Kostenloses Online-Seminar "Energiewende für Mieter und WEG-Mitglieder“ am 12. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Klageregister eröffnet: Jetzt mitmachen bei Sammelklage gegen ExtraEnergie

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um teilweise mehr als 200 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen.
Justitia Gericht Urteil Recht

Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Juli 2022 erhöhte die ExtraEnergie GmbH massiv die Preise für Strom- und Gaskund:innen, auch bei Verträgen mit Preisgarantien.
  • Der vzbv hält die Preiserhöhungen für unzulässig und reichte im Dezember 2023 beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage ein.
  • Jetzt können sich Betroffene im Klageregister anmelden und so an der Sammelklage beteiligen.
On

Worum geht es bei der Sammelklage gegen ExtraEnergie?

Im Juli 2022 erhöhte die ExtraEnergie GmbH die Preise für Gas- und Stromkund:innen teils um mehr als 200 Prozent – und das auch bei Verträgen, bei denen eine Preisgarantie vereinbart war. So berichteten Verbraucher:innen, dass eine Kilowattstunde Gas mitunter statt 7,78 Cent (brutto) dann 24,31 Cent kosten sollte. Für Strom mussten einige Betroffene statt 31,07 Cent (brutto) 68,39 Cent für die Kilowattstunde zahlen.

ExtraEnergie hatte die Preiserhöhung pauschal damit begründet, dass die Beschaffungskosten gestiegen seien. Das ist nach Auffassung des vzbv in der Form unzulässig, sowohl für Verträge mit als auch ohne Preisgarantie. „Energieanbieter dürfen Verbraucher:innen nicht pauschal zur Kasse bitten, weil sich Einkaufspreise erhöht haben“, so vzbv-Vorständin Ramona Pop. Deshalb reichte der vzbv im Dezember 2023 beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage ein.

Ziel ist, direkte Rückzahlungen an betroffene Kund:innen zu erstreiten. Dies umfasst unter anderem die Marken ExtraEnergie, Extragrün, HitEnergie und Prioenergie, die ebenfalls zur ExtraEnergie GmbH gehören.

Schon im März 2023 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Begründung des Anbieters als nicht tragfähig bezeichnet (Az. I-20 U 318/22). Trotzdem versuchte ExtraEnergie die Forderungen zum Beispiel mit Inkassoschreiben bei den Kund:innen durchzusetzen.

Wie kann ich bei der Sammelklage mitmachen?

Ab sofort können Sie sich der Sammelklage anschließen, indem Sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Informationen, wie das geht, finden Sie im Klage-Check des vzbv.

Zunächst wird überprüft, ob Ihr Fall zu der Sammelklage passt. Falls ja, bekommen Sie im Anschluss konkrete Tipps, wie Sie sich im Klageregister eintragen können. Wichtig zu wissen: Sobald Sie sich wirksam eingetragen haben, verjähren Ihre Ansprüche nicht – unabhängig davon, wie lange das Verfahren dauert.

Der vzbv rechnet damit, dass über 100.000 Verbraucher:innen von den Preiserhöhungen betroffen sind.  

Über den News-Alert des vzbv bleiben Sie auf Stand, wenn es Neuigkeiten zum Verfahren gibt.

Was ist der Vorteil einer Sammelklage?

Mit der neuen Sammelklage in Form der Abhilfeklage bekommen Verbraucher:innen direkt Schadensersatz oder Rückerstattungen zugesprochen, wenn die Klage vor Gericht Erfolg hat.

Im Unterschied zur Musterfeststellungsklage müssen Verbraucher:innen dann nicht mehr ihre Ansprüche noch selbst geltend machen, indem sie erneut vor Gericht gehen. Bei der Musterfeststellungsklage ist das Unternehmen bei einem Urteil zunächst einmal nämlich nicht zu einer Handlung verpflichtet. Mit der neuen Sammelklage ist das nun anders.

Anmeldung zum News-Alert des vzbv

Newsalert_Icon
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Schmuckbild

Das ändert sich 2025 bei Strom, Gas und Co.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer. Doch das ist nicht die einzige Änderung im Bereich Energie. Worauf Verbraucher:innen sich 2025 noch einstellen müssen, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Schmuckbild

Besser für Umwelt und Geldbeutel

Verbraucherzentrale untersucht in einer Stichprobe Angebote und Preise von saisonalen Äpfeln, Birnen und Speisekürbissen
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.