Kostenloses Online-Seminar "Nahrungsergänzung – gesünder leben durch Pillen und Pulver?" am 28. August um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

 

Keine Zustimmung durch Schweigen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale vor Gericht gegen Versicherungsvertreter erfolgreich
Schmuckbild
Off

Ein Versicherungsvertreter der Gothaer Versicherung wollte Preise und Leistungen im laufenden Vertrag eines Verbrauchers automatisch erhöhen, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Wochen widersprach. Rechtlich ist es jedoch nicht zulässig, das Schweigen von Verbraucher:innen als Zustimmung für Vertragsänderungen zu werten. Das bestätigte nun auch das Landgericht Baden-Baden (Az. 5 O 26/23 KfH).

Im konkreten Fall erhielt ein Verbraucher, der bei einer Versicherung bereits eine bestehende Wohngebäudeversicherung hatte, einen Brief, in dem ihm zusätzliche Leistungen für diese Versicherung angeboten wurden. In dem Schreiben hieß es: Für die deutlichen Mehrleistungen, wird jedoch ein jährlicher Mehrbetrag von 35 € brutto notwendig. Sollten wir innerhalb der nächsten 14 Tage keine anderslautende Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden wir die Umstellung Ihres Vertrages zum 31.12.2022 für Sie veranlassen.“

Der angeschriebene Verbraucher widersprach der angekündigten Erhöhung und der Änderung des Vertrags umgehend. Weil ihm das Vorgehen des Versicherungsvertreters aber merkwürdig vorkam, meldete er den Fall der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zu Recht, wie sich nach der Überprüfung des Schreibens herausstellte. „Eine Erhöhung durchzusetzen, nur weil jemand sich nicht rechtzeitig meldet, ist nicht zulässig“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Die Verbraucherzentrale mahnte den Vertreter ab. Nachdem dieser keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, erhob die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Baden-Baden. Dieses urteilte im Sinne des Verbrauchers. „Mit dem Urteil hat das Gericht geltendes Recht bestätigt: Das Schweigen eines Verbrauchers oder einer Verbraucherin ist keine Willenserklärung,“ so Grieble.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.
Schmuckbild

Sommer, Sonne, Sparpotenzial

Solarthermie-Anlage richtig nutzen
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.