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Viel Verpackung, wenig Inhalt. Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen eine Mogelpackung vor.
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Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
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Der Fall
Holger B.* war überrascht, als er seinen frisch gekauften Duftöl-Nachfüller von „Glade“ Aromatherapie auspackte: Die Verpackung wirkte so üppig, dass er eigentlich zwei Fläschchen vermutet hatte. Den Eindruck erwecke auch der Aufdruck auf der Schauseite, denn dort stand „Lavendel + Sandelholz“, „Harmonische Komposition zweier Düfte“. Doch das kleine Fläschchen im Inneren nahm gerade einmal die Hälfte des Kartons ein. Er beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale.
Das haben wir getan
Ein Testkauf zeigte: Die Verpackung des Duftöls war tatsächlich eine Mogelpackung. Mehr als 50 Prozent des Kartons bestand aus Luft. Für Verbraucher:innen entstand so der Eindruck, dass sie für ihr Geld mehr als nur ein kleines Fläschchen bekämen – eine klare Irreführung. Noch dazu bleibt unnötiger Verpackungsmüll zurück, ein Ärgernis für die Umwelt.
Die beanstandete Verpackung
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Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
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So wurde das Duftöl verkauft (Leerraum rechts)
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Im Leerraum wäre genug Platz für eine zweite Flasche.
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Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Rechtlich ist der Fall eindeutig: Laut § 43 MessEG darf eine Verpackung keine größere Füllmenge vortäuschen, als tatsächlich enthalten ist. Die Verbraucherzentrale mahnte den Hersteller, die SC Johnson GmbH ab. Diese gab schließlich eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, die beanstandete Verpackung nicht mehr zu verwenden. Nach einer Aufbrauchsfrist für die alte Verpackung darf das Unternehmen das Öl nur noch in einer neuen Verpackung verkaufen, die Verbraucher:innen nicht mehr über den Inhalt täuscht.
Gut zu wissen
Mogelpackungen sind ein Dauerärgernis für Verbraucher:innen. Regelmäßig erhalten wir Zuschriften und Beschwerden über Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen als tatsächlich enthalten ist. Besonders dreist ist es, wenn nur der Inhalt reduziert wird, nicht aber der Preis. Dann spricht man von einer versteckten Preiserhöhung. Mehr Infos zu Mogelpackungen und was Verbraucher:innen dagegen machen können, lesen Sie hier: Mogelpackungen: Was hinter Luftnummern und versteckten Preiserhöhungen steckt
* Name des Verbrauchers ist anonymisiert. Der tatsächliche Name ist der Verbraucherzentrale bekannt.
Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet
Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen
In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Sachversicherer Element Insurance: Insolvenzverfahren ist eröffnet
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Was das für Kund:innen bedeutet, erfahren Sie hier.