Kostenloses Online-Seminar "Hol dir die Sonne ans Haus - Solarstrom von Balkon und Terrasse" am 23. Juni um 12 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Luftöl statt Duftöl – wenn Verpackungen täuschen

Stand:
Viel Verpackung, wenig Inhalt. Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen eine Mogelpackung vor.
Flasche neben der Packung
Off

Der Fall

Holger B.*  war überrascht, als er seinen frisch gekauften Duftöl-Nachfüller von „Glade“ Aromatherapie auspackte: Die Verpackung wirkte so üppig, dass er eigentlich zwei Fläschchen vermutet hatte. Den Eindruck erwecke auch der Aufdruck auf der Schauseite, denn dort stand „Lavendel + Sandelholz“, „Harmonische Komposition zweier Düfte“. Doch das kleine Fläschchen im Inneren nahm gerade einmal die Hälfte des Kartons ein. Er beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale.

Das haben wir getan

Ein Testkauf zeigte: Die Verpackung des Duftöls war tatsächlich eine Mogelpackung. Mehr als 50 Prozent des Kartons bestand aus Luft. Für Verbraucher:innen entstand so der Eindruck, dass sie für ihr Geld mehr als nur ein kleines Fläschchen bekämen – eine klare Irreführung. Noch dazu bleibt unnötiger Verpackungsmüll zurück, ein Ärgernis für die Umwelt. 

 


 

Rechtlich ist der Fall eindeutig: Laut § 43 MessEG darf eine Verpackung keine größere Füllmenge vortäuschen, als tatsächlich enthalten ist. Die Verbraucherzentrale mahnte den Hersteller, die SC Johnson GmbH ab. Diese gab schließlich eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, die beanstandete Verpackung nicht mehr zu verwenden. Nach einer Aufbrauchsfrist für die alte Verpackung darf das Unternehmen das Öl nur noch in einer neuen Verpackung verkaufen, die Verbraucher:innen nicht mehr über den Inhalt täuscht.  

Gut zu wissen

Mogelpackungen sind ein Dauerärgernis für Verbraucher:innen. Regelmäßig erhalten wir Zuschriften und Beschwerden über Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen als tatsächlich enthalten ist. Besonders dreist ist es, wenn nur der Inhalt reduziert wird, nicht aber der Preis. Dann spricht man von einer versteckten Preiserhöhung. Mehr Infos zu Mogelpackungen und was Verbraucher:innen dagegen machen können, lesen Sie hier: Mogelpackungen: Was hinter Luftnummern und versteckten Preiserhöhungen steckt


* Name des Verbrauchers ist anonymisiert. Der tatsächliche Name ist der Verbraucherzentrale bekannt. 

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Schmuckbild

Heizung im Sommerbetrieb

So sparen Sie Energie, ohne auf Komfort zu verzichten
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.