Viel Verpackung, wenig Inhalt. Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen eine Mogelpackung vor.
Foto:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Off
Der Fall
Holger B.* war überrascht, als er seinen frisch gekauften Duftöl-Nachfüller von „Glade“ Aromatherapie auspackte: Die Verpackung wirkte so üppig, dass er eigentlich zwei Fläschchen vermutet hatte. Den Eindruck erwecke auch der Aufdruck auf der Schauseite, denn dort stand „Lavendel + Sandelholz“, „Harmonische Komposition zweier Düfte“. Doch das kleine Fläschchen im Inneren nahm gerade einmal die Hälfte des Kartons ein. Er beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale.
Das haben wir getan
Ein Testkauf zeigte: Die Verpackung des Duftöls war tatsächlich eine Mogelpackung. Mehr als 50 Prozent des Kartons bestand aus Luft. Für Verbraucher:innen entstand so der Eindruck, dass sie für ihr Geld mehr als nur ein kleines Fläschchen bekämen – eine klare Irreführung. Noch dazu bleibt unnötiger Verpackungsmüll zurück, ein Ärgernis für die Umwelt.
Die beanstandete Verpackung
Foto:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Foto:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
So wurde das Duftöl verkauft (Leerraum rechts)
Foto:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Im Leerraum wäre genug Platz für eine zweite Flasche.
Foto:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Rechtlich ist der Fall eindeutig: Laut § 43 MessEG darf eine Verpackung keine größere Füllmenge vortäuschen, als tatsächlich enthalten ist. Die Verbraucherzentrale mahnte den Hersteller, die SC Johnson GmbH ab. Diese gab schließlich eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, die beanstandete Verpackung nicht mehr zu verwenden. Nach einer Aufbrauchsfrist für die alte Verpackung darf das Unternehmen das Öl nur noch in einer neuen Verpackung verkaufen, die Verbraucher:innen nicht mehr über den Inhalt täuscht.
Gut zu wissen
Mogelpackungen sind ein Dauerärgernis für Verbraucher:innen. Regelmäßig erhalten wir Zuschriften und Beschwerden über Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen als tatsächlich enthalten ist. Besonders dreist ist es, wenn nur der Inhalt reduziert wird, nicht aber der Preis. Dann spricht man von einer versteckten Preiserhöhung. Mehr Infos zu Mogelpackungen und was Verbraucher:innen dagegen machen können, lesen Sie hier: Mogelpackungen: Was hinter Luftnummern und versteckten Preiserhöhungen steckt
* Name des Verbrauchers ist anonymisiert. Der tatsächliche Name ist der Verbraucherzentrale bekannt.
Sie wollen mehr über unsere aktuellen Fällen lesen? Hier finden Sie alle Text unserer Kolumne "Recht so!"
Sanieren in Wohnungseigentümergemeinschaften leicht gemacht
In vielen Wohnanlagen steckt enormes Potenzial zur Energieeinsparung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Umsetzung jedoch oft komplex: Mehrere Eigentümer:innen müssen sich auf Maßnahmen und Zeitpläne einigen, technische Fragen klären und rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Das kann abschreckend wirken – muss es aber nicht.
"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: K.I. dir trauen? (3/4)
Ging es jahrzehntelang beim Onlineshopping hauptsächlich um Preise, Qualität und einen verlässlichen Kundenservice, gewinnt der Faktor Bequemlichkeit mit dem Einzug generativer künstlicher Intelligenz in das digitale Einkaufserlebnis stark an Bedeutung. Und ist die KI nicht die beste Kaufberaterin?
Ein Anbieter wirbt online mit einem Altersrabatt auf Brillengläser. Ein Verbraucher, der auf eine günstige Brille gehofft hatte, erfährt erst beim Optiker-Termin vor Ort, dass das Angebot nur eingeschränkt gilt.
"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Labubudubaimatchacup (2/4)
Wenn unterhaltsamer Video-Content von Werbeclips unterbrochen wird, warten wir entweder genervt auf deren Ende oder klicken sie nach Möglichkeit schnell weg. Doch was tun wir, wenn wir in einer digitalen Dauerwerbesendung stecken, aus der wir nicht entkommen können - oder wollen!
"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Inventur im Onlineshop (1/4)
Manipulative Klickstrecken, unseriöse Nutzerwertungen, Ramsch aus "China-Shops" und verlockende App Games um Bonuspunkte und Rabatte in Onlineshops. Die zweite Staffel unserer Podcastreihe "dürfen die das?" beginnt mit einer Bestandsaufnahme zum Verbraucherschutz im E-Commerce im Jahr 2026.