Werbebriefe: Wenn Sie sie nicht wollen, müssen Sie widersprechen
Bei Werbebriefen und -prospekten gibt es unterschiedliche Varianten:
- Die Werbung richtet sich eindeutig an Sie, mit Name und Anschrift.
- Sie richtet sich an alle Personen im Haus (so genannte "Postwurfsendungen" oder "teiladressierte Werbesendungen", zum Beispiel: "an alle Heimwerker im Haus Hüttenstraße 224").
- Ein Stoß Werbung wird für alle eingeworfen, zum Beispiel vom neuen Pizzabäcker um die Ecke ("nicht adressiert").
- Die Werbung steckt in anderen Produkten, zum Beispiel der kostenlosen Wochenzeitung oder einer kostenlosen Wochen- oder Programmzeitschrift.
Die letzten drei Schreiben können Sie mit Hinweisen an Ihrer Haustür oder dem Briefkasten verhindern. Welche Aufkleber jeweils wirksam sind, schildern wir in einem separaten Beitrag. Wirft dann jemand doch Werbung ein, können Sie gegen ihn vorgehen – sowohl gegen den Postdienstleister als auch gegen den Werbenden (zum Vorgehen siehe weiter unten).
Bekommen Sie dagegen persönlich adressierte Werbesendungen, ist das erst einmal in Ordnung. Unternehmen dürfen Ihre Adresse zum Beispiel aus öffentlichen Adressverzeichnissen nehmen. Wollen Sie solche Schreiben nicht erhalten, sollten Sie den entsprechenden Unternehmen schreiben und widersprechen.
Einige Anbieter haben sich zusammengeschlossen – dann können Sie sich auf eine zentrale Liste setzen lassen, die sogenannte "Robinsonliste". Sie werden dann von den derzeit existierenden Adressenlisten aller Werbeunternehmen gestrichen, die Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) sind. Das lässt sich online erledigen.
Wenn Sie Waren bestellen oder Verträge abschließen, können Sie einen Widerspruch auch gleich von vorne herein erklären.
Die Verbraucherzentralen empfehlen folgende Formulierung: "Ich widerspreche der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung (Artikel 21 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung)."
Erst nach einer solchen Erklärung muss sich jede Firma, die Sie informiert haben, daran halten. Schickt sie dennoch etwas, riskiert sie eine Geldbuße. Die kann die Datenschutzbehörde des Bundeslandes verhängen, in dem die Firma sitzt.
Beim Gang vor Gericht droht das Kostenrisiko
Kommt trotz des Widerspruchs oder der Aufkleber am Briefkasten weiter Werbung? Theoretisch müssen Sie den Anbieter dann selbst darauf verklagen, das in Zukunft sein zu lassen. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die das abdeckt, tragen Sie aber das Risiko und es kann sehr teuer werden.