Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert" am 8. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Stellungnahme zur Allgemeinverfügung der BaFin

Stand:
Stellungnahme zur Allgemeinverfügung der BaFin bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen

Mit der Allgemeinverfügung will die BaFin den Missstand beseitigen, dass Geldinstitute zum Nachteil der Verbraucher:innen einseitig in das Vertragsgefüge eingegriffen haben und zudem Zinsanpassungen falsch berechnet haben.

Off

Geldinstitute berechnen die Verbraucher:innen zustehenden Zinsen zum Nachteil der Verbraucher:innen falsch. Sie legen ihrer Berechnung nicht die einschlägige BGH-Rechtsprechung zugrunde. Dadurch entsteht betroffenen Verbraucher:innen ein Schaden in Höher mehrerer Tausend Euro.

Geldinstitute stellen ihr rechtswidriges Verhalten nicht auf eigene Initiative hin ab. Verbraucher:innen, die über ihre Rechte nicht von Dritten informiert werden, erhalten weder eine korrigierte Abrechnung ihres Sparvertrags noch die ihnen zustehende Zinsnachzahlung.

Wir begrüßen das Vorgehen der BaFin nachdrücklich! Die Maßnahme ist erforderlich, überfällig und verhältnismäßig. Dennoch wird sie in ihrer derzeitigen Form den Missstand nicht beseitigen, da sie unvollständig ist. Das kritisierte Verhalten der Institute betrifft nicht nur Inhaber von „Prämiensparverträgen“, sondern auch Inhaber einer Reihe weiterer Sparverträge, wie „Bonus- oder Vorsorgesparpläne“ der genossenschaftlich organisierten Banken sowie Riester-Sparverträge.

Am 21. Juni 2021 erließ die BaFin, gegen den Widerstand der Finanzinstitute, die  Allgemeinverfügung bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen. Sie hat damit die Institute verpflichtet, alle betroffenen Kund:innen zu informieren. Gegen diese Allgemeinverfügung haben sich die Institute rechtlich gewehrt. Das zuständige Verwaltungsgericht hat am 23.10.2024 im Sinne der klagenden Finanzinstitute entschieden und die Allgemeinverfügung aufgehoben. Gegen das Urteil hat die BaFin Berufung eingelegt. Der Rechtsstreit ist also noch offen. Am 02.10.2024 hat die BaFin ihre ursprüngliche Allgemeinverfügung angepasst.

Link zu Download der Stellungnahme hier.

Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln