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Korrektur: Fragwürdige Renditeversprechen und unzulässige Werbung

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale mahnt Invest4Kids GmbH ab
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Die am 7.8.2025 veröffentlichte Pressemeldung "Fragwürdige Renditeversprechen und unzulässige Werbung" hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 29.09.2025 korrigiert, um ein mögliches Missverständnis auszuräumen.

Anlass für die Korrektur ist eine Abmahnung von Invest4Kids, in welcher der Anbieter der Verbraucherzentrale vorwirft, falsche Tatsachen zu verbreiten. Die Kritik von Invest4Kids richtet sich u.a. gegen folgenden Satz in der Pressemeldung:

„Ein weiterer Kritikpunkt: Invest4Kids warb mit Kundenbewertungen, ohne sicherzustellen, dass diese tatsächlich von echten Kund:innen stammten.“

Invest4Kids hat uns dazu anwaltlich mitteilen lassen: „Ihre Formulierung suggeriert hingegen, unsere Mandantschaft habe eine bestehende Pflicht dadurch verletzt, dass die Echtheit nicht überprüft wurde. Dazu besteht indes keine rechtliche Verpflichtung, sodass ihre Aussage wahrheitswidrig ist.“

Stellungnahme der Verbraucherzentrale

Invest4Kids hat zwar zutreffend darauf hingewiesen, dass keine Pflicht besteht, die Echtheit einer Bewertung zu überprüfen. Der Anbieter hatte allerdings noch nicht einmal erklärt, ob und wie er sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbraucher:innen stammen, die seine Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben. In Fällen wie diesen müssen Verbraucher:innen auf die Redlichkeit des Werbenden vertrauen. Es besteht aus Sicht der Verbraucherzentrale die gesteigerte Gefahr, dass Verbraucher auf mögliche fingierte Bewertungen hereinfallen.

Die Verbraucherzentrale hat auf die Beanstandung von Invest4Kids die gerügte Passage wie folgt geändert:

„Ein weiterer Kritikpunkt: Invest4Kids warb mit Kundenbewertungen ohne transparente Angabe dazu, ob und wie Invest4Kids sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbraucher:innen stammen, die die Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben. Eine Einschätzung, ob es die Verbraucher:innen ggf. mit „gefälschten“ Bewertungen zu tun hatten, wurde dadurch massiv erschwert.


Vollständige abgeänderte Meldung 

 

Fragwürdige Renditeversprechen und unzulässige Werbung

Eltern wollen für ihre Kinder nur das Beste – auch bei der Geldanlage. Mit Versprechen wie „Marktführer“ oder „Die Nummer 1 für Kinder-Investments in Deutschland“ versuchte der Versicherungsvertreter Invest4Kids das Vertrauen von Eltern zu gewinnen. Das Problem: Für die Behauptungen gab es aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg keine Grundlage. Dagegen und gegen weitere Verstöße des Anbieters ging sie erfolgreich vor.

„Invest4Kids warb unter mehreren Gesichtspunkten irreführend für den Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg „Statt der versprochenen „modernen ETF-Strategie“ wurde den Eltern für ihre Kinder lediglich eine private Rentenversicherung mit den üblichen Abschluss-, Verwaltungs- und Vertriebskosten angeboten“. 

Hinzu kommt: Die Renditeversprechen, mit denen Invest4Kids warb, waren nicht überprüfbar: So hatte der Anbieter beispielsweise behauptet, „durchschnittlich 25.703 € mehr pro Kind“ durch seine „moderne ETF-Strategie“ zu erreichen, ohne diese Behauptungen weiter zu belegen. „Wer mit derartigen Renditen wirbt, muss darlegen, wie er zu diesem Ergebnis kommt“, so Nauhauser. „Es ist schon unklar, im Vergleich wozu „mehr pro Kind“ erreicht wird.“ Wegen diesem und weiterer Verstöße mahnte die Verbraucherzentrale Invest4Kids ab. 

Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung hat der Anbieter die Berechnungsannahmen offengelegt. Bei der Werbeaussage vergleicht Invest4Kids derzeit erklärtermaßen die Anlage einer monatlichen Sparrate von 150 Euro für 18 Jahre zu 0,1 Prozent Zinsen bei einem Sparbuch mit einer Anlagenrendite von 6 Prozent bei einem ETF. „Die hohen Provisionen und Kosten der Rentenversicherung, die Invest4 Kids anbietet, tauchen hier gar nicht auf. Solche Beispielrechnungen sind nicht seriös“, sagt Nauhauser. 

Auch wurde pauschal behauptet, die Auszahlung sei „steuerfrei“, was in dieser Allgemeinheit nicht der Wahrheit entspricht. „Mit dem Argument, man würde Steuern sparen, verkaufen Finanzberater seit eh und je regelmäßig überteuerte Versicherungen“ kritisiert Nauhauser. „Der Bedarf der Verbraucher:innen bleibt dabei auf der Strecke.“

Ein weiterer Kritikpunkt: Invest4Kids warb mit Kundenbewertungen ohne transparente Angabe dazu, ob und wie Invest4Kids sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbraucher:innen stammen, die die Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben. Eine Einschätzung, ob es die Verbraucher:innen ggf. mit „gefälschten“ Bewertungen zu tun hatten, wurde dadurch massiv erschwert.

Gegen die genannten Verstöße ging die Verbraucherzentrale erfolgreich mit einer Abmahnung vor. Sie forderte den Anbieter, der zuvor schon von Stiftung Warentest kritisiert worden war, auf, nicht mehr mit den beanstandeten Aussagen zu werben und die Echtheit der Kundenbewertungen transparenter zu gestalten. Auch zur behaupteten Spitzenstellungswerbung gab Invest4Kids gab eine Unterlassungserklärung ab.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale entspricht die Werbung mit den Kundenbewertungen allerdings auch nach Abgabe der Unterlassungserklärung und der Änderung der Internetseite weiterhin nicht den geltenden Vorgaben, weshalb die Verbraucherzentrale Invest4Kids mit Datum vom 25. Juli 2025 erneut abgemahnt und zugleich zur Zahlung der nach Meinung der Verbraucherzentrale verwirkten Vertragsstrafe aufgefordert hat.  Weitere Werbeaussagen, die aus Sicht der Verbraucherzentrale irreführend sind, wurden im Zuge dessen ebenfalls abgemahnt. 

Sparen für Kinder: Einfach, transparent, günstig

Eltern, die sinnvoll Geld für den Nachwuchs anlegen möchten, empfiehlt Nauhauser einfache und kostengünstige Produkte wie Tagesgeld, Festgeld oder ETF-Sparpläne. „Eine Versicherung ist dabei wegen der hohen Kosten nicht die erste Wahl. Und Steuervorteile bietet sie in der Regel auch nicht.“ Wichtig ist, sich vorher zu überlegen, wofür das Geld gedacht ist – je nach Ziel kann sich die passende Anlageform unterscheiden. Neben Finanzprodukten kann es außerdem eine sinnvolle Option sein, in die Bildung der Kinder zu investieren und beispielsweise Musikunterricht oder den Vereinsbeitrag für den Sport zu bezahlen. Weitere Informationen: Sinnvoll für Kinder und Enkelkinder sparen. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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