Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 11. Juni um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Keine Zustimmung durch Schweigen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale vor Gericht gegen Versicherungsvertreter erfolgreich
Schmuckbild
Off

Ein Versicherungsvertreter der Gothaer Versicherung wollte Preise und Leistungen im laufenden Vertrag eines Verbrauchers automatisch erhöhen, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Wochen widersprach. Rechtlich ist es jedoch nicht zulässig, das Schweigen von Verbraucher:innen als Zustimmung für Vertragsänderungen zu werten. Das bestätigte nun auch das Landgericht Baden-Baden (Az. 5 O 26/23 KfH).

Im konkreten Fall erhielt ein Verbraucher, der bei einer Versicherung bereits eine bestehende Wohngebäudeversicherung hatte, einen Brief, in dem ihm zusätzliche Leistungen für diese Versicherung angeboten wurden. In dem Schreiben hieß es: Für die deutlichen Mehrleistungen, wird jedoch ein jährlicher Mehrbetrag von 35 € brutto notwendig. Sollten wir innerhalb der nächsten 14 Tage keine anderslautende Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden wir die Umstellung Ihres Vertrages zum 31.12.2022 für Sie veranlassen.“

Der angeschriebene Verbraucher widersprach der angekündigten Erhöhung und der Änderung des Vertrags umgehend. Weil ihm das Vorgehen des Versicherungsvertreters aber merkwürdig vorkam, meldete er den Fall der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zu Recht, wie sich nach der Überprüfung des Schreibens herausstellte. „Eine Erhöhung durchzusetzen, nur weil jemand sich nicht rechtzeitig meldet, ist nicht zulässig“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Die Verbraucherzentrale mahnte den Vertreter ab. Nachdem dieser keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, erhob die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Baden-Baden. Dieses urteilte im Sinne des Verbrauchers. „Mit dem Urteil hat das Gericht geltendes Recht bestätigt: Das Schweigen eines Verbrauchers oder einer Verbraucherin ist keine Willenserklärung,“ so Grieble.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

Irreführende „Geld-zurück“-Garantien

Verbraucherzentrale geht gegen intransparente Garantieversprechen vor
Jemand betätigt einen Lichtschalter.

Wenn das Licht ausgeht: Neue Regelung erhöht Risiko von Stromsperren

Mehr Haushalte in Deutschland sind von Strom- und Gassperren bedroht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beobachtet seit Monaten eine steigende Zahl an Beschwerden über angedrohte oder bereits vollzogene Energiesperren. Grund dafür ist eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Seit Dezember 2025 dürfen nicht mehr nur Grundversorger, sondern auch sogenannte Sondervertragsanbieter Stromanschlüsse sperren.
Bundespreis der Stiftung Verbraucherschutz: Ein rote Figürchen, das die Arme wegstreckt und auf einem Holzsockel befestigt ist

Bundespreis Verbraucherschutz 2026: Jetzt mit abstimmen!

Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz würdigt Menschen, Projekte und Initiativen, die sich für die Rechte von Verbraucher:innen einsetzen. 2026 vergibt die Stiftung zum achten Mal den Bundespreis Verbraucherschutz. Wer ist Ihr:e Held:in des Verbraucherschutzes? Stimmen Sie jetzt mit ab!
Schmuckbild

Höhere Abschläge vom Energieanbieter? Jetzt genau prüfen!

Viele Strom- und Gaskund:innen erhalten derzeit Post von ihrem Energieanbieter: Die monatlichen Abschläge sollen erhöht werden – häufig mit Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten oder angeblich höheren Verbrauch. Doch nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig, wie die Erfahrung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt.
Eine junge Frau sitzt wegen einer Stromsperre bei Kerzenlicht im Dunkeln

Wenn das Licht ausgeht – Stromsperren vermeiden

Was passiert genau bei einer Stromsperre? Wann dürfen Stromanbieter mir den Strom abklemmen und wie werde ich davor gewarnt? Und am wichtigsten: Wie kann ich verhindern, dass es zu einer Stromsperre kommt?