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Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Stand:
Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich der Sammelklage anschließen und ihre Forderungen noch bis zum 1. September 2025 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH verlangte auf der inzwischen nicht mehr erreichbaren Seite www.service-rundfunkbeitrag.de eine Gebühr für die Nutzung eines Online-Formulars zum Rundfunkbeitrag, ohne auf die Kosten deutlich hinzuweisen.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Sammelklage für die Verbraucher:innen eingereicht, gegenüber denen das Unternehmen weiterhin auf die Bezahlung der Rechnung besteht. Betroffene können sich in das Klageregister eintragen.
  • Das Unternehmen ist insolvent. Damit wird es für Betroffene eventuell schwieriger, ihr Geld zurück zu bekommen. Sie können Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. 
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Zahlreiche Beschwerden zum vermeintlichen Serviceportal

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben die Betreiber des Onlineportals "Service Rundfunkbeitrag" abgemahnt, nachdem sich immer mehr Verbraucher:innen über das Portal beschwert hatten. Die Webseite wurde – markiert als werblicher Inhalt – an erster Stelle in den Google-Ergebnislisten angezeigt, wenn man beispielsweise nach "Rundfunkbeitrag", "Rundfunkgebühr", "GEZ" und ähnlichen Begriffen suchte. Bis Mitte Juli 2024 sind nach Schätzungen des vzbv bereits mehr als 90.000 Verbraucher:innen auf die Seite hereingefallen.

Unter www.service-rundfunkbeitrag.de waren Formulare veröffentlicht, über die Verbraucher:innen unter anderem eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlassen konnten. 

Häufig war den Verbraucher:innen allerdings nicht bewusst, dass die Betreiber der Seite für die Nutzung der Formulare ein Entgelt von 29,99 Euro bzw. später sogar 39,99 Euro verlangten. Dies wurde den Verbraucher:innen erst klar, wenn sie die Rechnung erhielten. Die Hinweise auf diese Kosten waren allerdings so undeutlich, dass viele Verbraucher:innen sie übersahen. 

Der Gesetzgeber verlangt aber, dass Informationen zum Preis "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" erfolgen müssen. Dies war nach Auffassung der Rechtsexpert:innen der Verbraucherzentrale auf www.service-rundfunkbeitrag.de nicht der Fall. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Sammelklage für die Verbraucher:innen eingereicht.

Über das Vermögen des verantwortlichen Unternehmens SSS-Software Special Service GmbH wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffene können ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. 

Die unter www.service-rundfunkbeitrag.de angebotene, kostenpflichtige Dienstleistung bot keinerlei Vorteile gegenüber dem offiziellen und kostenlosen Angebot des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de

Unterschiedliche Webseiten mit ähnlichen Bezeichnungen 

Seit Anfang 2025 gibt es die ebenso gestaltete Website dein-rundfunkbeitrag.de. Laut Impressum wird sie betrieben von "Digitaler Post Service – FZCO" mit Sitz in Dubai. Die Site war zwischenzeitlich nicht erreichbar. 

Im Juli 2025 tauchte die optisch fast identische Website rundfunkbeitrag-service.de in den Google-Suchergebnissen auf. Im Impressum dieser Site wird das Unternehmen "Rundfunkbeitragshilfe L.L.C" mit Sitz in Dubai genannt. Auch diese Seite war zeitweise offline.

Sind Sie betroffen? Melden Sie sich für die Sammelklage an

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale Bundesverband klagt wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH machte auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Deswegen klagt Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun vor dem OLG Koblenz. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. 

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