Reine Flugreisen
Flug überbucht, verspätet oder komplett gestrichen?
Ob der Airline-Kunde wegen Überbuchung zurückbleibt oder die Gesellschaft den Flug komplett streicht: Bei solchem Verdruss winkt als Ausgleich Bargeld – zwischen 125 bis 600 Euro. Bei erheblichen Verspätungen haben sich die Fluggesellschaften unentgeltlich um das Wohl ihrer Kunden zu kümmern.
Flugreisen: Finanzieller Ausgleich bei Überbuchung, Verspätung und komplett gestrichenen Starts
- Musterbrief: Anspruch auf Flugpreiserstattung wegen Annullierung eines Fluges
- Musterbrief: Rückforderung von Steuern, Gebühren und Flugpreis nach storniertem Flug
- Musterbrief: Anspruch auf Schadenersatz wegen verweigerter Betreuungsleistungen bei erheblicher Verspätung eines Fluges
Pauschalreisen
Zu hohe Anzahlungen, zu früh geforderte Restsumme
Anzahlungen von 25 Prozent und mehr für eine Pauschalreise sind unzulässig, so der Bundesgerichtshof (BGH). Die Restsumme darf frühestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig werden.
Nachträgliche Kostenaufschläge
Ist die Urlaubsreise gebucht, schlagen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften zum Ärger der Verbraucher manchmal noch nachträglich Kosten drauf.
Noch zu Hause und schon Ärger: Wenn die gebuchte Reise teurer wird
Insolvenz des Reiseveranstalters
Macht ein Reiseveranstalter pleite, muss er Urlaubern den bereits gezahlten Preis für ausfallende Leistungen und die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise erstatten. Als Nachweis, dass er sich für den Fall der Insolvenz abgesichert hat, erhalten Reisende vor Urlaubsbeginn einen sogenannten Sicherungsschein.
- Musterbrief: Kündigung des Reisevertrages wegen fehlenden Sicherungsscheins
- Musterbrief: Absage einer Reise durch einen nicht von Insolvenz bedrohten Reiseveranstalter, gegen die Sie sich wehren möchten
- Musterbrief: Absage einer Reise durch einen nicht von Insolvenz bedrohten Reiseveranstalter, die Ihnen entgegen kommt
Reisen umbuchen oder stornieren
Es gibt viele Motive, eine Reise umzubuchen. Sei es, weil man aus Angst vor Terroranschlägen lieber in ein anderes Zielgebiet fliegen möchte oder aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen den Urlaub verschieben muss.
Umbuchung von Reisen
- Musterbrief: Einspruch wegen Änderungen in der Reisebestätigung
- Musterbrief: Ankündigung einer Leistungsänderung durch den Reiseveranstalter vor Beginn der Reise ohne Rücktritt vom Reisevertrag
- Musterbrief: Ankündigung einer Leistungsänderung durch den Reiseveranstalter vor Beginn der Reise mit Rücktritt vom Reisevertrag
- Musterbrief: Stornierung der Reise wegen schwerer Erkrankung vor Reiseantritt
- Musterbrief: Rücktritt vom Reisevertrag mit Einspruch wegen überhöhter Stornogebühren
- Musterbrief: Stornierung der Reise vor Reiseantritt mit Rücktrittsversicherung
Kundenrechte bei Krisenereignissen
Wenn ein Krisenereignis das gebuchte Urlaubsziel heimsucht und den Traumort in einen Ort des Alptraums verwandelt, sind Pauschalreisende nicht rechtlos.
Wenn höhere Gewalt die Urlaubsfreude trübt
- Musterbrief: Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände vor Reiseantritt
- Musterbrief: Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände nach Reiseantritt
Nach Reiseantritt: Reklamieren bei Mängeln am Urlaubsort
Täglicher Lärm von einer Baustelle in unmittelbarer Nähe der Unterkunft berechtigt Urlauber, einen Teil des Reisepreises zurückzuverlangen. Wird die Urlaubsruhe dagegen durch Verkehrslärm oder laute Diskothek-Musik gestört, gilt das nicht ohne weiteres.
Probleme rund um die Unterkunft, z.B. Lärmbelästigung
- Musterbrief: Mängelanzeige und Abhilfeverlangen vor Ort
- Musterbrief: Kündigung wegen erheblicher Reisemängel nach Reiseantritt
- Musterbrief: Selbstabhilfe und Kostenersatz nach Reiseantritt
- Musterbrief: Mängelansprüche an Reiseveranstalter (innerhalb von 2 Jahren nach dem vertraglichen Reiseende)
VW-Skandal
Manipulierte Abgassmessungen und Ihre Ansprüche
Der Skandal um manipulierte Abgasmessungen beim Volkswagen-Konzern (VW) hat große Kreise gezogen. Es sind sowohl Manipulationen bei den Stickoxid- als auch bei den CO2-Messungen bekannt geworden.
VW-Abgasskandal: Unsere Antworten auf häufige Fragen
- Musterbrief: Zurechnung der Nachrüstung durch VW