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Vertrag im Fitnessstudio kündigen: So geht‘s

Stand:
Haben Sie keine Lust mehr auf Trainings in Ihrem Fitnessstudio? Oder geht das nicht mehr wegen gesundheitlicher Probleme? Wie kommen Sie dann aus dem Fitnessstudio-Vertrag heraus? Hier erfahren Sie, wann Sie kündigen können und was Sie dabei beachten müssen.
Frau kündigt Fitnessstudiovertrag

Das Wichtigste in Kürze:

  • Fitnessstudio-Verträge haben meist eine feste Dauer und eine Kündigungsfrist. Nach ihrem Ablauf verlängern sie sich automatisch. 
  • Bei Problemen muss der Anbieter die Möglichkeit bekommen, es zu beseitigen. Erst dann haben Sie ein Kündigungsrecht.
  • Ein Kündigungsrecht wegen Umzug und bei Schwangerschaft besteht generell nicht und wird nur aus Kulanz gewährt.
  • Wenn Sie außerordentlich kündigen möchten, zum Beispiel wegen einer vorher unbekannten Krankheit, brauchen Sie ein ärztliches Attest.
     
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Vertrag im Fitnessstudio: Was muss ich rund um Laufzeit und Kündigung beachten?

Fitnessstudio-Verträge können Sie meistens über eine bestimmte Laufzeit abschließen, zum Beispiel über 6, 12 oder 24 Monate.

Unterschreiben Sie einen Vertrag, dann müssen Sie die monatlichen Beiträge grundsätzlich bis zum Ende der Laufzeit bezahlen. Das bedeutet: Sie können erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen. In Ihrem Vertrag können Sie die Kündigungsfrist nachlesen.

Denken Sie daran, rechtzeitig zu kündigen: Sonst verlängern sich viele Fitnessstudioverträge automatisch. Schauen Sie in Ihren Vertrag oder in die AGBs und überprüfen Sie die Kündigungsfrist! Wichtig: Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, sind nach Ablauf der Festlaufzeit monatlich kündbar.

Obwohl viele Fitnessstudios eine Kündigung per Mail (in Textform) zulassen, empfehlen die Verbraucherzentralen: Schicken Sie das Kündigungsschreiben lieber per Einschreiben. So können Sie nachweisen, dass Ihre Kündigung angekommen ist.

Außerordentliche Kündigung: Wann haben Sie ein Recht dazu?

Können Sie das Fitnessstudio für eine gewisse Zeit nicht nutzen, etwa wegen eines Wasserschadens? Wurde Ihr monatlicher Mitgliedsbeitrag überraschend erhöht oder das Frauen-Fitnessstudio in ein gemischtes Studio umgewandelt? Das können Gründe für eine außerordentliche Kündigung sein.

Denn in einigen Fällen können Sie Ihren Fitnessstudio-Vertrag vorzeitig beenden. Zuerst müssen Sie aber Ihrem Vertragspartner die Möglichkeit geben, das Problem zu beseitigen. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist und fordern Sie ihn zur Behebung der Störung auf.

Bevor Sie den Vertrag wegen einer Störung außerordentlich kündigen, setzen Sie dem Betreiber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Problems. In der Regel sind das 14 Tage.

Bei Krankheit: Habe ich ein Recht auf außerordentliche Kündigung?

Können Sie wegen einer Krankheit nicht mehr im Fitnessstudio trainieren? In einigen Fällen können Sie Ihren Fitnessstudiovertrag dann sofort kündigen. Zum Beispiel, wenn Sie eine dauerhafte, beim Vertragsschluss noch nicht diagnostizierte Erkrankung haben und das Training im Fitnessstudio bis zum Ende der Vertragslaufzeit daher unmöglich ist.

Schicken Sie die Kündigung an das Fitnessstudio, sobald Sie von Ihrer Krankheit erfahren. Neben dem Kündigungsschreiben müssen Sie auch ein ärztliches Attest vorlegen. Der Fitnessstudiobetreiber darf aber von Ihnen nicht verlangen, dass eine genaue Bezeichnung der Krankheit im Attest steht.

Kann ich mein Fitnessstudio bei Umzug oder Schwangerschaft kündigen?

Viele Menschen denken, dass sie einen Fitnessstudio-Vertrag bei einem Umzug in eine andere Stadt oder ins Ausland außerordentlich kündigen können. Ein Kündigungsrecht wegen Umzug haben Sie nur, wenn es auch im Vertrag steht. Es ist aber einen Versuch wert, den Studiobetreiber um eine kulante Beendigung des Vertrags zu bitten.

Was die sofortige Kündigung wegen einer Schwangerschaft angeht, gibt es leider keine eindeutige Antwort. Eine Schwangerschaft kann ein Kündigungsgrund sein, muss aber nicht. Hier kommt es auf den Einzelfall an. 

 

Was können Sie also tun, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft nicht im Fitnessstudio trainieren wollen oder können? Tipp der Verbraucherzentralen: Versuchen Sie den Vertrag mit Ihrem Betreiber aufzulösen. Bitten Sie Ihren Studiobetreiber um eine kulante Beendigung des Vertrags.

Sind Sie nicht sicher, ob Sie kündigen können oder haben Sie Probleme mit der Kündigung? Sie können sich bei der Verbraucherzentrale persönlich beraten lassen.

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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.
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