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Gut informieren - gut vorsorgen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen bieten im Rahmen der „Fokuswoche Vorsorge“ bundesweit an fünf Tagen 25 kostenlose Online-Vorträge an
Schmuckbild: Älteres Ehepaar, die auf Dokumente schauen

Die „Fokuswoche Vorsorge“ der Verbraucherzentralen findet in diesem Jahr vom 4. bis zum 8. November 2024 statt. Bereits zum vierten Mal bieten die Verbraucherzentralen insgesamt 25 kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass an. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Vorträge finden während der gesamten „Fokuswoche Vorsorge“ von Montag bis Freitag jeweils um 15 Uhr und 18 Uhr statt. Alle Termine und Anmeldung auf www.vz-bw.de/fokuswoche-vorsorge.

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Die Frage, wer im Krankheitsfall die Vertretung übernehmen oder wie bei schweren Erkrankungen behandelt werden soll, betrifft Menschen jeden Alters. Meist sind schwere Krankheiten oder Schicksalsschläge der Anlass dafür, sich mit diesen Themen zu beschäftigen. Während der „Fokuswoche Vorsorge“ besteht die Möglichkeit, sich an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten zu informieren. Die etwa einstündigen Vorträge erleichtern den Einstieg in das Thema und schaffen eine solide Grundlage dafür, die benötigten Vorsorgeverfügungen aufzusetzen – zum Beispiel mit „Selbstbestimmt“ – den Online-Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen

Während der „Fokuswoche Vorsorge“ bieten die Verbraucherzentralen folgende Online-Vorträge an:

Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für die Fälle vorsorgen, in denen man nicht mehr selbst entscheiden kann. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzt:innen, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer:innen. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern. 

Neun Termine zur Auswahl:

  • Montag 4.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr
  • Dienstag, 5.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr
  • Mittwoch 6.11.2024, 18 Uhr
  • Donnerstag 7.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr
  • Freitag, 8.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.  Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.  

Acht Termine zur Auswahl:

  • Montag, 4.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr
  • Dienstag, 5.11.2024, 18 Uhr
  • Mittwoch, 6.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr
  • Donnerstag 7.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr
  • Freitag, 8.11.2024, 18 Uhr

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab oder nutzen E-Mail- und Messanger-Dienste. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und erbberechtigte Personen haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und erbberechtigte Personen bei Bedarf schnell handeln können. 

Acht Termine zur Auswahl: 

  • Montag, 4.11.2024, 18 Uhr
  • Dienstag, 5.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr
  • Mittwoch 6.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr
  • Donnerstag, 7.11.2024, 18 Uhr
  • Freitag, 8.11.2024, 15 und 18 Uhr

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.