Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Keine Zustimmung durch Schweigen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale vor Gericht gegen Versicherungsvertreter erfolgreich
Schmuckbild
Off

Ein Versicherungsvertreter der Gothaer Versicherung wollte Preise und Leistungen im laufenden Vertrag eines Verbrauchers automatisch erhöhen, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Wochen widersprach. Rechtlich ist es jedoch nicht zulässig, das Schweigen von Verbraucher:innen als Zustimmung für Vertragsänderungen zu werten. Das bestätigte nun auch das Landgericht Baden-Baden (Az. 5 O 26/23 KfH).

Im konkreten Fall erhielt ein Verbraucher, der bei einer Versicherung bereits eine bestehende Wohngebäudeversicherung hatte, einen Brief, in dem ihm zusätzliche Leistungen für diese Versicherung angeboten wurden. In dem Schreiben hieß es: Für die deutlichen Mehrleistungen, wird jedoch ein jährlicher Mehrbetrag von 35 € brutto notwendig. Sollten wir innerhalb der nächsten 14 Tage keine anderslautende Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden wir die Umstellung Ihres Vertrages zum 31.12.2022 für Sie veranlassen.“

Der angeschriebene Verbraucher widersprach der angekündigten Erhöhung und der Änderung des Vertrags umgehend. Weil ihm das Vorgehen des Versicherungsvertreters aber merkwürdig vorkam, meldete er den Fall der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zu Recht, wie sich nach der Überprüfung des Schreibens herausstellte. „Eine Erhöhung durchzusetzen, nur weil jemand sich nicht rechtzeitig meldet, ist nicht zulässig“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Die Verbraucherzentrale mahnte den Vertreter ab. Nachdem dieser keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, erhob die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Baden-Baden. Dieses urteilte im Sinne des Verbrauchers. „Mit dem Urteil hat das Gericht geltendes Recht bestätigt: Das Schweigen eines Verbrauchers oder einer Verbraucherin ist keine Willenserklärung,“ so Grieble.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern

Wie kann Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern wirtschaftlich umgesetzt werden?
Banner der Fokuswoche Ziele

Schule vorbei? Informieren und durchstarten!

Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose Online-Vorträge für junge Erwachsene zum Start in die Eigenständigkeit.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.