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Verbraucherbildung fördern

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Verbraucherbildung ist und bleibt eine stetige Aufgabe in der sich immer fortentwickelnden Gesellschaft.
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Mit dem Konzept der Leitperspektive Verbraucherbildung ist die schulische Verbraucherbildung Baden-Württembergs richtungsweisend für die Kompetenzvermittlung in der heutigen durch internationale Arbeitsteilung und Digitalisierung vernetzten Gesellschaft aufgestellt. Allerdings ist weder die digitale Vernetzung als abgeschlossen zu betrachten, noch ist der Kompetenzerwerb ein mit dem Ende der Schulzeit beendeter Prozess. Verbraucherbildung ist und bleibt eine stetige Aufgabe in der sich immer fortentwickelnden Gesellschaft. Es gilt somit die schulische und außerschulische Verbraucherbildung stetig weiter zu stärken.

Der folgerichtig nächste Schritt für die schulische Verbraucherbildung ist:

  • die Leitperspektive Verbraucherbildung als verbindlich im Bildungsplan zu verankern
  • allen Lehrkräften Angebote für die Aus- und Fortbildung zur Verfügung zu stellen.

In die notwendige Weiterentwicklung der schulischen und außerschulischen Verbraucherbildung sind die Verbraucherorganisationen Baden-Württembergs mit ihren Erfahrungen, Kenntnissen, Angeboten und Kompetenzen als (außerschulische) Bildungspartnerinnen einzubeziehen. Dazu sind sie mit ausreichenden Mittel auszustatten, um die Verbraucherbildung im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher qualitativ und quantitativ zu entwickeln.

Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
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Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.