Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Europäischer Gerichtshof entscheidet über Preisangaben

Pressemitteilung vom
Am 26.9., 9:30 Uhr, verkündet der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi Süd (Az. EuGH C-330/23)
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Aldi Süd warb in einem Prospekt mit einem „Preis-Highlight“ für reduzierte Ananas und für Bananen mit dem Hinweis auf eine prozentuale Preisreduzierung von 23 Prozent. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hielt diese Werbung für rechtswidrig und leitete rechtliche Schritte ein. Die Klage wurde vom Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 38 O 182/22) dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Off

In Lebensmittelprospekten werben Händler oft mit reduzierten Preisen, bei denen sich die Ermäßigung auf den „ursprünglichen“ Preis bezieht. Doch was ist der „ursprüngliche“ Preis? Damit Verbraucher:innnen das besser beurteilen können und möglicher Täuschung ein Riegel vorgeschoben wird, wurde 2022 die Preisangabenverordnung geändert. Händler müssen bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung, so steht es im Gesetz, den günstigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg muss der günstigste Preis der letzten Tage aber nicht nur angegeben werden: Auch die beworbene Preisreduzierung muss sich auf eben diesen Preis beziehen. Das war bei den beanstandeten Rabatten im Aldi-Prospekt nicht der Fall. 

Nach Klage durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg landete der Fall vor dem Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 38 O 182/22). Das Gericht beschloss, den Fall direkt dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, damit die aufgeworfenen rechtlichen Fragen grundsätzlich geklärt werden: Muss sich ein Händler bei der Bewerbung einer Preisermäßigung auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen?

„Wir hoffen sehr, dass der Europäische Gerichtshof die Preisangabenverordnung so versteht wie wir“, sagt Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Entscheidet der EuGH in diesem Sinne, hätte das weitreichende Folgen für Preiswerbung. Ein Dauerärgernis für Verbraucher:innen würde damit abgestellt: Vorgegaukelte Preisreduzierung durch Preisschaukelei, bei der Händler Preise künstlich heraufsetzen, um später mit einer größeren Reduzierung werben zu können.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Dämmmaterial

Innendämmung von Außenwänden: Was ist zu beachten?

Soll ein Gebäude nachträglich gedämmt werden, wird die Dämmung meist außen angebracht. Doch nicht immer ist das möglich. Eine sinnvolle Alternative ist in solchen Fällen die Innendämmung von Außenwänden. Andreas Köhler, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, worauf Verbraucher:innen achten sollten.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.