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Weltverbrauchertag am 15. März: sicher online trotz Fakeshops & pay later

Pressemitteilung vom
Bundesweite Kampagne „Pass auf Deine Mäuse auf“

Im Vergleich zu 2020 hat sich die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops bei den Verbraucherzentralen im Jahr 2023 fast versechsfacht. Gleichzeitig hat der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen mittlerweile 56.500 Fakeshops identifiziert. Neue Herausforderungen stellen sich auch durch komplizierte Vertragskonstruktionen bei „buy now, pay later”. Online-Shopping steht deshalb im Zentrum der bundesweiten Kampagne der Verbraucherzentralen zum Weltverbrauchertag.
Visualisierung einer Kostenfalle anhand von Katzen, die versuchen drei kleine Mäuse zu fangen
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„Online-Shopping ist oft bequem, aber leider muss man auch genau hinschauen. Neben dem Dauerthema Fakeshops sind es aktuell Angebote, die einen einfachen Zahlungsaufschub versprechen und am Ende oft mit Zusatzkosten und komplizierten Vertragskonstruktionen verbunden sind“, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Beschwerden wegen Online-Shopping

Bundesweit registrieren die Verbraucherzentralen immer mehr Beschwerden wegen Online-Shopping. Im Jahr 2023 gab es über 6.900 Verbraucherbeschwerden, die sich direkt auf das Thema „Fakeshops“ bezogen. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops kontinuierlich gestiegen und hat sich seit dem Jahr 2020 annähernd versechsfacht.

Fakeshop-Finder

Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen hat sich als wirkungsvolles und alltagstaugliches Tool erwiesen, das Online-Shopping sicherer macht. Auf www.fakeshop-finder.de können Verbraucher:innen Shop-Adressen eingeben und eine Einschätzung erhalten, ob es sich um seriöse Anbieter handelt. Durchschnittlich geben sie im Monat etwa 200.000 Mal Shop-Adressen ein. Insgesamt wurden so 1,48 Millionen Websites überprüft und 56.500 Fakeshops identifiziert.

Pay later – Das Gegenteil von Bequem

Immer öfter bieten insbesondere Online-Shops Möglichkeiten an, die Zahlung des gekauften Artikels zu „verzögern“. Zwar fallen bei Bezahldiensten bei einem begrenzten Zahlungsaufschub zunächst keine Kosten an, problematisch sind jedoch vereinbarte Ratenzahlungen. Wird in möglichst vielen Raten bezahlt, so kommen zum Betrag rund 10 Prozent Sollzinsen hinzu. Außerdem besteht die Gefahr, bei vielen Ratenzahlungskäufen den Überblick über die laufenden Kosten zu verlieren und in eine Verschuldensspirale zu gelangen. Am Ende sind die Artikel so viel teurer als geplant.

Informationsangebote der Verbraucherzentrale

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.
Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.