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Fakeshops entlarven: Sich und andere schützen

Stand:
Täuschend echte Online-Shops, unschlagbare Preise – und am Ende Betrug! Unser Notfall-Check zeigt, wie Sie Fakeshops erkennen und welche Schritte Sie jetzt unternehmen können, um Ihr Geld zurückzubekommen: von der Kontaktaufnahme mit der Bank bis hin zur Anzeige.
Schmuckbild: Grafik Fakeshops
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Schnäppchen gefunden? Doch Vorsicht – es könnte eine betrügerische Webseite sein. Diese gefälschten Online-Shops sehen täuschend echt aus, kopieren Marken und locken mit unschlagbaren Preisen. Doch nach der Zahlung folgt das böse Erwachen: Keine Lieferung, keine Flugtickets, keine Unterkunft, minderwertige Ware oder dreiste Fälschungen. Noch schlimmer: Kriminelle stehlen auch Ihre Daten für weiteren Betrug. Viele dieser Shops verschwinden schnell und tauchen unter neuem Namen wieder auf. Einmal gezahlt, ist das Geld meist für immer weg.

Was kann ich tun?

Sie haben bei einem Online-Shop bestellt, aber keine Ware erhalten? Unser Notfall-Check hilft Ihnen, einen Fakeshop zu identifizieren und zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist. Die individuelle Checkliste enthält wichtige Maßnahmen: Sie erfahren, welche realistischen Möglichkeiten Sie haben, Ihr Geld zurückzubekommen und was Sie dafür tun können, worauf Sie bei der Beweissicherung achten sollten und wann eine Strafanzeige sinnvoll ist. Zudem erhalten Sie Hinweise, wie Sie Ihre persönlichen Daten schützen und weitere Betrugsversuche vermeiden.

Geben Sie hier die Shop-URL ein und wir prüfen den Shop. Sie erhalten dann konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Anschließend können Sie noch zu Ihrem persönlichen Problem eine Checkliste erstellen lassen. Klicken sie dafür unten auf der Seite mit den Prüfergebnissen auf „Weiter". 

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Ein Paar prüft die Rechung

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Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
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Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

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