie möglich erteilen:

  • Regeln Sie verbindlich, am besten schriftlich, den Umfang,
  • den Ausführungstermin sowie
  • die Vergütung.
  • Sorgen Sie bei Absprachen vor Ort dafür, dass ein eigener Zeuge dabei ist.

Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein:

  • Diese sollten möglichst detailliert die Leistungen und benötigten Materialien enthalten.
  • So können Sie anhand der Stundensätze und Materialpreise die Konditionen mehrerer Firmen miteinander vergleichen.
  • Eine Vergütung für den Kostenvoranschlag dürfen Handwerker oder Kundendienste nur verlangen, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart worden ist.

Prüfen Sie auch den Inhalt des Angebots, nicht nur den Preis:

  • Brauchen Sie tatsächlich alle aufgeführten Leistungen?
  • Stehen alle benötigten Materialien mit drin?
  • Bei Fragen oder Unklarheiten sollten Sie früh beim Handwerker nachhaken.

Was ist während der Handwerker-Arbeiten wichtig?

Stellt sich heraus, dass die veranschlagten Kosten wesentlich höher werden, muss der Handwerker dies unverzüglich mitteilen:

  • Die Grenze liegt bei einer Steigerung um mehr als 15 bis 20 Prozent gegenüber den veranschlagten Kosten.
  • Auftraggeber können den Werkvertrag dann zwar deswegen kündigen, müssen jedoch vereinbarte, bereits erbrachte Teilleistungen bezahlen.
  • Wer dies vermeiden möchte, sollte einen Festpreis vereinbaren. Dieser darf nicht überschritten werden.
  • Oft zeigt sich erst nach Arbeitsbeginn, dass weitere, umfangreichere Arbeiten nötig sein werden als bei Erstellung des Kostenvoranschlags oder Ermittlung des Festpreises angenommen. Wird die Durchführung dieser zusätzlichen Arbeiten vereinbart, stellt dies eine Auftragsänderung dar. Das führt zu Kosten, die über den Kostenvoranschlag bzw. Festpreis hinausgehen.

Halten Handwerker einen fest vereinbarten, verbindlichen Termin nicht ein, geraten sie in Verzug:

  • Halten Sie darum den Fortschritt der Arbeiten im Blick.
  • Setzen Sie bei Verzögerungen eine Frist. Ein bis zwei Wochen sind im Regelfall angemessen.
  • Sie haben Anspruch auf Ersatz der entstandenen Schäden, wenn die zeitliche Verzögerung auf die laxe Haltung des Handwerkers zurückzuführen ist.
  • Kann der Handwerker jedoch wegen schwerer Krankheit nicht mit den Arbeiten beginnen oder kommt es zur Verzögerung, weil notwendige Vorarbeiten anderer Fachleute unterblieben sind, haben Auftraggeber:innen Pech gehabt.
  • Sie können sich hier Ärger ersparen, wenn Sie für solche Fälle mit dem Handwerksbetrieb eine schriftliche Vertragsstrafe vereinbaren, die bei Terminüberschreitung fällig wird.

Abnahme und Rechnung: Was muss ich nach Handwerker-Arbeiten beachten?

Sind die Arbeiten fertiggestellt, sollten Sie prüfen, ob die Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind:

  • Eine Abnahme bedeutet rechtlich, dass Sie die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß billigen. Prüfen Sie das fertige Werk darum ausgiebig. Achtung: Wenn Sie Mängel im Abnahmeprotokoll rügen, ergänzen Sie unbedingt den Satz "Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bleibt vorbehalten".
  • Liegt ein Mangel vor, können Sie Nachbesserung verlangen und einen Teil des fälligen Rechnungsbetrags bis zur Beseitigung des Mangels zurückhalten. Zur Sicherheit dürfen Sie mindestens das Doppelte dessen, was eine Behebung der Mängel voraussichtlich kosten wird, einbehalten. 
  • Mängel machen Sie am besten schriftlich gelten und dokumentieren sie, wenn möglich, mit Foto.
  • Handwerker müssen den Mangel kostenlos innerhalb einer angemessenen Zeit beseitigen.
  • Gelingt diese Nachbesserung nicht oder halten Firmen eine gesetzte Frist nicht ein, können Kund:innen selbst Hand anlegen oder eine andere Firma mit den notwendigen Korrekturen beauftragen. Diese Kosten gehen dann zu Lasten des ursprünglichen Vertragspartners. Sie können sie schon vor der Nachbesserung als Vorschuss verlangen.

Die Gewährleistung

Mängel müssen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung beseitigt werden. Fordern Sie den Handwerker schriftlich auf, den Mangel zu beseitigen. Setzen Sie eine Frist - ein bis zwei Wochen sind im Regelfall angemessen.

Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der geleisteten Arbeit. Sie kann unterschiedlich lange gelten:

  • Bei Herstellung einer Sache (außer Bauwerken) oder Reparaturarbeiten beträgt sie 2 Jahre.
  • Bei mangelhaften Arbeiten an Bauwerken haben Sie 5 Jahre Zeit zu reklamieren.
  • Die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt, wenn der Handwerker den Mangel arglistig verschwiegen hat. Sie beginnt, sobald Sie den Mangel bemerken.

Ist das fertige Werk durch Sie abgenommen, hat der Handwerker Anspruch auf seinen Lohn. Kund:innen haben Anspruch auf eine ausführliche Rechnung.

Rechnung prüfen

  • Unklarheiten sollten Sie vor Bezahlung mit dem Handwerker klären. Wenn Sie die Rechnung nicht verstehen oder die Rechtmäßigkeit nicht nachvollziehen können, wenden Sie sich an den Handwerker.
  • Die Rechnung muss prüffähig sein: Grundsätzlich sollte man das Angebot neben die Rechnung legen und die Positionen miteinander abgleichen können.
  • Zur prüfbaren Schlussrechnung gehören auch die Anlagen (Bautagebücher, Arbeitsnachweise, Maschineneinsatz, Belege von Drittfirmen etc.).
  • Sollte eine Rechnung nicht prüfbar sein, fordern Sie eine prüfbare Schlussrechnung an.
  • Prüfen Sie dann die gesamte Rechnung. Sind Positionen nicht nachvollziehbar oder unberechtigt, sollten Sie dies schriftlich rügen.

Wer hilft mir, wenn ich Probleme mit einem Handwerker habe?

Sollten Sie bei der Klärung von Streitigkeiten mit einem Handwerksbetrieb oder Kundendienst nicht weiterkommen, können Sie sich rechtlichen Rat bei einer Anwältin, einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale einholen. Bei Streitigkeiten können Sachverständige Klarheit schaffen. Bei der Suche nach Sachverständigen können Handwerksammern helfen.

Schlichtungsstellen sind bei den Handwerkskammern oder den Berufsverbänden angesiedelt. Im Regelfall kann ein Verfahren auch von der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. in Kehl durchgeführt werden.

Werkzeug eines Handwerkers

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