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Unzulässige Zinsklauseln: Rechtsdurchsetzung

Stand:
Viele Banken haben in ihre Verträge eine unzulässige Zinsanpassungsklausel geschrieben, trotz klarer Vorgaben des BGH. Verbraucher:innen entgehen so teils mehrere tausend Euro. Die Verbraucherzentrale ist gegen verschiedene Institute bereits rechtlich vorgegangen.
Stapel mehrerer Euromünzen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Banken haben in ihren Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung.
  • Trotz klarer Vorgaben des Bundesgerichtshofs an die Transparenz von Zinsänderungsklauseln in langfristigen Sparverträgen berechnen Geldinstitute Zinsen weiterhin falsch.
  • Verbraucher:innen entgehen durch diese Klauseln teils mehrere tausend Euro.
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Worum geht es?

Zahlreiche Banken haben in der Vergangenheit rechtswidrige Klauseln zur Zinsanpassung in ihre Sparverträge oder Riester-Banksparpläne geschrieben und die Zinsen einseitig regelmäßig nach unten angepasst. Dadurch haben Verbraucher:innen oftmals zu wenig Zinsen erhalten. Viele Verbraucher:innen wandten sich an ihre Verbraucherzentrale vor Ort, ließen die Verträge prüfen und nachberechnen. Gegen viele der unzulässigen Klauseln ist die Verbraucherzentrale mit Abmahnungen und Klagen vorgegangen.

Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Abgeschlossene Verfahren

Stand 20.04.2023

Gegen folgende Banken ist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich vorgegangen. Sie haben sich entweder mit Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet, sich nicht mehr auf die jeweils beanstandete Klausel zu berufen oder die Verbraucherzentrale hat ein entsprechendes Gerichtsurteil erwirkt.

Verbraucher:innen können in diesem Fall von ihrer Bank eine rechtskonforme Zinsanpassung und Neuabrechnungen verlangen.

Kreditinstitut Name des Produkts Verfahrensstand
Frankfurter Sparkasse Vermögensplan Unterlassungserklärung, 27.09.2017
Sparkasse Hamm Prämiensparen-flexibel Unterlassungserklärung, 21.11.2019
Sparkasse Heidelberg Prämiensparvertrag Unterlassungserklärung, 08.08.2019
Kreissparkasse Heilbronn ScalaVorsorge Unterlassungserklärung  11.03.2020
Kreissparkasse Kaiserslautern VorsorgePlus Urteil positiv, LG Kaiserslautern, Az. 2 O 756/18, Urteil vom 02.03.2020
Kreissparkasse Kaiserslautern VorsorgePlus (hier: Änderungsverenbarung) Urteil positiv, OLG Zweibrücken, Az 7U 97/18, Beschluss vom 17.09.2019
Sparkasse Lörrach-Rheinfelden Prämiensparen flexibel Unterlassungserklärung, 25.10.2017
Volksbank Main-Tauber Ziel-Sparplan    Unterlassungserklärung, 11.12.2019
VR Bank Ostalb VR ZielSparen Unterlassungserklärung, 19.11.2019
Raiffeisenbank Südhardt Vorsorgeplan Unterlassungserklärung, 16.07.2019
Kreissparkasse Tübingen VorsorgePlus Urteil positiv, OLG Stuttgart, Az 4 U 184/18, Urteil vom 27.03.2019
Sparkasse Ulm VorsorgePlus Unterlassungserklärung, 09.09.2019
Sparkasse Karlsruhe Prämiensparvertrag flexibel Unterlassungserklärung, 21.04.2020
Sparkasse Ulm Scala Unterlassungserklärung, 23.04.2020
Heidelberger Volksbank eG VR-Vorsorgeplan-Ansparplan Unterlassungserklärung, 28.04.2020
VR Bank Rhein-Neckar VR-Bonusplan Unterlassungserklärung, 04.05.2020
Sparkasse Staufen-Breisach Prämien-Sparen flexibel Unterlassungserklärung, 29.07.2020
Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch VorsorgePlus Unterlassungserklärung, 05.08.2020
Volksbank Bühl VR-Bonusplan Unterlassungserklärung, 18.08.2020
Sparkasse Pforzheim-Calw Prämien-Sparen flexibel Unterlassungserklärung, 08.10.2020
Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Vorsorge-Plus Unterlassungserklärung, 16.10.2020
Stadtsparkasse München S-Prämiensparen-flexibel

Beschluss OLG München: kein Unterlassungsanspruch der Verbraucherzentrale (17.08.2021)*

Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG VR-Sparconcept Fix Unterlassungserklärung, 17.12.2020
Steyler Bank GmbH Missions-Bonus-Sparplan Anerkenntnisurteil, 3.2.2022
Kreissparkasse Heidenheim S-Prämiensparen-flexibel Unterlassungserklärung, 29.9.2021
Sparkasse Westmünsterland VorsorgePlus Urteil positiv, LG Dortmund, Az: 25 O 8/20 vom 01.09.2020, Sparkasse hat Berufung zurückgenommen
Sparkasse Günzburg-Krumbach Vorsorge-Plus

Urteil positiv, OLG München, Az. 29 U 2022/21 vom 20.10.2022

*Zitat aus dem Beschluss des OLG München: "Der Senat verkennt nicht, dass das Geschäftsgebahren der Beklagten, ihre Kunden hinsichtlich der Grundlagen für die von ihr abgrechneten Zinsen im unklaren zu lassen, durchaus fragwürdig erscheint. Den hier geltend gemachten Unterlassungsanspruch begründet es aber nicht."

 

Was können Verbraucher:innen tun?

Wer unsicher ist, ob sein Sparvertrag unzulässige Klauseln enthält, kann seinen Vertrag im Rahmen einer Zinsnachberechnung durch die Verbraucherzentrale überprüfen  lassen. Finden sich im Vertrag unzulässige Klauseln, können Verbraucher:innen die Zinserträge nachrechnen lassen und den fehlenden Betrag von ihrer Bank einfordern. Dabei hilft der Musterbrief der Verbraucherzentrale.
 

 

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