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Abzocke auf Kleinanzeigen & Co.: Jetzt schnell und richtig handeln

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Geld überwiesen, aber die Ware kommt nicht? Oder wurde Ihnen falsche Ware untergeschoben? Betrug auf Zweitmarktplattformen wie Kleinanzeigen oder Ticketbörsen ist weit verbreitet. Unser Notfall-Check zeigt, welche Schritte Sie jetzt unternehmen können, um Ihr Geld zurückzufordern und sich künftig zu schützen.
Schmuckbild: Identitätsmissbrauch
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Auf Zweitmarkt-Plattformen tummeln sich nicht nur ehrliche Käufer und Verkäufer, sondern auch Betrüger. Sie verlangen Vorauszahlungen für nie verschickte Ware, tricksen mit gefälschten Zahlungsbestätigungen oder umgehen den Käuferschutz bei PayPal & Co. Verkäufer werden mit Fake-Schecks, gefälschten Zahlungslinks oder der QR-Code-Masche abgezockt. Besonders perfide: Manche Kriminelle nutzen ihre Opfer sogar unwissentlich zur Geldwäsche. Wer hier nicht aufpasst, zahlt am Ende doppelt – mit Geld und Nerven.

Was kann ich tun?

Sie wurden auf einer Secondhand-Plattform betrogen? Unser Notfall-Check zeigt, wie Sie vorgehen können – von der Kontaktaufnahme mit der Bank über eine mögliche Anzeige bis hin zur Sicherung von Beweisen. Zudem erfahren Sie, wie Sie sich vor betrügerischen Angeboten schützen können.

BMUV-Logo

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Kind macht Kühlschrank auf

Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

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Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.
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Sommer, Sonne, Sparpotenzial

Solarthermie-Anlage richtig nutzen

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.