Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 2. März um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Reisebüro darf unzulässige Stornokosten nicht weitergeben

Pressemitteilung vom
Wenn ein Reisebüro Stornokosten des Reiseveranstalters gegenüber Verbraucher:innen geltend macht, obwohl dieser deutlich auf die Unzulässigkeit hingewiesen hat, handelt es selbst verbraucherrechtswidrig.
Fluglotse gibt Flugzeug Anweisungen
Off

Ein 85-jähriger Verbraucher buchte beim Sillenbucher Reisebüro in Stuttgart vor Beginn der Corona-Pandemie eine Flusskreuzfahrt von Passau in die Ukraine. Im Juni 2020 stornierte er – unter anderem wegen einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes – die Reise und forderte seine Anzahlung in Höhe von rund 920 € zurück. Der Veranstalter der Pauschalreise, die nicko cruises Schiffsreisen GmbH, verlangte daraufhin jedoch trotzdem und unberechtigterweise Stornokosten – die dem Kunden durch das vermittelnde Sillenbucher Reisebüro einfach weitergereicht wurden. Inklusive einer Androhung von rechtlichen Schritten, insofern er der Forderung nicht nachkomme.

Reisebüro hat Hilfe geleistet bei Verstoß

„Obwohl der Verbraucher das Reisebüro schriftlich detailliert darauf hingewiesen hatte, dass er wegen der Reisewarnung und seinem daraus folgenden Rücktrittsrecht keine Gebühren zu zahlen habe, sandte das Reisebüro dem Verbraucher eine Rechnung über die ‚Stornogebühr‘ zu“, erläutert Oliver Buttler, Reiserechtsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Dabei verlangte das Reisebüro auf eigenem Briefpapier „im Namen und im Auftrag von nicko cruises Schiffreisen GmbH“ bei Verrechnung der Anzahlung weitere Stornokosten und drohte bei Nichtzahlung „weitere rechtliche Schritte an“. „Damit macht sich das Reisebüro zum Gehilfen des Reiseveranstalters, da hier der Eindruck entsteht, dass die ungerechtfertigten Forderungen des Reiseanbieters rechtens sind“, so Buttler weiter.

OLG Stuttgart korrigiert Entscheidung und folgt der Auffassung Verbraucherzentrale

Nachdem sich der Verbraucher an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gewandt hatte, mahnte die Verbraucherzentrale sowohl den Reiseveranstalter, als auch das Reisebüro ab und forderte beide auf, das unzulässige Verhalten einzustellen. Da beide die angeforderte Unterlassungserklärung nicht abgaben, hat die Verbraucherzentrale Klagen beim zuständigen Landgericht eingereicht.

Das erstinstanzliche Gericht hatte die Klagen abgewiesen; das Oberlandesgericht Stuttgart korrigierte nach Berufung der Verbraucherzentrale im Verfahren gegen das Reisebüro diese Entscheidung jedoch (Az. 2 U 75/21) und folgte der Ansicht, dass das Reisebüro als Gehilfin des Reiseveranstalters selbst verbraucherrechtswidrig gehandelt hatte.

Durch die Zahlungsaufforderung unter Androhung rechtlicher Schritte habe sie dem Veranstalter bei dessen Verbraucherrechtsverstoß Hilfe geleistet.
„Dieses Urteil ist in dieser Form neu und stärkt die Verbraucherrechte“, so Oliver Buttler. „Diese gerichtliche Entscheidung verdeutlicht, dass auch Reisebüros als Gehilfen für das rechtswidrige Verhalten von Reiseveranstaltern verantwortlich gemacht werden können“.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Regulier mich (4/4)

Wenn Verbraucherschützer:innen von der "Selbstregulierung" oder "Eigenverantwortung" der Wirtschaft hören, rollen sie meist nur mit den Augen. Aber selbst im Falle vermeintlich effektiver Gesetze für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb finden schlaue Anbieter Wege, um diese auszuhebeln.
Stapel mehrerer Euromünzen

Fokuswoche Geld 2026: Finanzwissen stärken – jetzt erst recht

Kostenfreie Online-Vorträge der Verbraucherzentralen
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: K.I. dir trauen? (3/4)

Ging es jahrzehntelang beim Onlineshopping hauptsächlich um Preise, Qualität und einen verlässlichen Kundenservice, gewinnt der Faktor Bequemlichkeit mit dem Einzug generativer künstlicher Intelligenz in das digitale Einkaufserlebnis stark an Bedeutung. Und ist die KI nicht die beste Kaufberaterin?
Schmuckbild

Sanieren in Wohnungseigentümergemeinschaften leicht gemacht

In vielen Wohnanlagen steckt enormes Potenzial zur Energieeinsparung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Umsetzung jedoch oft komplex: Mehrere Eigentümer:innen müssen sich auf Maßnahmen und Zeitpläne einigen, technische Fragen klären und rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Das kann abschreckend wirken – muss es aber nicht.
Schmuckbild

Zu alt für den Rabatt?

Ein Anbieter wirbt online mit einem Altersrabatt auf Brillengläser. Ein Verbraucher, der auf eine günstige Brille gehofft hatte, erfährt erst beim Optiker-Termin vor Ort, dass das Angebot nur eingeschränkt gilt.