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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Stand:
Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Darum geht es

Viele Verbraucher:innen vertrauten der Sparkasse Märkisch-Oderland ihre Ersparnisse an, um für das Alter vorzusorgen. Seit den 1990er Jahren bot die Sparkasse ihnen dazu Verträge namens „S-Prämiensparen flexibel" an. Wer so einen Vertrag abschloss, sollte nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern auch eine attraktive jährliche Prämie von bis zu 50% der in dem Jahr vorgenommenen Einzahlungen.

Vor einigen Jahren begann die Sparkasse Märkisch-Oderland, die Prämiensparverträge jedoch zu kündigen. Außerdem hat die Verbraucherzentrale Brandenburg festgestellt, dass die Sparkasse in zahlreichen Fällen mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Märkisch-Oderland Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zu zusteht. Das Gericht soll der Sparkasse Märkisch-Oderland vorgeben, nach welchen Kriterien sie die Zinsen in den Sparverträgen neu berechnen muss. Mit weiteren Feststellungen soll das Gericht klären, dass die Ansprüche der Sparer:innen noch nicht verjährt sind.

Die Nachzahlung richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Spardauer und der Höhe der Einzahlungen. Häufig hat die Verbraucherzentrale vierstellige Beträge ermittelt.

 

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Termine

  • Montag, 13. Dezember 2021
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland beim Brandenburgischen Oberlandesgericht ein.
  • Montag, 14. März 2022
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher:innen sich in das Register eintragen.
  • Samstag, 14. Mai 2022
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Innerhalb von zwei Monaten nach Registeröffnung müssen sich mindestens 50 Verbraucher:innen in das Register eingetragen haben. Diese Zahl wurde übertroffen.
  • Dienstag, 17. Januar 2023
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Am Tag vor der mündlichen Verhandlung besteht die letzte Möglichkeit für Verbraucher:innen, sich in das Register einzutragen. Das Bundesamt für Justiz hat 168 Eintragungen gezählt.
  • Mittwoch, 18. Januar 2023
    Mündliche Verhandlung
    Beim Brandenburgischen Oberlandesgericht findet der erste Verhandlungstermin statt. Das Oberlandesgericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • Mittwoch, 20. November 2024
    Fortsetzung mündliche Verhandlung
    Beim Brandenburgischen Oberlandesgericht wird die mündliche Verhandlung fortgesetzt.
  • Mittwoch, 26. März 2025
    Oberlandesgericht erlässt Urteil 
    Das Oberlandesgericht hat urteilt. Die Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
  • Freitag, 11. April 2025
    Revisionsverfahren
    vzbv legt beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil ein.
  • offener Zeitpunkt
    Mündliche Verhandlung vor dem BGH 
    Der Bundesgerichtshof prüft das Urteil des Oberlandesgerichts.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende 
    Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.

Weitere Fragen zum Verfahren?

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland auf unserer Webseite.

Antworten auf häufig gestellte Fragen →


Aktuelle Meldung zur Klage

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Zinsnachzahlungen: Oberlandesgericht entscheidet für brandenburgische Prämiensparer:innen

Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hat der Sparkasse Märkisch-Oderland vorgeschrieben, wie sie Zinsen bei Prämiensparverträgen nachträglich anders berechnen muss. Die zu erwartenden Nachzahlungen für Teilnehmer:innen an der Klage fallen dabei deutlich geringer aus als nach der Methode, die der vzbv gefordert hat. Deshalb kämpft der vzbv für höhere Zinsnachzahlungen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiter.

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