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Buchtitel "Ratgeber Heizung": Pressematerial

Ratgeber Heizung: Austausch oder Optimierung? – Kompakte Entscheidungshilfen
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Titelbild des Ratgeber HeizungGrundförderung, Effizienz- und Einkommensbonus, aber auch ein Klimageschwindigkeits-Bonus: So vielfältig die Fördermöglichkeiten einer neuen Heizung, so schwierig der Überblick, was für welche Heizungsart gilt. Die gute Nachricht dabei ist, dass es auch Zuschüsse gibt, wenn kein kompletter Austausch geplant ist, sondern mit verschiedenen Maßnahmen die Effizienz der bestehenden Heizungsanlage gesteigert werden soll. Bevor jedoch auf Fördertöpfe geschielt wird: Ein Check, welche Haustechnikvarianten zur individuellen Situation passen und wie sie sich rechnen, ist zunächst das A und O. Der „Ratgeber Heizung“ der Verbraucherzentrale hilft dabei, den Überblick zu behalten, Sparpotenziale zu erkennen und die individuell passende technische Lösung zu finden.

Von Brennwertkessel und Holzheizungen über Photovoltaikanlagen und Elektroheizungen bis hin zu thermischen Solaranlagen und Hybrid- Wärmepumpen – ausführlich werden die Vor-und Nachteile der vielen unterschiedlichen Techniken erläutert. Aufgezeigt wird, in welchen Gebäuden sie eingesetzt werden können und mögliche Kosten werden beispielhaft durchgerechnet. Checklisten helfen bei der Prüfung, ob die jeweilige Variante für die eigene Immobilie in Frage kommt. Schritt für Schritt lässt sich damit auch die Umsetzung planen. Mit einem interaktiven Online-Tool kann auch die Wirtschaftlichkeit der Investition ganz individuell ermittelt werden. Nicht zuletzt: Erfahrungen aus einem Vierteljahrhundert Energieberatung hat der Autor in praxistaugliche Empfehlungen verpackt.

Der „Ratgeber Heizung“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:

Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.