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Buchtitel "Einfach machen: Geldanlage": Pressematerial

Stand:
Ratgeber „Geldanlage: Einfach machen“: Passende Finanzstrategien für junge Menschen
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Titelbild des Ratgebers "Einfach machen: Geldanlage"Wer gerade in Ausbildung und Beruf startet oder auch Pläne für den nächsten Karriereschritt schmiedet, kommt am Thema Geld nicht vorbei. Wie lässt sich ein Notgroschen sicher zurücklegen? Lohnt es über Geldanlage nachzudenken, wenn nur kleine Beträge gespart werden können? Sind Trading Apps für den Einstieg an der Börse der richtige Türöffner? Soll ich jetzt schon an die Altersvorsorge denken? Der Ratgeber „Einfach machen: Geldanlage“ der Verbraucherzentrale gibt jungen Menschen auf diese Fragen nicht nur verständliche Antworten, sondern lotst Schritt für Schritt auch zur passenden Strategie. Ein Schwerpunkt: Woran nachhaltige Geldanlagen zu erkennen sind und was bei der Entscheidung dafür zu beachten ist.

Wie viel Risiko darf es sein? Wie lange kann ich das Geld entbehren? Was brauche ich ganz praktisch, um Geld anlegen zu können? Wer seine finanzielle Zukunft selbst in die Hand nehmen will, braucht ein bisschen Basiswissen. Für den schnellen Einstieg bietet der Ratgeber das Wichtigste in sieben Schritten: Zum Beispiel, warum ein Tagesgeldkonto das bessere Sparbuch ist oder die Börsen manchmal so unlogisch sind. Verständlich bringt das Buch auf Erfolgskurs und zeigt, wie die Kosten einer Anlage an der Rendite nagen und bei welchen tollkühnen Strategien Totalverlust drohen kann. Ein Wiki-Money erklärt Wissenswertes von A wie Anleihe bis Z wie Zinseszins kompakt. Kapitel zur Altersvorsorge und zur Absicherung bei Berufsunfähigkeit komplettieren das Infopaket für die nachhaltige Optimierung der eigenen Finanzstrategie.

Der Ratgeber „Einfach machen: Geldanlage. Nachhaltig und erfolgreich“ hat 224 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.