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Klarna: Rückbuchung bei abweichendem Verwendungszweck

Stand:
Im Online-Shop bestellt und unkompliziert per Klarna bezahlt – das ist die Idee beim "Smooth Shopping". Beim Rechnungskauf müssen Sie bei Klarna aber ganz genau aufpassen, sonst könnten Mahnkosten auf Sie zukommen.
Smartphone mit Klarna-App
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Wovor warnen wir?

Verbraucher:innen beschweren sich über den Rechnungskauf beim Online-Bezahldienstleister Klarna:

  • Obwohl die Rechnung im angegebenen Zeitraum bezahlt wurde, würden korrekt überwiesene Beträge zurückgebucht.
  • Die dadurch offenen Rechnungen gebe Klarna an Inkassounternehmen weiter, und es entstünden Extrakosten.
  • Der Kundenservice könne die Probleme nicht immer lösen.

Woran könnte das liegen?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vermutet, dass ein vollautomatisierter Prüfmechanismus hinter den Rückbuchungen steckt. Dieser gleicht den Verwendungszweck der Rechnung mit dem der Zahlung ab. Schon bei geringfügigen Abweichungen könnte der Verwendungszweck dann unter Umständen nicht erkannt und die Zahlung zurückgebucht werden. Die eigentlich bezahlt geglaubte Forderung bleibt dann aus Anbietersicht offen.

Was können Sie tun?

  • Achten Sie darauf den Verwendungszweck genauso anzugeben, wie in der Rechnung angegeben.
  • Fügen Sie dem Verwendungszweck daher nichts zu – auch nicht Ihren Namen oder eine Kundennummer, die nicht aus der Vorlage von Klarna hervorgeht.
  • Zahlen Sie nicht mehrere Rechnungen auf einmal, um sich den Aufwand mehrerer Überweisungen zu sparen.
  • Sollte Ihre Rechnung keinen Verwendungszweck enthalten, kontaktieren Sie Klarna und fragen Sie nach den Angaben für die Überweisung.
  • Bei Fragen können Sie sich jederzeit für eine Beratung an Ihre Verbraucherzentrale wenden.

 

Weitere Informationen

 

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

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BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

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