Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Ticket ohne Namen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale geht gegen Viagogo vor und gibt Tipps für den sicheren Ticketkauf
Schmuckbild

Konzertkarten sind ein beliebtes Weihnachtsgeschenk, besonders in letzter Minute. Ist eine Veranstaltung bereits ausverkauft, landet man schnell auf Zweitmarktportalen. Doch gerade beim Kauf von Tickets aus zweiter Hand kommt es immer wieder zu Problemen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht nun vor Gericht gegen die Plattform Viagogo vor, weil diese mit falschen Versprechungen wirbt, Informationen vorenthält und Preise nicht korrekt angibt.

Off

„Wir bekommen regelmäßig Beschwerden über die Plattform Viagogo,“ sagt Oliver Buttler, Leiter der Abteilung Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht. Besonders problematisch: der Weiterverkauf personalisierter Tickets. Immer mehr Künstlerinnen und Künstler lassen ihre Tickets personalisieren, um den Verkauf auf dem Schwarzmarkt oder nicht autorisierten Second Hand-Plattformen zu verhindern. Wer ein solches personalisiertes Ticket kauft, kann Probleme beim Einlass bekommen, wenn dort der Ausweis kontrolliert wird. Darauf weist Viagogo jedoch nicht hin, im Gegenteil. „Viagogo wirbt offensiv mit dem Slogan ‚can resell if plans change‘“, bemängelt Buttler. Ein weiterer Kritikpunkt der Verbraucherzentrale: Viagogo weist beim Ticketkauf nicht auf mögliche Altersbeschränkungen einer Veranstaltung hin. Auch das kann zu Problemen beim Einlass führen. „Im schlimmsten Fall ist das Geld weg“, warnt Buttler. In der Klage führt die Verbraucherzentrale noch einen dritten Punkt an: die Werbung mit einem falschen Originalpreis „Dabei wird ein Schnäppchen vorgegaukelt, obwohl der Verkaufspreis auf Viagogo nicht oder nicht wesentlich günstiger ist als der ursprünglich verlangte Preis“, so Buttler. Die Klage liegt derzeit beim Landgericht Karlsruhe.

Tickets kaufen: Sicher und fair

Um böse Überraschungen beim Ticketkauf zu vermeiden, rät die Verbraucherzentrale die Tickets direkt beim Veranstalter zu kaufen. „So spart man sich in der Regel auch Gebühren und Zusatzkosten“, weiß Buttler. Ein häufiger Grund für Beschwerden sind überhöhte Zusatzgebühren, die manche Zweitmarktseiten für ihren Service verlangen. Diese Gebühren sind teils höher als die Ticketpreise selbst. „Hinzu kommt, dass der Buchungsvorgang auf den Zweitmarktportalen oft nicht transparent ist,“ sagt der Rechtsexperte „weder sind die genauen Preise ersichtlich noch wer die Tickets verkauft.“ Wer mehrere Tickets für eine Gruppe benötigt, erhält in vielen Fällen andere oder nicht zusammenhängende Plätze. „Verbraucherinnen und Verbraucher, die rechtssicher Tickets kaufen oder verkaufen möchten, sollten die offiziellen Wiederverkaufsportale der Veranstalter nutzen“, rät Buttler. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Kind macht Kühlschrank auf

Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

Schmuckbild

Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.
Schmuckbild

Sommer, Sonne, Sparpotenzial

Solarthermie-Anlage richtig nutzen

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.