Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Grille im Brot?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale erklärt, was hinter der neuen EU-Verordnung steckt
Gegrillte Grillen auf einem Teller
Off

Die Europäische Union hat Anfang Januar eine Verordnung erlassen, dass in Lebensmitteln künftig unter anderem das teilweise entfettetete Pulver der Hausgrille beigemischt werden darf. Erste Nachfragen von Verbraucher:innen haben die Verbraucherzentrale bereits erreicht. Unsere Lebensmittelexpertin Sabine Holzäpfel erklärt, was die Neuerung bedeutet und was bisher schon für Lebensmitteln aus und mit Insekten galt.

„Pulver aus Hausgrillen ist bereits seit letztem Jahr als Lebensmittel zugelassen, beispielsweise auch als Zutat für Backwaren, Fleischzubereitungen oder Nudeln. Nun darf auch teilweise entfettetes Pulver aus Hausgrillen eingesetzt werden,“ stellt Sabine Holzäpfel, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, klar. Außerdem sind auch Wanderheuschrecken, Mehlwürmer und Hausgrillen gefroren, getrocknet und pulverförmig nach der Novel-Food-Verordnung schon als Lebensmittel und als Zusatz in Lebensmitteln erlaubt. „Unsere Erfahrung bislang zeigt, dass Lebensmittel mit Insekten aber immer noch teure Nischenprodukte sind und Hersteller prominent mit dem Einsatz der Insekten werben.“

Verbindliche Kennzeichnung erforderlich

Hersteller, die Insekten in Lebensmitteln verarbeiten, müssen diese in der Zutatenliste angeben, zum Beispiel „Getrocknete Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“. „Wichtig ist auch, dass unmittelbar bei der Zutatenliste der Hinweis auf mögliche allergische Reaktionen abgedruckt sein muss,“ sagt Holzäpfel. Denn wer gegen Krebs- und Weichtiere oder Hausstaubmilben allergisch ist, könnte auch auf Produkte allergisch reagieren, die Insekten enthalten. Bei loser Ware wie Brot und Brötchen, die ohne Zutatenliste verkauft werden, können Verbraucher:innen im Zweifelsfall nachfragen. „Wir gehen eher davon aus, dass Bäcker, die Insekten oder Insektenpulver in ihren Backwaren verwenden, dies als besonderes Verkaufsmerkmal hervorheben,“ so Holzäpfel.

Insekten als Alternative zu Fleisch?

Auch wenn es für die meisten noch ungewohnt ist: Insekten können durchaus als nachhaltige Alternative zu herkömmlichem Fleisch gegessen werden. Sie enthalten unter anderem Omega-3-Fettsäuren und viel Protein, außerdem sind sie in der Produktion klimafreundlicher als Rinder, Schweine oder Hühner. Auch müssen Verbraucher:innen nicht befürchten, dass wild gesammelte Insekten auf ihrem Teller landen. „Alle Insekten, die im Handel angeboten werden, müssen aus kontrollierter Aufzucht stammen“, so Holzäpfel. Allerdings fehlt es derzeit noch an spezifischen Regelungen für die Futtermittel, die Insekten dort erhalten und auch die Lebensmittel-Hygiene-Verordnung muss noch an die Zucht von Insekten angepasst werden. Auch deutliche Hinweise, ob Insekten vor dem Verzehr erhitzt werden sollen, fehlen noch oft. Das betrifft vor allem Speiseinsekten, die als Ganzes, gefroren oder getrocknet verkauft werden. „Hier müssen Anbieter noch nachbessern“, fordert Holzäpfel.

Weitere Informationen rund um Insekten als Lebensmittel: www.vz-bw.de/node/33101 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Kind macht Kühlschrank auf

Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

Schmuckbild

Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.
Schmuckbild

Sommer, Sonne, Sparpotenzial

Solarthermie-Anlage richtig nutzen

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.