Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Stand: 14. Juli 2026

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte deshalb gegen die Sparkasse. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Streit abschließend entschieden.

Worum ging es in dem Verfahren gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland

Viele Verbraucher:innen vertrauten der Sparkasse Märkisch-Oderland ihre Ersparnisse an, um für das Alter vorzusorgen. Seit den 1990er Jahren bot die Sparkasse ihnen dazu Verträge namens „S-Prämiensparen flexibel" an. Wer einen solchen Vertrag abschloss, sollte nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern auch eine attraktive jährliche Prämie von bis zu 50% der in dem Jahr vorgenommenen Einzahlungen.

Vor einigen Jahren begann die Sparkasse Märkisch-Oderland, die Prämiensparverträge zu kündigen. Außerdem stellte die Verbraucherzentrale Brandenburg fest, dass die Sparkasse in zahlreichen Fällen zu wenig Zinsen gutgeschrieben hatte - teils ging es dabei um mehrere tausend Euro. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat deshalb für betroffene Kund:innen Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. 

Mit Urteil vom 26. März 2025 hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) festgelegt, nach welcher Methode die Sparkasse die Zinsen in den betroffenen Prämiensparverträgen neu berechnen muss. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte sich für höhere Nachzahlungen für die betroffenen Kund:innen eingesetzt und deshalb Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Der BGH hat am 14. Juli 2026 die Berechnungsmethode des Brandenburgischen OLG bestätigt. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.

Was ist das Ergebnis der Klage?

Das Gericht hat bestätigt: Die Zinsanpassungsklauseln in den betroffenen Prämiensparverträgen sind unwirksam. Die Sparkasse Märkisch-Oderland muss die Zinsen deshalb neu berechnen. Dabei muss sie objektive Kriterien anwenden. Maßgeblich für die Neuberechnung ist nach dem Urteil eine Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von sieben Jahren.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte sich für höhere Nachzahlungen an die betroffenen Kund:innen eingesetzt. Der Bundesgerichtshof hat jedoch die Berechnungsmethode des Brandenburgischen Oberlandesgerichts bestätigt. Die Zinsberechnungen fallen daher niedriger aus, als von uns gefordert. Betroffene Verbraucher:innen können trotzdem in vielen Fällen Nachzahlungen erwarten.

Wenn Sie sich wirksam im Klageregister zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben, können Sie sich gegenüber der Sparkasse Märkisch-Oderland auf die Feststellungen des Gerichts berufen. Ihre Ansprüche sind noch sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung des BGH vom 14. Juli 2026 vor einer möglichen Verjährung geschützt. Was das im Einzelfall bedeutet, prüfen Sie individuell.

Für eine persönliche Beratung können Sie sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden.

So profitieren Sie von der Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland:

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SPA

Termine

  • Montag, 13. Dezember 2021
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland beim Brandenburgischen Oberlandesgericht ein.
  • Montag, 14. März 2022
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher:innen sich in das Register eintragen.
  • Samstag, 14. Mai 2022
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Innerhalb von zwei Monaten nach Registeröffnung müssen sich mindestens 50 Verbraucher:innen in das Register eingetragen haben. Diese Zahl wurde übertroffen.
  • Dienstag, 17. Januar 2023
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Am Tag vor der mündlichen Verhandlung besteht die letzte Möglichkeit für Verbraucher:innen, sich in das Register einzutragen. Das Bundesamt für Justiz hat 168 Eintragungen gezählt.
  • Mittwoch, 18. Januar 2023
    Mündliche Verhandlung
    Beim Brandenburgischen Oberlandesgericht findet der erste Verhandlungstermin statt. Das Oberlandesgericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • Mittwoch, 20. November 2024
    Fortsetzung mündliche Verhandlung
    Beim Brandenburgischen Oberlandesgericht wird die mündliche Verhandlung fortgesetzt.
  • Mittwoch, 26. März 2025
    Oberlandesgericht erlässt Urteil 
    Das Oberlandesgericht hat urteilt. Die Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
  • Freitag, 11. April 2025
    Revisionsverfahren
    vzbv legt beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil ein.
  • Dienstag, 14. Juli 2026
    Verkündung und Prozessende vor dem BGH 
    Der Bundesgerichtshof prüft das Urteil des Oberlandesgerichts.

Weitere Fragen zum Verfahren?

Hier  beantworten wir die häufigsten Fragen zur Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland auf unserer Webseite: Antworten auf häufig gestellte Fragen →

Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Hier erfahren Sie mehr über Abmahnungen, Klagen und Urteile.

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