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Pass auf Deine Mäuse auf!

Pressemitteilung vom
Kostenlose Vortragsreihe der Verbraucherzentralen zum Weltverbrauchertag
Eine Katze hält sich eine Mäuse-Maske vor das Gesicht und sitzt vor einem Laptop. Dies symbolisiert einen Idetitätsmissbrauch im Internet.

Rechnung bekommen und nix geshoppt? Identitätsklau kann zur Kostenfalle werden.

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Die Bestellung aus dem Online-Shop kommt nicht an, der Klick in der App hat ein Abo ausgelöst und das angebliche Willkommensgeschenk des Telefonanbieters entpuppt sich als kostenpflichtige Zusatzleistung. Zum Weltverbrauchertag am 15. März 2022 bieten die Verbraucherzentralen insgesamt 24 kostenlose Online-Vorträge unter anderem zu Kostenfallen bei Fake-Shops, In-App-Käufen und Vergleichsportalen an. Ergänzt wird dieses Angebot mit vielfältigen Informationen auf der Webseite www.vz-bw.de/kostenfallen.

„Die Pandemie hat die Digitalisierung in vielen Bereichen vorangetrieben. Das nutzen auch unseriöse Geschäftemacher für ihre Zwecke aus. Wer gut informiert ist, erkennt die typischen Kostenfallen leichter. Das spart viel Geld, Ärger und Zeit und sorgt so für mehr Lebensqualität“, sagt Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Rund um den Weltverbrauchertag bieten die Verbraucherzentralen 24 kostenlose Online-Vorträge zu fünf verschieden Themen an. Die Vorträge finden von Montag, den 14.03.2022 bis Freitag, den 18.03.2022 immer um 15 Uhr oder 18 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist jetzt schon möglich über www.vz-bw.de/kostenfallen.

Folgende Online-Vorträge bieten die Verbraucherzentralen im Rahmen der Vortragsreihe „Pass auf Deine Mäuse auf!“ an:

Kostenfallen beim Online-Einkauf
Vom Vertragsschluss bis zur Bezahlung – beim Online-Shopping lauern zahlreiche Kostenfallen. Ein verspäteter Widerruf oder die Nichtzahlung einer Forderung wegen eines vermeintlichen Mangels können dazu führen, dass Käufer:innen ein Schaden entsteht. Wer gut informiert ist, erkennt diese Kostenfallen und kauft auch im Internet sicher ein.

Kostenfalle: Vergleichs- und Vermittlungsportale
Wer eine Reise buchen, einen neuen Stromtarif finden oder einen neuen E-Book-Reader kaufen will, nutzt häufig Vergleichs- und Vermittlungsportale im Internet. Sie bieten schnell eine Übersicht über verschiedenen Angebote. Oft lässt sich auch gleich die Reise buchen oder ein neuer Tarif auswählen. Doch es ist nicht immer leicht, die Geschäftsmodelle der Plattformen und das Zusammenspiel verschiedener Vertragspartner zu verstehen. Die Frage „Bekomme ich wirklich das Beste für mein Geld?“ steht bei vielen Verbraucher:innen im Raum.

Kostenfalle: Fake-Shops
Online-Shoppen ist gerade in der Pandemie immer beliebter geworden. Das machen sich auch Betrüger zu Nutze, die mit Fake-Shops, also gefälschten Internet-Verkaufsplattformen, Kasse machen wollen. Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Teilweise sind sie Kopien real existierender Websites. Sie wirken auf den ersten Blick seriös und echt. Ist das Geld aber erst einmal bezahlt, kommt entweder meist minderwertige Ware oder gar nichts an.

Kostenfalle: In-App-Käufe
Viele Apps sind kostenfrei. Doch Premium-Funktionen, Spielfortschritt, Werbefreiheit oder weitere interessante Inhalte kosten Geld. Das steuern die App-Betreiber über die In-App Käufe. In Online-Spielen wird dabei oft mit virtueller Währung bezahlt, die sich allerdings ganz genau in Euro und Cent umrechnen lässt. Oft reicht ein Klick, um einen Zahlungsvorgang auszulösen. Der Betrag steht dann auf der Kreditkartenabrechnung.

Kostenfalle Inkasso
Zahlungsaufforderungen von Inkasso-Unternehmen führen meist dazu, dass sich die Empfänger:innen verunsichert und unter Druck gesetzt fühlen. Häufig drohen die Unternehmen mit erheblichen Kosten für Gerichtsverfahren, mit Lohn- und Gehaltspfändung oder sonstiger Zwangsvollstreckung. Diese Drohkulisse ist meist der Grund dafür, dass die Empfänger:innen der Schreiben die geltend gemachte Forderung schnell und ungeprüft zahlen.

Verbrauchercafé zum Thema Kostenfallen
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt Verbraucher:innen außerdem zur Teilnahme an ihrem ersten digitalen Verbrauchercafé ein. Am 15.3. um 16 Uhr berichten Berater:innen aus Friedrichshafen, Ulm, Karlsruhe und Stuttgart über echte Fälle aus dem Alltag. Im Anschluss bieten lockere Gesprächsrunden die Möglichkeit, sich über diese und andere Beispiele auszutauschen. Mehr Informationen zum Verbrauchercafé und eine Anmeldmöglichkeit: www.vz-bw.de/wvt2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.