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Urlaubsfreude, Urlaubsleid: Welche Rechte haben Reisende

Stand:
Im Urlaub kann viel schief gehen... Wie man die schlimmsten Pannen vermeidet und seine Rechte als Reisender schnell und wirksam durchsetzt, bespricht Niklaas Haskamp in diesem Podcast mit unserem Experten für Reiserecht, Oliver Buttler; Die wichtigsten Reisetipps der Verbraucherzentrale.
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Im Urlaub kann viel schief gehen... Wie man die schlimmsten Pannen vermeidet und seine Rechte als Reisender schnell und wirksam durchsetzt, bespricht Niklaas Haskamp in dieser Folge unseres Podcast mit unserem Experten für Reiserecht, Oliver Buttler.

Von Fake Seiten und aufdringlichen Zusatzangeboten bei der Buchung, arbeiten wir uns über Verspätungen und Entschädigungen in Flugzeug, Bus und Bahn vor bis hin zum Urlaubsort, wo gefährliche Tiere und geplatzte Opernbesuche auf uns warten. Wenn Sie diesen Podcast gehört haben, sind Sie wirklich auf alles vorbereitet. Und wenn Ihnen doch etwas passiert, hilft die Verbraucherzentrale natürlich weiter!

Hören Sie gleich rein:

 

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Hier finden Sie weitere praktische Informationen rund um Ihre Reise:

Buchung:

Online-Reisebüros: So vermeiden Sie Fehler bei der Urlaubsbuchung

Auslandsurlaub mit dem Mietwagen: So vermeiden Sie Ärger und Fallen

Anreise:

Flugreisen: Was Sie bei Ärger im Urlaub tun können

Erstattung bei Zugverspätung: So gibt's Geld zurück

Auf Tour im Fernbus: Das sind Ihre Rechte

Am Urlaubsort:

Ärger mit Hotels

Roaming in der EU: wichtige Fragen und Antworten

Telefonieren und Surfen auf Schiffen

Was Sie sonst noch wissen müssen:

Reisespezial: Tipps für Urlauber

Musterbriefe:

Hilfreich sind auch unsere Musterbriefe zu Reisen und Mobilität.


Lassen Sie sich persönlich beraten!

Bei Fragen rund um die Urlaub und Reisen können Sie sich auch direkt an unsere Fach- und Rechtsberatung wenden. Eine Übersicht zu den Beratungsmöglichkeiten und Preisen finden Sie hier.

 

MLR-Förderhinweis

Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.