Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 2. März um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Falsche Ware geliefert – was kann ich tun?

Stand:
Teures Elektronikprodukt bestellt, aber Billig-Artikel erhalten? Über falsche Lieferungen gibt es immer wieder Beschwerden. Auffällig oft dabei: Bestellungen beim Amazon-Marktplatz. Wie weisen Sie nach, dass Sie nicht die richtige Ware erhalten haben? Hier erfahren Sie es.
Eine junge Frau schaut erstaunt in einen geöffneten Karton, den sie zugeschickt bekommen hat

Das Wichtigste in Kürze:

  • Statt eines bestellten Smartphones oder Tablets ist im Paket des Händlers ein Gurkenglas, Katzenshampoo oder eine Großpackung Buntstifte. Diese oder ähnliche Erlebnisse haben uns Menschen nach einem Online-Einkauf beschrieben.
  • Natürlich sollten Sie solche Fehler direkt reklamieren und die falsche Ware zurückschicken.
  • Damit Sie beweisen können, dass Sie tatsächlich nicht Ihr bestelltes Produkt bekommen haben, sollten Sie jedes Öffnen eines Pakets filmen – am besten in Gegenwart von Zeugen.
Off

Falsche Ware geliefert: Probleme mit der Rücksendung

Verbraucher:innen beschweren sich über Falschlieferungen nach der Bestellung von teuren Elektronikprodukten in Online-Shops. Die Problematik ist wie folgt:

  1. Sie erhalten beispielsweise anstelle eines Smartphones oder Tablets ein Katzenshampoo, ein Gurkenglas oder Buntstifte. Teilweise wird sogar mehrfach die falsche Ware geliefert.
  2. Beanstanden Sie die Falschlieferung, so verlangt der Händler in der Regel, dass Sie die "richtige" bestellte Ware zurückschicken. Erst dann soll der Kaufpreis erstattet oder die Ware erneut geliefert werden.
  3. Da die bestellte Ware aber nie angekommen ist, können Sie diese nicht zurückschicken und erhalten daher auch den Kaufpreis nicht zurück.
  4. Wenn Sie sich zur Wehr setzen, dann erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, eine Rückzahlung zu bekommen.

Seit 2022 gibt es immer wieder Beschwerden über falsche Lieferungen nach Bestellungen auf der Amazon-Plattform. Einige Betroffene berichten, dass die angelieferten Pakete unbeschädigt und augenscheinlich originalverpackt sind. Es lässt sich daher nicht abschließend klären, wer in der Auslieferungskette für diese betrügerische Masche verantwortlich ist.

Was mache ich, wenn etwas bekomme, was ich gar nicht bestellt habe?

Bei der Annahme und beim Öffnen des Pakets

  • Überprüfen Sie bei der Lieferung, ob Größe und Gewicht des Pakets zu dem von Ihnen bestellten Produkt passen. Sobald Ihnen bei der Lieferung die Größe oder das Gewicht des Pakets unpassend scheint, das Paket beschädigt ist oder gar Hinweise auf Manipulationen zum Beispiel am Versandlabel zu erkennen sind, beanstanden Sie das sofort beim Lieferdienst.
  • Sammeln Sie schon beim Öffnen des Pakets Beweise. Nehmen Sie dafür beispielsweise ein Video auf während Sie das Paket öffnen und öffnen Sie das Paket im Idealfall im Beisein einer weiteren Person. Enthält das Paket die richtige bestellte Ware, können Sie das Video ja wieder löschen.

Wenn das Paket eine falsche Lieferung enthält

  • Melden Sie die Falschlieferung sofort beim Absender. Schicken Sie auch Beweisfotos mit.
  • Bewahren Sie den Paketschein gut auf – besonders, wenn dort auch das Gewicht des Paketes angegeben ist. Dies kann dabei helfen, zu belegen, dass es sich um die falsche Ware gehandelt hat.
  • Prüfen Sie, ob Sie den Kaufpreis rückbuchen können. Allerdings kann dies unter Umständen zur Kontosperrung führen.
  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn der Händler eine Kontoprüfung androht.
  • Holen Sie rechtlichen Rat ein oder wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale für eine Beratung.
  • Stellen Sie Strafanzeige. Das geht in vielen Bundesländern auch online. Wie Sie eine Strafanzeige erstatten, lesen Sie außerdem im verlinkten Beitrag.
Hand tippt auf virtuellem Warenkorb

Meine Rechte beim Onlineshopping

Von Abzocke über Informationspflichten bis Zahlungsmethoden: Welche Rechte man beim Interneteinkauf hat und worauf man achten muss!

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Handy und Laptop mit YouTube offen

Dauerwerbesendung auf YouTube? So nicht!

Verbraucherzentrale setzt mit Klage ein Zeichen gegen versteckte Werbung in Influencer-Videos.
Schmuckbild

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen zwei neue Beratungsangebote an. Dabei können sich Wohnungseigentümergemeinschaften gezielt zur Sanierung und zum Heizungstausch beraten lassen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Regulier mich (4/4)

Wenn Verbraucherschützer:innen von der "Selbstregulierung" oder "Eigenverantwortung" der Wirtschaft hören, rollen sie meist nur mit den Augen. Aber selbst im Falle vermeintlich effektiver Gesetze für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb finden schlaue Anbieter Wege, um diese auszuhebeln.
Stapel mehrerer Euromünzen

Fokuswoche Geld 2026: Finanzwissen stärken – jetzt erst recht

Kostenfreie Online-Vorträge der Verbraucherzentralen
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: K.I. dir trauen? (3/4)

Ging es jahrzehntelang beim Onlineshopping hauptsächlich um Preise, Qualität und einen verlässlichen Kundenservice, gewinnt der Faktor Bequemlichkeit mit dem Einzug generativer künstlicher Intelligenz in das digitale Einkaufserlebnis stark an Bedeutung. Und ist die KI nicht die beste Kaufberaterin?