Kostenloses Online-Seminar "Hol dir die Sonne ans Haus - Solarstrom von Balkon und Terrasse" am 23. Juni um 12 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Falsche Angaben täuschen Verbraucher:innen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale geht in zwei Fällen gegen falsche Herkunftsangaben bei Aldi vor
Mann schiebt Einkaufswagen

Vielen Verbraucher:innen ist es wichtig zu wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen. Darüber hinaus ist auch gesetzlich geregelt, wie Lebensmittelhändler die Herkunft von Obst, Gemüse und anderen Lebensmitteln angeben müssen. Dass dies nicht immer reibungslos klappt, zeigen zwei aktuelle Fälle bei Aldi, gegen die die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rechtlich vorgegangen ist.

Off

Im ersten Fall beanstandete die Verbraucherzentrale die falsche Auszeichnung eines Kürbiskern-Öls: Während das Öl auf dem Preisschild am Regal als „Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.“ ausgezeichnet war, fand sich auf Flasche der Hinweis, dass die für das Öl verwendeten Kürbiskerne aus EU-und Nicht-EU Ländern stammten. Somit hätte das Öl nicht als Steirisches Kürbiskern-Öl bezeichnet werden dürfen, da bei diesem Öl die Kürbiskerne nur aus der Region Steiermark und angrenzenden Gebieten Österreichs stammen dürfen. „Verbraucherinnen und Verbraucher verbinden mit dem Begriff Steirisches Kürbiskernöl eine besondere Qualität, für die sie womöglich auch mehr Geld bezahlen würden“, so Sabine Holzäpfel, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dieses Qualitätsversprechen wird beim Kauf des tatsächlich angebotenen Öls allerdings nicht eingelöst.

Birnen nicht so regional wie versprochen

Neben der Qualität von Lebensmitteln ist für viele Verbraucher:innen Regionalität ein wichtiges Kriterium beim Einkauf. In dem zweiten Aldi-Fall ging es um Birnen, die mit einem auffälligen Schild am Regal als regionales Produkt aus Baden gekennzeichnet waren. Tatsächlich stammten die Birnen jedoch aus den Niederlanden. „Damit werden alle getäuscht, die beim Einkauf Wert auf regionale Produkte legen“, so Holzäpfel, „Aldi muss dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf den ersten Blick erkennen können, woher die Lebensmittel stammen.“ Der Hinweis auf die Niederlande war erst auf den zweiten Blick in kleiner Schrift auf dem Etikett der Verpackung erkennbar.

In beiden Fällen mahnte die Verbraucherzentrale Aldi ab und forderte den Konzern zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Da Aldi diese nicht abgeben wollte, reichte die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Freiburg (Birnen) und dem Landgericht Stuttgart (Kürbiskernöl) ein. Beide Verfahren endeten mit einem Anerkenntnisurteil für die Verbraucherzentrale.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Schmuckbild

Heizung im Sommerbetrieb

So sparen Sie Energie, ohne auf Komfort zu verzichten
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.