Kostenloses Online-Seminar "Nahrungsergänzung – gesünder leben durch Pillen und Pulver?" am 26. Juni um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Bundesgerichtshof gibt Verbraucherzentrale Recht

Pressemitteilung vom
Wenn Verpackungen mehr Inhalt vortäuschen als tatsächlich drin ist: Mogelpackungen sind ein Dauerärgernis für Verbraucher:innen. In einem besonderen Fall urteilte heute der Bundesgerichtshof nach Klage durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die L’Oréal Deutschland GmbH. Mit der Entscheidung steht fest, dass das Verbot von Mogelpackungen auch für den Onlinehandel gilt.
Schmuckbild
Off

L’Oréal hatte über das Internet ein Waschgel beworben und verkauft. Abgebildet war eine auf dem Kopf stehende Verpackung. Erst durch Umdrehen der Verpackung, also erst nach dem Kauf zu Hause, ließ sich feststellen, dass diese nur teilweise befüllt war. Die Verbraucherzentrale sah darin einen Verstoß gegen das Mess- und Eichgesetz sowie eine Irreführung der Verbraucher:innen und reichte nach erfolgloser Abmahnung Klage gegen L’Oréal ein.

Zunächst wiesen das Landgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage jedoch zurück. Letzteres bestätigte zwar den Verstoß gegen das Mess- und Eichgesetz, sah darin aber keine Verbrauchertäuschung, weil Verbraucher:innen beim Onlinekauf des Produkts die Produktgröße nicht kennen und daher auch nicht über die Packungsgröße auf die Füllmenge schließen würden. Sie würden den Verstoß erst nach der Lieferung feststellen und somit sei dieser für die Kaufentscheidung unerheblich. Heute entschied der Bundesgerichtshof im Sinne der klagenden Verbraucherzentrale und stellte fest, dass der Vertriebsweg keine Rolle spielt und Mogelpackungen wie die beanstandete nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.

„Wir freuen uns über diese höchstrichterliche Entscheidung zum Dauerärgernis Mogelpackung“, sagt Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „mit dem Urteil ist klar: Die Regelungen des Mess- und Eichgesetzes gelten nicht nur für den stationären Handel, sondern auch für den Onlinehandel.“ Für sie ist das Urteil außerdem ein deutliches Signal an alle Produkthersteller, Verpackungen nicht unnötig groß zu gestalten.

Dauerärgernis Mogelpackung

Mogelpackungen sind oft Thema bei der Verbraucherzentrale und Gegenstand vieler Verbraucherbeschwerden. Viele stören sich daran, dass mehr Inhalt vorgetäuscht und für unnötig große Verpackungen Ressourcen verschwendet werden.

Was erlaubt ist und was nicht, regelt das Mess- und Eichgesetz – aus Sicht der Verbraucherzentrale allerdings viel zu ungenau. Denn dort ist nur festgehalten, dass Fertigpackungen keine größeren Füllmengen vortäuschen dürfen als tatsächlich enthalten ist. Eine konkrete Regelung, ab wie viel Hohlraum dies der Fall ist, fehlt. Regelmäßig versuchen Anbieter nach Auffassung der Verbraucherzentrale die Grenzen dieser Ungenauigkeit auszureizen. „Solange konkrete Vorgaben fehlen, muss im Zweifelsfall ein Gericht bei jeder einzelnen Verpackung entscheiden, ob eine Mogelpackung vorliegt oder nicht“, bemängelt Tausch.

Große Hoffnung setzt die Vorständin dabei auch auf die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die das Parlament am 24. April 2024 verabschiedet hat und die im Juni noch durch den Rat muss. Sie legt unter anderem fest, dass Verpackungen nur so groß sein dürfen, wie es notwendig ist, um das enthaltene Produkt ausreichend zu schützen. „Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zurecht, dass Verpackungen nicht über den Inhalt täuschen“, so Tausch, „damit die Mogeleien mit unnötig großen Verpackungen endlich beendet wird, setzen wir darauf, dass die neue EU-Verordnung zügig verabschiedet und umgesetzt wird.“

Weitere Informationen zum Thema „Mogelpackungen“: https://www.vz-bw.de/node/11707

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Ältere Menschen schauen auf ein iPad in einer Beratung

Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen ADAC Versicherung AG vor

Versicherer muss gesondert auf Beratungsverzicht hinweisen
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.