Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Immer noch Luft nach oben

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale untersucht mit Marktcheck, wie sich das Mehrwegangebot seit Anfang 2023 entwickelt hat.
Mehrwegbecher mit Deckel
Off

Mehr Mehrweg? Im Vergleich zur letzten Stichprobe im Frühjahr 2023 hat das Angebot an Mehrwegverpackungen für Essen und Trinken zugenommen. Doch der erneute Marktcheck zeigt auch: An vielen Stellen ist noch Luft nach oben. Verbraucher:innen, die Mehrwegverpackungen nutzen wollen, müssen in der Regel mit einem höheren Aufwand rechnen.

Mehr Angebot, bessere Hinweise und noch Verbesserungspotenzial: So lässt sich das Ergebnis des erneuten Marktchecks der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht zusammenfassen. „Diese Entwicklung darf sich weiter fortsetzen“, sagt Sabine Holzäpfel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale, „denn immer noch kamen zu viele Betriebe ihrer Pflicht nicht nach“. Während im letzten Marktcheck nur etwa die Hälfte der Betriebe die Vorschriften vollständig umgesetzt hatte, boten nun zwei Drittel der untersuchten Verkaufsstellen Mehrwegbehältnisse an und wiesen Verbraucher:innen auch darauf hin. Insgesamt wurden für den Marktcheck 65 Verkaufsstellen von 35 verschiedenen Unternehmen am Hauptbahnhof Stuttgart und in Stuttgart Mitte überprüft. Darunter waren Schnellrestaurants wie Mc Donalds oder Burger King, Bäckereien wie Le Crobag oder Kamps, Cafés wie Coffreez oder Starbucks und Convenience Shops wie Yormas oder ServiceStore DB.

Neun Verkaufsstellen, die 2023 noch kein Mehrwegangebot hatten, boten jetzt Mehrwegbehälter an. Drei Verkaufsstellen hatten nun auch wie vorgeschrieben einen Hinweis auf ihr Mehrwegangebot, bei vier weiteren Verkaufsstellen war der Hinweis besser erkennbar. Aber nicht alles ist besser geworden. „Bei zehn Verkaufsstellen hat sich das Mehrwegangebot im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert“, bedauert Holzäpfel. „Drei davon boten nun keine Mehrwegbehälter mehr an, bei weiteren vier war der Hinweis auf das Mehrwegangebot gar nicht mehr, bei zweien deutlich schlechter auffindbar.“

Weniger Aufwand durch Poolsystem

Poolsysteme für Mehrwegverpackungen ermöglichen, dass umweltbewusste Verbraucher:innen diese besser in ihren Alltag integrieren können. „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher eine Box oder einen Becher ganz einfach bei einem Geschäft ausleihen und in einem anderen wieder zurückgeben können, fällt eine große Hürde weg und es wird deutlich einfacher, Mehrwegangebote zu nutzen“, sagt Holzäpfel. Wie der Marktcheck zeigt, beteiligt sich aber nur die Hälfte der untersuchten Betriebe an einem Poolsystem. Die übrigen Verkaufsstellen boten eigene Mehrwegbehälter an, die nur in Filialen desselben Unternehmens zurückgegeben werden können.

Oben ohne?

Damit unterwegs kein Kaffee daneben geht, braucht es auch für Mehrwegbecher Deckel. In 21 Verkaufsstellen waren passende Mehrwegdeckel zum Mehrwegbecher vorhanden, sowohl bei Poolsystemen als auch bei firmeneigenen Mehrwegbechern. Bei 16 Verkaufsstellen gab es keine Mehrwegdeckel, bei zwei Betrieben wurden die Deckel nur zum Kauf angeboten. Für Holzäpfel ist das nicht praktikabel: „Die Mehrwegangebotspflicht schließt den Deckel mit ein. Mehrwegdeckel nur zum Kauf anzubieten entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.“ Auch hier müssen die Anbieter aus ihrer Sicht noch nachbessern.

Hintergrund

Seit 1.1.2023 müssen Gastronomiebetriebe, die Essen und Trinken zum Mitnehmen verkaufen, auch Mehrwegverpackungen anbieten und gut sichtbar und lesbar auf die Wahlmöglichkeit zwischen Einweg- und Mehrwegverpackung hinweisen. Diese beiden Kriterien haben wir für den Marktcheck überprüft. Die Regelungen im Detail:
https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/__33.html.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW geht rechtlich gegen Metas Handlungen vor.
Schmuckbild

Früchte? Nur auf der Packung!

Verbraucherzentrale geht gegen irreführende Werbung auf Teepackungen vor.
Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Nach den Beschwerden, die uns immer wieder erreichen, sorgt HelloFresh bei Verbraucher:innen für jede Menge Ärger.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.