Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 11. Juni um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Einspruch gegen Telefonrechnung: mit unseren interaktiven Briefvorlagen

Stand:
Reagieren Sie auf eine falsche Telefon- oder Handyrechnung und erstellen Sie das passende Schreiben: mit nur wenigen Klicks und kostenlos.
Off

Hier finden Sie das passende Schreiben, falls auf Ihrer Telefon- oder Handyrechnung unberechtigte Posten auftauchen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie für Dinge zahlen sollen, die Sie nicht auf Mobilfunkrechnung gekauft haben.

Am sichersten ist es, wenn Sie den fertigen Brief als Einschreiben verschicken, um im Streitfall einen Beleg zu haben.

Wir bieten verschiedene Schreiben. Wählen Sie aus, welches zu Ihrer Situation genau passt. Achtung, Sie sollten das Schreiben innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der Rechnung abschicken!

Fordern Sie einen Entgeltnachweis und lassen Sie sich Rechnungsposten erklären
Wenn Sie unsicher sind, worauf sich einzelne Posten der Telefonrechnung beziehen, können Sie hiermit einen Entgeltnachweis anfordern. Auf diesen können Sie bestehen, auch wenn Sie auf einen Einzelverbindungsnachweis verzichtet haben.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

 Legen Sie beim Anbieter Einspruch gegen die Rechnung ein
Wenn Ihre Telefonrechnung Posten aufweist, die Sie nicht nachvollziehen können, sollten Sie der Rechnung am besten innerhalb von acht Wochen nach Erhalt widersprechen. Das passende Schreiben können Sie sich hier generieren.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

 Wiederholen Sie Ihren Einspruch
Wenn Sie gegen die Telefonrechnung bereits bei Ihrem Telefonanbieter Einspruch eingelegt haben und noch immer vergeblich auf die Erstattung des bereits eingezogenen Betrags warten, dann können Sie sich hiermit noch einmal an das Unternehmen wenden.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

Hintergründe, wann diese Musterschreiben helfen und was eventuell noch zu beachten ist, lesen Sie hier:

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Bundespreis der Stiftung Verbraucherschutz: Ein rote Figürchen, das die Arme wegstreckt und auf einem Holzsockel befestigt ist

Bundespreis Verbraucherschutz 2026: Jetzt mit abstimmen!

Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz würdigt Menschen, Projekte und Initiativen, die sich für die Rechte von Verbraucher:innen einsetzen. 2026 vergibt die Stiftung zum achten Mal den Bundespreis Verbraucherschutz. Wer ist Ihr:e Held:in des Verbraucherschutzes? Stimmen Sie jetzt mit ab!
Schmuckbild

Höhere Abschläge vom Energieanbieter? Jetzt genau prüfen!

Viele Strom- und Gaskund:innen erhalten derzeit Post von ihrem Energieanbieter: Die monatlichen Abschläge sollen erhöht werden – häufig mit Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten oder angeblich höheren Verbrauch. Doch nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig, wie die Erfahrung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt.
Eine junge Frau sitzt wegen einer Stromsperre bei Kerzenlicht im Dunkeln

Wenn das Licht ausgeht – Stromsperren vermeiden

Was passiert genau bei einer Stromsperre? Wann dürfen Stromanbieter mir den Strom abklemmen und wie werde ich davor gewarnt? Und am wichtigsten: Wie kann ich verhindern, dass es zu einer Stromsperre kommt?
Solaranlage auf einem Dach

Photovoltaik: So geht es nach 20 Jahren weiter

Viele Anlagen verlieren die Förderung – warum sich der Weiterbetrieb oft trotzdem lohnt
Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Einfach abgeklemmt? - Kosten für Stilllegung des Gasanschlusses

Viele Eigentümer:innen denken über einen Heizungstausch nach oder haben das bereits getan. Wer sich für ein klimaneutrales Heizsystem, wie z. B. die Wärmepumpe, entschieden hat, steht nun vor der Frage, ob der Gasanschluss stillgelegt werden sollte.