Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder der Flasche?“ am 3. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Recht auf Widerruf ignoriert

Stand:
Ein Verbraucher widerruft fristgerecht eine Bestellung bei einem Online-Shop, doch der Händler weigert sich, die Ware zurück zu nehmen.
Paket liegt vor einer Tür
Off

Der Fall

Stefan M.* hatte sich schon auf seinen neuen Verstärker gefreut: Mitte Juli bestellte er beim Onlineshop Toms Car HiFi für knapp 174 Euro. Doch die Freude währte nicht lange: Zuerst verzögerte sich die Lieferung um mehrere Wochen und als der Verstärker Ende August endlich angekommen war, entsprach er nicht M.s Vorstellung. Er entschied sich den Kauf zu widerrufen. Vier Tage nachdem er den Verstärker erhalten hatte, schickte er per E-Mail und Fax die Widerrufserklärung und wenige Tage später dann auch den Verstärker an Toms Car HiFi zurück.

Dann die Überraschung: Genau 14 Tage nachdem die Ware bei Stefan M. angekommen war, behauptete ein Mitarbeiter von Toms Car HiFi, dass sie zwar die Rücksendung erhalten hätten, der Widerruf aber außerhalb der Frist liegen würde und man die Ware daher nicht zurücknehmen könne. Im weiteren Mailkontakt mit dem Unternehmen wies Stefan M. darauf hin, dass den Widerruf fristgerecht und korrekt abgegeben hatte – was durch Mails und durch die Sendungsverfolgung des Pakets belegbar war. Doch Toms Car HiFi blieb uneinsichtig und forderte M. auf, den zurückgeschickten Verstärker wieder bei ihnen in der Firma abholen zu lassen. Stefan M. ließ sich daraufhin bei der Verbraucherzentrale beraten.

Das haben wir getan

Das Unternehmen Toms Car HiFi ist der Verbraucherzentrale aus vielen Beschwerden gut bekannt. Immer wieder gibt es Probleme mit dem Händler, vor allem rund um den Widerruf und die Rücksendung von Waren. Auch im Fall von Stefan M. ignorierte der Händler geltendes Recht, denn die Regelung ist eindeutig: Verbraucher:innen haben beim Onlinekauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn die bestellte Ware bei den Verbraucher:innen angekommen ist. Stefan M. hatte also alles richtig gemacht. Die Verbraucherzentrale mahnte Toms Car HiFi daraufhin ab. Das Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab.

Gut zu wissen

Wer im Katalog, per Telefon oder im Onlineshop Waren bestellt, hat in der Regel 14 Tage nachdem die Ware angekommen ist, Zeit den Vertrag zu widerrufen  und die Produkte an den Händler zurückzuschicken. Wichtig dabei: Es reicht nicht, die Waren zurückzuschicken, der Widerruf muss auch schriftlich oder mündlich erklärt werden. Meist liegt bei den Sendungen ein vorgefertigtes Formular für den Widerruf bei, den man mit dem Paket zurücksenden kann. Begründen muss man den Widerruf nicht. Ausnahmen für den Widerruf gibt es zum Beispiel für personalisierte Waren wie Maßanzüge oder speziell angefertigte Möbel oder für schnell verderbliche Waren wie Lebensmittel. Weitere Informationen rund ums Thema Widerruf finden Sie hier: Von Widerruf bis Umtausch: Wenn Sie mit der Ware nicht zufrieden sind , Infos zu anderen Fällen im Zusammenhang mit Toms Car HiFi hier: Verfahren I, Verfahren II, Verfahren III


* Der Name des Verbrauchers ist anonymisiert. Der tatsächliche Name ist der Verbraucherzentrale bekannt. 

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Schmuckbild

"Gesunde Kinderlebensmittel": Zu viel versprochen?

Aldi Süd und Lidl bieten bisher kaum verbesserte Kinderlebensmittel an
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance: Insolvenzverfahren ist eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Was das für Kund:innen bedeutet, erfahren Sie hier.