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Robo Advisor können die Beratungsmisere nicht beheben

Stand:
Robo Advisor können die Beratungsmisere nicht beheben - es braucht endlich gesetzliche Regelungen zur bedarfsgerechten Finanzberatung. Unser Standpunkt zum Robo Advice.
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Standpunkt

Der sogenannte Robo Advice kommt, anders als die herkömmliche Anlageberatung in den Banken, ohne menschliche Kommunikation aus. Die Entscheidungsfindung zur passenden Geldanlage wird vielmehr von Computern gesteuert, von Algorithmen, die als besonders wissenschaftlich, neutral und interessenfrei daherkommen. Das Versprechen? Nichts Geringeres als „das Beste, was Wissenschaft und Technologie für Ihr Portfolio zu bieten haben“ (scalable). Dabei soll auch die Technologie helfen, denn „mit modernster Technologie überwachen und optimieren wir Ihre Anlagen rund um die Uhr“ (whitebox).  

Ist der Robo Advisor billiger?

Verbraucher müssten demnach nur ein paar Fragen in einer App oder im Internetbrowser beantworten, um schon einen individuellen und dem Gesetz nach „geeigneten“ Anlagevorschlag zu erhalten. Dieselben Fragen, die heute ein Bankberater im Verkaufsgespräch stellt, stellt hier also der Computer. Aber auch der Verkäufer in der Bank gibt die Antworten in ein Computersystem ein, das auf dieser Basis Anlagevorschläge unterbreitet. Der Unterschied? Die App selbst zu bedienen statt sie durch den Bankberater bedienen zu lassen könnte preiswerter sein. Könnte, muss aber nicht.

„Geeignet“ ist nicht „bedarfsgerecht“

Wie der Algorithmus in der Bank aus den erhobenen Daten eine Empfehlung ableitet, bleibt für Verbraucher ebenso wenig nachvollziehbar wie bei den neuen Robo Advisors. Ein und derselbe Verbraucher, der einfach nur 10.000 Euro langfristig bedarfsgerecht anlegen möchte, und sich hierzu von zwei Banken und zwei Robo Advisors eine Empfehlung einholt, wird vier unterschiedliche Vorschläge erhalten. Das ist deshalb so, weil es erlaubt ist. Weil das Gesetz nicht definiert, wie eine bedarfsgerechte Beratung abzulaufen hat. Weil das Gesetz nur verlangt, dass „geeignete“ Vorschläge unterbreitet werden müssen. Preis der Produkte für Verbraucher? Für den Gesetzgeber irrelevant. Diversifikation der Anlage über Branchen, Regionen, Anlageklassen? Irrelevant. Dabei sind Kosten und Diversifikation die wichtigsten Kriterien, die bei der Geldanlage die Spreu vom Weizen trennen. Niemand möchte Risiken tragen, für die er keine Kompensation erhält, weil sie durch Streuung eliminiert werden können. Niemand hat Bedarf, Produkte zu erwerben, die so teuer sind, dass sie wahrscheinlich die gesamten zu erwartenden Erträge auffressen.

Beratungs-Quellcode muss überwacht werden!

Da Verbraucher weder Einblick in die Algorithmen der analogen Anlageberatung noch in die des Robo Advice erhalten, ist für sie nicht erkennbar, inwiefern sie in ihrer Entscheidungsfindung gelenkt werden. Der Robo Advisor löst also das Problem nicht, welches der analogen Finanzberatung zugrunde liegt. Wenn Robo Advisors einen Leistungswettbewerb bei Anlageempfehlungen sowie Vermögensverwaltungen, die auf standardisierte Abfragen beruhen, begünstigen sollen, geht dies nur, wenn das Ergebnis des Algorithmus für den Verbraucher und unabhängige Dritte vollständig nachvollziehbar und überprüfbar ist. Warentester und Aufsichtsbehörden müssten den Algorithmus zerlegen können, um sein Wirken zu verstehen. Wenn man aus dem Dieselskandal eines gelernt haben sollte, dann dass Anbieter immer versucht sein werden, ihre Software zur Gewinnerzielung zu optimieren. Ein Robo Advisor kann und wird, ebenso wie der Anlageberater, eine Testsituation sofort erkennen.

Deshalb ist es erforderlich, dass es für den Quellcode der Beratung einen strikten aufsichtsrechtlichen Zulassungs- und Überwachungsprozess gibt. Dieser muss an den einzelnen Phasen eines Beratungsgespräches ansetzen und gewährleisten, dass

  1. in der Explorationsphase tatsächliche Individualität nicht nur zugelassen, sondern sichergestellt wird
  2. die Informationsphase vollständig ist und
  3. in der Ergebnisphase verlässlich bedarfsgerechte Lösungen sichergestellt werden.

 

Solange der Gesetzgeber die Marktregeln für Anlageberatung aber nicht am Verbraucherinteresse ausrichtet, wird der Robo Advisor nur eine weitere Dienstleistung am Markt sein, bei der Verbrauchern suggeriert wird, sie würden individuell und objektiv „die beste“ Beratung erhalten.

Niels Nauhauser

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