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Geldanlage mit ETFs

Stand:
Wofür steht die Abkürzung ETFs, wo liegen die Risiken bei der häufig empfohlenen Anlageform, und wie geht man konkret vor, wenn man in ETFs investieren möchte. Finanzexperte Niels Nauhauser erklärt im Gespräch mit Niklaas Haskamp, was Sie wissen sollten, um Ihr ETF-Investment kompetent umzusetzen.
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Indexfonds, auch ETFs genannt, werden häufig als ideale Anlageform empfohlen: kostengünstig und renditestark. Wie Indexfonds funktionieren und worauf Sie achten sollten, wenn Sie ein eigenes Depot für ETFs anlegen, erfahren Sie in dieser Podcast-Folge.   
Finanzexperte Niels Nauhauser informiert im Gespräch mit Niklaas Haskamp über die Grundlagen: Was ist eigentlich ein Index, wie funktioniert ein Indexfonds und welche Indexfonds sind gut für eine Anlage geeignet? Wo liegen die Risiken bei einem ETF-Investment? Dann erklären die beiden Schritt für Schritt, wie man konkret vorgeht.

Hören Sie gleich rein:

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


In 5 Schritten zum ETF-Investment:

1. Depot einrichten

Ein Depot können Sie bei jeder Direktbank oder Filialbank eröffnen: Bei Direktbanken meist kostenlos, bei Filialbanken teil deutlich teurer, aber auch ab 20 Euro jährlich.

2. ETF auswählen

Wichtig ist ein ETF zu wählen, der einen Index abbildet, der Aktien aus verschiedenen Ländern und Branchen zusammenfasst: wie z.B. der MSCI World, der MSCI All Countries World (MSCI ACWI) oder der FTSE All-World Index. Der STOXX Europe 600-Index streut auch breit, allerdings begrenzt auf Europa und ist daher nicht die erste Wahl.

3. Sparplan oder Einmalanlage?

Man kann über einen Sparplan in ETFs investieren (z.B. monatlich, meist schon ab 50 Euro) oder einmalig für einen größeren Betrag ETFs kaufen. Es gibt kein richtig oder falsch. Ein Warten auf günstigere Kurse ist nicht erfolgversprechend, da man Kursentwicklungen nicht vorhersagen kann. Wenn Sie jetzt einen einmaligen Betrag übrighaben und anlegen wollen, hat das Warten keinerlei Vorteil.

4. Anpassen oder Laufen lassen?

Wichtig ist, das Investment liegen zu lassen und gelassen zu bleiben, wenn die Börsenkurse mal auf Talfahrt sind. Eher nicht zu oft ins Depot schauen, es hilft ja auch nicht, denn verkaufen wenn die Kurse unten sind, ist auch keine vorteilhafte Anlagestrategie. Post von der Bank sollte man aber auf jeden Fall lesen, denn es ist möglich, dass sich die Anlagepolitik des Fonds ändert. Wichtige Änderungen werden aber immer vorab angekündigt, daher: Post lesen!

5. Auszahlung

Das investierte Geld kann man sich jederzeit in Teilen oder komplett wieder auszahlen lassen. Wenn abzusehen ist, dass das Geld benötigt wird, etwa für eine größere Anschaffung, dann überdenken: sofort verkaufen oder noch etwas warten? Wer das Risiko rausnehmen will, sollte sich das Geld sicherheitshalber auszahlen lassen. Für Rentner, die das Geld monatlich als Extrarente nutzen wollen, kommt auch ein Auszahlplan in Frage. Da werden dann monatlich ETFs verkauft, je nach Auszahlung und Anlagesumme so lange bis das Geld aufgebraucht ist.


Weitere Infos zu ETFs:

Welche Vorteile haben ETFs?

Welche Nachteile haben ETFs?

Wie baut ein ETF einen Index nach?

Worauf sollte man beim Kauf eines ETF achten? Kriterien für die Auswahl


Unser Beratungsangebot:

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Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.