Kostenloses Online-Seminar "Sparen beim Einkaufen und Essen" am 12. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Achtung Verkaufsmasche Weltspartag - richtig Sparen für Kinder und Enkel

Pressemitteilung vom
Online-Seminar der Verbraucherzentrale zum Weltspartag deckt Verkaufsmaschen auf, bietet Finanzwissen und hilft Sparer:innen, bedarfsgerecht zu sparen
Ein Stapel mit Münzrolllen verschiedener Euro-Münzen
Sparen: Unnötige Kosten und Provisionen sind nicht zielführend

•    Weltspartag ist ein Marketinginstrument für den Vertrieb von Finanzprodukten
•    Das Produktangebot ist nicht ohne Fallstricke
•    Seminar unterstützt Entscheidung für bedarfsgerechtes Sparen

Off

Angesichts steigender Energiekosten und Nachzahlungen bei den Mietnebenkosten ist es schwierig, für Kinder und Enkel noch etwas zur Seite zu legen. Aber welche Anlage ist überhaupt sinnvoll, wenn eine zweistellige Inflationsrate das Ersparte auffrisst?

Zum Weltspartag, an dem Eltern und Großeltern mit den lieben Kleinen in die Banken gebeten werden, um mehr aus dem Ersparten zu machen, bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein Online-Seminar, das sich mit wichtigen Fragen zu Geldanlage befasst:

  • Mit welchen Verkaufsmaschen Sie rechnen müssen und welche Fallstricke im Produktangebot der Banken lauern.
  • Wie Sie Geld rentabel sparen und anlegen können, ohne horrende Provisionen bezahlen zu müssen.

Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt in einem kostenlosen Online-Seminar einen Überblick über die gängigsten Sparmodelle auf dem Markt und nimmt dabei auch die Werbeversprechen der Verkäufer:innen unter die Lupe. „Wer sich in der aktuell sehr fordernden Zeit das Sparen für den Nachwuchs noch leisten kann, ist darauf angewiesen, dass die Anlage sich wirklich rentiert und ihren Zweck erfüllen wird“, so Nauhauser. Unnötige Kosten und überteuerte Provisionen kann man sich nicht mehr leisten. Die Verbraucherzentrale vermittelt in diesem Vortrag die nötige Kompetenz, sich kritisch mit den Angeboten der Finanzindustrie auseinandersetzen zu können. Auf Basis der Seminar-Inhalte sollen die Teilnehmer:innen Entscheidungen für sich und den Nachwuchs treffen und wissen, wie sie ihre Interessen gegen die der Produktanbieter durchsetzen können.


Die Anmeldung zum Online-Seminar im Oktober ist unter folgendem Link zu finden: https://www.edudip.com/de/webinar/sparen-fur-den-nachwuchs/467276
Einen ersten Überblick und weitere Seminar-Termine bietet die zum Thema gestaltete Homepage „Sinnvoll für Kinder und Enkelkinder sparen“
Einen weiteren, zeitunabhängigen Zugang zu Informationen bietet die Verbraucherzentrale außerdem über einen Podcast mit "Tipps zur persönlichen Altersvorsorge-Strategie" und dem Thema "Geldanlage mit ETFs".

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Förderhinweis BMUV

Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.