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Verbraucherbildung fördern

Stand:
Verbraucherbildung ist und bleibt eine stetige Aufgabe in der sich immer fortentwickelnden Gesellschaft.
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Mit dem Konzept der Leitperspektive Verbraucherbildung ist die schulische Verbraucherbildung Baden-Württembergs richtungsweisend für die Kompetenzvermittlung in der heutigen durch internationale Arbeitsteilung und Digitalisierung vernetzten Gesellschaft aufgestellt. Allerdings ist weder die digitale Vernetzung als abgeschlossen zu betrachten, noch ist der Kompetenzerwerb ein mit dem Ende der Schulzeit beendeter Prozess. Verbraucherbildung ist und bleibt eine stetige Aufgabe in der sich immer fortentwickelnden Gesellschaft. Es gilt somit die schulische und außerschulische Verbraucherbildung stetig weiter zu stärken.

Der folgerichtig nächste Schritt für die schulische Verbraucherbildung ist:

  • die Leitperspektive Verbraucherbildung als verbindlich im Bildungsplan zu verankern
  • allen Lehrkräften Angebote für die Aus- und Fortbildung zur Verfügung zu stellen.

In die notwendige Weiterentwicklung der schulischen und außerschulischen Verbraucherbildung sind die Verbraucherorganisationen Baden-Württembergs mit ihren Erfahrungen, Kenntnissen, Angeboten und Kompetenzen als (außerschulische) Bildungspartnerinnen einzubeziehen. Dazu sind sie mit ausreichenden Mittel auszustatten, um die Verbraucherbildung im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher qualitativ und quantitativ zu entwickeln.

Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln