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Buchtitel "Ratgeber Heizung": Pressematerial

Ratgeber Heizung
Austausch oder Optimierung? – Kompakte Entscheidungshilfen




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Titelbild des Ratgeber HeizungGrundförderung, Effizienz- und Einkommensbonus, aber auch ein Klimageschwindigkeits-Bonus: So vielfältig die Fördermöglichkeiten einer neuen Heizung, so schwierig der Überblick, was für welche Heizungsart gilt. Die gute Nachricht dabei ist, dass es auch Zuschüsse gibt, wenn kein kompletter Austausch geplant ist, sondern mit verschiedenen Maßnahmen die Effizienz der bestehenden Heizungsanlage gesteigert werden soll. Bevor jedoch auf Fördertöpfe geschielt wird: Ein Check, welche Haustechnikvarianten zur individuellen Situation passen und wie sie sich rechnen, ist zunächst das A und O. Der „Ratgeber Heizung“ der Verbraucherzentrale hilft dabei, den Überblick zu behalten, Sparpotenziale zu erkennen und die individuell passende technische Lösung zu finden.

Von Brennwertkessel und Holzheizungen über Photovoltaikanlagen und Elektroheizungen bis hin zu thermischen Solaranlagen und Hybrid- Wärmepumpen – ausführlich werden die Vor-und Nachteile der vielen unterschiedlichen Techniken erläutert. Aufgezeigt wird, in welchen Gebäuden sie eingesetzt werden können und mögliche Kosten werden beispielhaft durchgerechnet. Checklisten helfen bei der Prüfung, ob die jeweilige Variante für die eigene Immobilie in Frage kommt. Schritt für Schritt lässt sich damit auch die Umsetzung planen. Mit einem interaktiven Online-Tool kann auch die Wirtschaftlichkeit der Investition ganz individuell ermittelt werden. Nicht zuletzt: Erfahrungen aus einem Vierteljahrhundert Energieberatung hat der Autor in praxistaugliche Empfehlungen verpackt.

Der „Ratgeber Heizung“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

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Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:

Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Vereistes Gefrierfach

Frühjahrsputz mit Mehrwert: So senken Sie Ihre Strom- und Heizkosten

Mit dem Frühling beginnt nicht nur die Zeit des klassischen Frühjahrsputzes – der Frühling ist auch die perfekte Gelegenheit, um den Energieverbrauch im Haushalt zu senken. Wer Geräte richtig reinigt und wartet, spart nicht nur Kosten, sondern schont auch die Umwelt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verrät, wie sich mit ein paar einfachen Maßnahmen bares Geld sparen lässt.
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance: Insolvenzverfahren ist eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Was das für Kund:innen bedeutet, erfahren Sie hier.