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Buchtitel "Meine Immobilie verkaufen": Pressematerial

Was bekomme ich für mein Haus? Ratgeber gibt Tipps zum Immobilienverkauf
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Hausgiebel vor blauem HimmelWie viel Geld soll ich verlangen? Wer beschlossen hat, seine Immobilie zu verkaufen, steht vor einer schweren Entscheidung: Eine zu hohe Forderung kann mögliche Interessenten abschrecken. Ein zu niedriger Anfangspreis wiederum verbaut wichtigen Verhandlungsspielraum, weil Käuferinnen und Käufer meist ein kleines Zugeständnis erwarten. Auch Eigentümer, die wollen, dass ihre Immobilie in der Familie bleibt, sollten den Wert ihres Objekts genau kennen. Sonst können sie ihren Nachlass nicht gerecht verteilen. Der neu aufgelegte Ratgeber der Verbraucherzentrale „Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben“ hilft dabei, den Marktwert zu ermitteln und bietet jede Menge weitere wertvolle Tipps.

Berufliche Veränderungen, der Verlust des Arbeitsplatzes, eine Trennung oder Scheidung – es gibt viele Gründe, sich von Haus oder Eigentumswohnung zu trennen. Die Leserinnen und Leser erfahren, welche rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Regelungen sie dabei beachten müssen. Außerdem zeigt der Ratgeber auf, welche Absprachen als Alternative mit Kindern oder nahestehenden Personen möglich sind. Dazu informiert das Buch über das Erb- und Steuerrecht und bietet Expertentipps sowie jede Menge Fallbeispiele.

Der Ratgeber „Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben“ hat 160 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:

Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.