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Urlaubsfreude, Urlaubsleid: Welche Rechte haben Reisende

Stand:
Im Urlaub kann viel schief gehen... Wie man die schlimmsten Pannen vermeidet und seine Rechte als Reisender schnell und wirksam durchsetzt, bespricht Niklaas Haskamp in diesem Podcast mit unserem Experten für Reiserecht, Oliver Buttler; Die wichtigsten Reisetipps der Verbraucherzentrale.
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Im Urlaub kann viel schief gehen... Wie man die schlimmsten Pannen vermeidet und seine Rechte als Reisender schnell und wirksam durchsetzt, bespricht Niklaas Haskamp in dieser Folge unseres Podcast mit unserem Experten für Reiserecht, Oliver Buttler.

Von Fake Seiten und aufdringlichen Zusatzangeboten bei der Buchung, arbeiten wir uns über Verspätungen und Entschädigungen in Flugzeug, Bus und Bahn vor bis hin zum Urlaubsort, wo gefährliche Tiere und geplatzte Opernbesuche auf uns warten. Wenn Sie diesen Podcast gehört haben, sind Sie wirklich auf alles vorbereitet. Und wenn Ihnen doch etwas passiert, hilft die Verbraucherzentrale natürlich weiter!

Hören Sie gleich rein:

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Hier finden Sie weitere praktische Informationen rund um Ihre Reise:

Buchung:

Online-Reisebüros: So vermeiden Sie Fehler bei der Urlaubsbuchung

Auslandsurlaub mit dem Mietwagen: So vermeiden Sie Ärger und Fallen

Anreise:

Flugreisen: Was Sie bei Ärger im Urlaub tun können

Erstattung bei Zugverspätung: So gibt's Geld zurück

Auf Tour im Fernbus: Das sind Ihre Rechte

Am Urlaubsort:

Ärger mit Hotels

Roaming in der EU: wichtige Fragen und Antworten

Telefonieren und Surfen auf Schiffen

Was Sie sonst noch wissen müssen:

Reisespezial: Tipps für Urlauber

Musterbriefe:

Hilfreich sind auch unsere Musterbriefe zu Reisen und Mobilität.


Lassen Sie sich persönlich beraten!

Bei Fragen rund um die Urlaub und Reisen können Sie sich auch direkt an unsere Fach- und Rechtsberatung wenden. Eine Übersicht zu den Beratungsmöglichkeiten und Preisen finden Sie hier.

 

MLR-Förderhinweis

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.