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Achtung, falsche Vignetten! So erkennen Sie Betrug

Stand:
Verbraucher:innen tappen beim Onlinekauf von Vignetten für Autobahnen in Österreich in eine Betrugsfalle. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Vignettenkauf achten sollten.
Mensch hält Vignette für Österreichische Autobahn in der Hand
  • Betrüger fälschen Webseiten und schalten Anzeigen, damit Opfer auf den Fake Shop statt auf die Originalseite gelangen
  • Am besten bereits vor Reisebeginn die richtige Adresse notieren!
  • Bei Zahlung mit Kreditkarte ganz genau den Abbuchungsbetrag und die Währung prüfen, bevor die Zahlung in der Banking-App freigegeben wird.
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Vignetten online kaufen – aber sicher!

Für die Nutzung österreichischer Autobahnen benötigen Sie eine gültige Vignette. Viele Autofahrer:innen kaufen diese einfach online – doch genau hier setzen Betrüger an: Sie erstellen täuschend echte Fake-Webseiten, um Käufer:innen hereinzulegen.

Wie gehen die Betrüger vor?

  • Gesponserte Suchanzeigen: Die Fake-Seiten erscheinen oft ganz oben bei Google & Co. – meist als Werbeanzeigen.
  • Täuschend echte Auftritte: Die Webseiten wirken auf den ersten Blick seriös und nutzen Logos oder Namen, die den offiziellen Seiten ähneln.
  • Achtung Buchstabendreher: Die Fake-Internetseite gleicht auf den ersten Blick der Originalseite. Auf den zweiten Blick erst erkennt man einen Buchstabendreher.
  • Abzocke bei der Zahlung: Nach Eingabe der Kreditkartendaten folgt die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA). Hier kann plötzlich ein hoher Betrag in fremder Währung erscheinen, der umgerechnet mehr als Tausend Euro entspricht. Viele merken den Betrug erst nach der Freigabe. 
     

Wichtiger Tipp: Richtige Adresse vorher notieren!

Die offizielle Seite für Vignetten in Österreich lautet: asfinag.at.
Notieren Sie sich diese Adresse am besten vor der Suche, damit Sie sich nicht von ähnlichen, betrügerischen Angeboten täuschen lassen!

Achtung: Auch Seiten, die fast gleich heißen oder ähnlich aussehen, können gefälscht sein. 

So kaufen Sie Vignetten sicher online:

  • Direktadresse eingeben: Tippen Sie asfinag.at selbst in die Adresszeile Ihres Browsers.
  • Nicht auf gesponserte Suchergebnisse klicken: Diese können von Betrügern stammen.
  • Webadresse genau prüfen: Achten Sie auf die Endung „.at“ und mögliche Tippfehler.
  • Misstrauen bei ungewöhnlichen Beträgen: Bei fremden Währungen oder hohen Summen sofort abbrechen.
  • Kein Zeitdruck: Lassen Sie sich nicht durch Eilmeldungen oder Countdowns zum schnellen Kauf drängen.
  • Seite im Fakeshopfinder der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

Betrugsmaschen für offizielle Dokumente häufen sich aktuell, da viele Dokumente, wie Führungszeugnisse, KfZ-Wunschkennzeichen oder Urkunden vom Standesamt vermehrt online beantragt werden können. Wer dabei nicht genau hinschaut, kann schnell abezockt werden. Aktuelle Fälle gibt es beispielsweise beim Antrag für eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) nach Großbrittanien oder bei Formularen zum Rundfunkbeitrag (GEZ) oder Nachsendeauftrag.
 

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.