Kostenloses Online-Seminar "Schritt für Schritt zum ETF – So setzen Sie Ihre Anlagestrategie um" am 30. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Reisebüro darf unzulässige Stornokosten nicht weitergeben

Pressemitteilung vom
Wenn ein Reisebüro Stornokosten des Reiseveranstalters gegenüber Verbraucher:innen geltend macht, obwohl dieser deutlich auf die Unzulässigkeit hingewiesen hat, handelt es selbst verbraucherrechtswidrig.
Fluglotse gibt Flugzeug Anweisungen
Off

Ein 85-jähriger Verbraucher buchte beim Sillenbucher Reisebüro in Stuttgart vor Beginn der Corona-Pandemie eine Flusskreuzfahrt von Passau in die Ukraine. Im Juni 2020 stornierte er – unter anderem wegen einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes – die Reise und forderte seine Anzahlung in Höhe von rund 920 € zurück. Der Veranstalter der Pauschalreise, die nicko cruises Schiffsreisen GmbH, verlangte daraufhin jedoch trotzdem und unberechtigterweise Stornokosten – die dem Kunden durch das vermittelnde Sillenbucher Reisebüro einfach weitergereicht wurden. Inklusive einer Androhung von rechtlichen Schritten, insofern er der Forderung nicht nachkomme.

Reisebüro hat Hilfe geleistet bei Verstoß

„Obwohl der Verbraucher das Reisebüro schriftlich detailliert darauf hingewiesen hatte, dass er wegen der Reisewarnung und seinem daraus folgenden Rücktrittsrecht keine Gebühren zu zahlen habe, sandte das Reisebüro dem Verbraucher eine Rechnung über die ‚Stornogebühr‘ zu“, erläutert Oliver Buttler, Reiserechtsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Dabei verlangte das Reisebüro auf eigenem Briefpapier „im Namen und im Auftrag von nicko cruises Schiffreisen GmbH“ bei Verrechnung der Anzahlung weitere Stornokosten und drohte bei Nichtzahlung „weitere rechtliche Schritte an“. „Damit macht sich das Reisebüro zum Gehilfen des Reiseveranstalters, da hier der Eindruck entsteht, dass die ungerechtfertigten Forderungen des Reiseanbieters rechtens sind“, so Buttler weiter.

OLG Stuttgart korrigiert Entscheidung und folgt der Auffassung Verbraucherzentrale

Nachdem sich der Verbraucher an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gewandt hatte, mahnte die Verbraucherzentrale sowohl den Reiseveranstalter, als auch das Reisebüro ab und forderte beide auf, das unzulässige Verhalten einzustellen. Da beide die angeforderte Unterlassungserklärung nicht abgaben, hat die Verbraucherzentrale Klagen beim zuständigen Landgericht eingereicht.

Das erstinstanzliche Gericht hatte die Klagen abgewiesen; das Oberlandesgericht Stuttgart korrigierte nach Berufung der Verbraucherzentrale im Verfahren gegen das Reisebüro diese Entscheidung jedoch (Az. 2 U 75/21) und folgte der Ansicht, dass das Reisebüro als Gehilfin des Reiseveranstalters selbst verbraucherrechtswidrig gehandelt hatte.

Durch die Zahlungsaufforderung unter Androhung rechtlicher Schritte habe sie dem Veranstalter bei dessen Verbraucherrechtsverstoß Hilfe geleistet.
„Dieses Urteil ist in dieser Form neu und stärkt die Verbraucherrechte“, so Oliver Buttler. „Diese gerichtliche Entscheidung verdeutlicht, dass auch Reisebüros als Gehilfen für das rechtswidrige Verhalten von Reiseveranstaltern verantwortlich gemacht werden können“.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mann stützt sich den Kopf auf die Hände am Strand

Kerosinmangel und steigende Preise: Was Pauschalreisende jetzt wissen müssen

Verbraucherzentrale erklärt Rechte bei Preiserhöhungen und Flugproblemen – Pauschalreise-Check bietet schnelle Hilfe
Ein Glas cremige Sojamilch steht im Zentrum dieser hellen, minimalistischen Komposition auf einem weißen Stoffuntergrund, während ein darüber balancierter Holzlöffel eine Häufung runder, gelblicher Sojabohnen präsentiert. Die sanfte Beleuchtung in warmen Beigetönen betont die natürliche Textur der Zutaten, die durch weitere dekorativ verstreute Bohnen im weichgezeichneten Hintergrund ergänzt werden.

Mythen, Risiken und Chancen: Soja im Faktencheck

Verbraucherzentralen ordnen Sorgen und Hoffnungen rund um den Verzehr von Soja ein
Schmuckbild

Weitere Rentenfaktorklauseln vor Gericht

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Allianz und R+V eingereicht
Eine ältere Frau sitzt im Rollstuhl und wird von einem jungen Mann angeschoben

Pflege zuhause organisieren

Viele Angehörige fühlen sich mit der Pflegesituation zunächst überfordert. Oft unerwartet ist z.B. die Mutter oder der Vater, die Partnerin oder der Partner auf Pflege angewiesen. Was in dieser Situation für alle Beteiligten wichtig ist, erläutern wir in diesem Podcast.
Mehrere Steckdosen in der Wand, teils mit Steckern

Zu hohe Stromkosten? So gelingt der Anbieterwechsel

Verbraucherzentrale erklärt Schritt für Schritt, wie Verbraucher:innen einfach und sicher wechseln können.